Entscheidungsvorlage - FB 61/0014/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 406 zur Kenntnis.

Er beschließt die Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 406 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Peterstraße, Büchel, Dahmengraben, Bädersteig und Komphausbadstraße gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Inhalt der Vorlage

FB 61/0025/WP16 – Einleitung des Aufhebungsverfahrens und Beschluss zur Offenlage

ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

 

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.01.2010 nach dem entsprechenden Empfehlungsbeschluss der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 09.12.2009 für den Durchführungsplan Nr. 406 die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Da sich die Aufhebung nur unwesentlich auf die betroffenen Bereiche auswirkt, konnte von einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen werden.

 

Die öffentliche Auslegung des aufzuhebenden Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 16.06.2014 bis 18.07.2014 statt.

 

Seitens der Öffentlichkeit und der Behörden oder sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden keine Anregungen zur Aufhebung vorgebracht. Aus diesem Grund war eine erneute Beratung in der Bezirksvertretung bzw. im Planungsausschuss nicht erforderlich.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 406 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Peterstraße, Büchel, Dahmengraben, Bädersteig und Komphausbadstraße gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

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Anlagen

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