Entscheidungsvorlage - FB 61/0013/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 389 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Holzgraben, Büchel, Peterstraße und Ursulinerstraßehier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/01 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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03.09.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 389 zur Kenntnis.
Er beschließt die Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 389 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Holzgraben, Büchel, Peterstraße und Ursulinerstraße gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlage
FB 61/0025/WP16 – Einleitung des Aufhebungsverfahrens und Beschluss zur Offenlage
ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.01.2010 nach dem entsprechenden Empfehlungsbeschluss der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 09.12.2009 für den Durchführungsplan Nr. 389 die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Da sich die Aufhebung nur unwesentlich auf die betroffenen Bereiche auswirkt, konnte von einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen werden.
Die öffentliche Auslegung des aufzuhebenden Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 16.06.2014 bis 18.07.2014 statt.
Seitens der Öffentlichkeit und der Behörden oder sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden keine Anregungen zur Aufhebung vorgebracht. Aus diesem Grund war eine erneute Beratung in der Bezirksvertretung bzw. im Planungsausschuss nicht erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt, die Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 389 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Holzgraben, Büchel, Peterstraße und Ursulinerstraße gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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644,5 kB
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