Entscheidungsvorlage - FB 61/0004/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Melatener Straße, Maßnahme zur Geschwindigkeitsreduzierung in einer Tempo 30-Zone;hier: Bürgerantrag vom 10.05.2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/30
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
|
Entscheidung
|
|
|
27.08.2014
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Sachstand
Das Bürgerforum hat in seiner Sitzung am 10.09.2013 den Bürgerantrag auf Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung in einer Tempo 30-Zone behandelt und der Bezirksvertretung Aachen-Mitte die Einführung von alternierendem Parken in der Melatener Straße empfohlen.
Ein Anwohner der Melatener Straße bemängelt die Fahrgeschwindigkeiten im Abschnitt zwischen Halifaxstraße und Höhenweg und beantragt in diesem Abschnitt geschwindigkeitsberuhigende Maßnahmen.
Die Melatener Straße verläuft von der Turmstraße über die Halifaxstraße bis zum Pariser Ring. Der durch den Anwohner genannte Abschnitt ist Bestandteil einer Tempo 30-Zone und ist umgeben von Wohnbebauung. Im unteren Abschnitt zwischen Höhenweg und Turmstraße betreibt der Fachbereich Sicherheit und Ordnung aufgrund der dortigen Kindertagesstätte eine Geschwindigkeitsmessstelle. Der Antragsteller hat sein Anliegen bereits Ende 2011 an die Verwaltung herangetragen. Die Messergebnisse des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung, die auch auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht werden, wurden daraufhin ausgewertet und dem Antragsteller mitgeteilt. Diese Kontrollen werden über einen kürzeren Zeitraum durchgeführt. Bei einer Kontrolle im Juli 2011 wurden dabei 68 Fahrzeuge kontrolliert, wobei lediglich 9 Fahrzeugführern ein Verwarnungsgeld und einem Fahrzeugführer ein Bußgeld auferlegt wurde.
Um ein verwertbares Geschwindigkeitsprofil zu erhalten wurde die Städteregion Aachen im Rahmen der Amtshilfe gebeten, eine Dauermessung über einen Zeitraum von einer Woche durchzuführen. Die Übersicht der Auswertung ist als Anlage beigefügt.
Über den gesamten Zeitraum wurden in Fahrtrichtung Halifaxstraße 4082 Fahrzeuge und in Fahrtrichtung Turmstraße 2691 Fahrzeuge gezählt. Im ahndungsfähigen Bereich (über 40km/h) lagen in Fahrtrichtung Halifaxstraße 488 Fahrzeuge und in Fahrtrichtung Turmstraße 150 Fahrzeuge. Prozentual lagen die Überschreitungen damit bei 12 % bzw. 5,6 %.
Die V85 (Geschwindigkeit die von 85 % der gemessenen Fahrzeuge eingehalten wurde) lag bei 39 km/h in Richtung Halifaxstraße und bei 36 km/h in Richtung Turmstraße. Die Durchschnittsgeschwindigkeit aller gemessenen Fahrzeuge lag bei 30 km/h bzw. 27 km/h. Das Messgerät der Städteregion ist ohne Anzeigetafel und somit für den Fahrzeugführer kaum wahrnehmbar, sodass die Messergebnisse nicht durch visuelle Warnhinweise verfälscht werden können.
Dem Antragsteller wurden die Messergebnisse mitgeteilt. Ebenfalls wurde ihm mitgeteilt, dass es im Bereich der Melatener Straße keine Unfallauffälligkeiten gibt. Die Polizei hatte bereits Ende 2011 mitgeteilt, dass innerhalb der letzten 3 Jahre lediglich ein Verkehrsunfall mit Unfallursache Geschwindigkeit festgestellt wurde.
Da der Antragsteller die Messergebnisse der Verwaltung anzweifelt, hat er eine Geschwindigkeitsanzeigetafel der Verkehrswacht anbringen und auswerten lassen. Diese Anzeigetafeln unterliegen im Gegensatz zu den Messgeräten der Städteregion keiner Eichpflicht. Zur Genauigkeit der Messergebnisse kann daher von hier aus keine Angabe gemacht werden. Vorausgesetzt die Messungen können trotz evtl. Ungenauigkeiten herangezogen werden, zeigen diese, dass in Fahrtrichtung Halifaxstraße 22 % aller Fahrzeuge im ahndungsfähigen Bereich, über 40 km/h, gelegen haben. In Fahrtrichtung Turmstraße, in der die Anzeigetafel für den Fahrzeugführer nicht sichtbar war, lagen 15 % aller Fahrzeuge im ahndungsfähigen Bereich. In beiden Fahrtrichtungen sind somit 19 % aller Fahrzeuge über 40 km/h gefahren.
Nach Beurteilung durch Verwaltung und Polizei sind die Fahrgeschwindigkeiten als unauffällig einzustufen, da die Überschreitung der Ahndungsgrenze von 40 km/h geringer als 25 % ist. Erst ab einer Überschreitung von 25 % ist vorgesehen, durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung oder die Polizei Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Ab einer Überschreitung von 40 % sind planerische Maßnahmen vorgesehen. Hier wären daher keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
Zustand Parken
Im Abschnitt zwischen Halifaxstraße und Tielmanweg ist auf der südlichen Straßenseite ein Senkrechtparkstreifen angelegt. Aufgrund der vorhandenen Fahrbahnbreite von unter 6,00 m ist auf der nördlichen Seite ein Haltverbot ausgewiesen. Im übrigen Straßenabschnitt bis zum Höhenweg kann vor den Häusern gerade Nr. 94 bis 88 und auf der anderen Straßenseite von Haus Nr. 87a/87 bis Höhenweg geparkt werden. Der übrige Bereich ist mit StVO Z 286 (eingeschränktes Haltverbot) ausgewiesen.
Ca. 31 PKW können im Straßenabschnitt Tielmanweg bis Höhenweg abgestellt werden(s. Anlage Plan Zustand).
Planung Parken
Die Planung sieht zwischen Tielmanweg und Höhenweg alternierendes Parken vor. Die Parkabschnitte wurden unter Berücksichtigung der vorhandenen Einfahrten, der notwendigen Fahrzeugbegegnungsflächen und der optimalen Anzahl an Parkplätzen geplant. Auf der gesamten Strecke sind insgesamt fünf Wechsel vorgesehen. Die Parkstreifen sollten markiert und an Anfang und Ende mit StVO Z 283 (Haltverbot) und dem Zusatz StVO Z 1053-30 (Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt) beschildert werden. In diesem Bereich stehen dann noch ca. 28 Parkplätze zur Verfügung (s. Anlage Planung).
Finanzielle Auswirkungen
Für die Umsetzung der Maßnahme wird mit Gesamtkosten i. H. v. ca. 2.000,-- € gerechnet.
Die Kosten der Arbeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Für die Markierungsarbeiten entstehen Kosten in Höhe von ca. 1.200,00 €
Die Neubeschilderung ist auf ca. 800,00 €
veranschlagt.
Im Haushalt 2014 stehen unter dem investiven PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 „Einrichtung Bewohnerparken“, Mittel i. H. v. 35.893,79 € für die Kostenart 78350000 (für die Neubeschilderung) zur Verfügung.
Unter dem konsumtiven PSP-Element 4-120201-904-7, „Mobilitätskonzept“, sind im Haushalt 2014 Mittel i. H. v. 25.149,86 € eingeplant. Diese Mittel stehen für die Umsetzung der Markierungsarbeiten zur Verfügung.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 „Einrichtung Bewohnerparken“
| ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2014 | Fortgeschriebener Ansatz 2014 | Ansatz 2015 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 279.229,15 | 279.229,15 | 0 | 0 | 279.229,15 | 279.229,15 |
Ergebnis | 279.229,15 | 279.229,15 | 0 | 0 | 279.229,15 | 279.229,15 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben |
| ||||
PSP-Element 4-120202-908-3 „Einrichtung Bewohnerparken“ | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2014 | Fortgeschriebener Ansatz 2014 | Ansatz 2015 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekosten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 35.893,79 | 35.893,79 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 35.893,79 | 35.893,79 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben |
|
PSP-Element 4-120201-904-7 „Mobilitätskonzept“ | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2014 | Fortgeschriebener Ansatz 2014 | Ansatz 2015 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekosten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 25.149,86 | 25.149,86 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 25.149,86 | 25.149,86 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben |
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
2,3 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
280,4 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
391,8 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
427,6 kB
|