Entscheidungsvorlage - FB 61/0016/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
KreuzherrenstraßeWiederherstellung nach STAWAG-MaßnahmeErgebnis der Bürgerinformation und Ausführungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/30
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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27.08.2014
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Das Vorhaben „Erneuerung der Kreuzherrenstraße nach Durchführung von Stawag-Maßnahmen“ wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 11.06.2014 vorgestellt. Die Bezirksvertretung nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung einer Bürgerinformation. Die Veranstaltung fand nach vorheriger Ankündigung in den Medien sowie bei den betroffenen Anliegern am 02.07.2014 im Pfarrheim Heilig Kreuz statt. Das Pro-tokoll der Veranstaltung liegt als Anlage 1 bei.
Vor einer Zusammenfassung der Ergebnisse wird die Ausgangslage kurz dargestellt:
1. Anlass
In der Kreuzherrenstraße wurden umfangreiche Erneuerungsarbeiten der Stawag (Gas, Wasser, Ab-wasser) durchgeführt. Es wurden sämtliche Ver- und Entsorgungsleitungen erneuert. Dabei wurde in die gesamte Oberfläche von Hauskante zu Hauskante eingegriffen und die Oberfläche im Zuge des Baufortschritts zunächst provisorisch befestigt, um die Nutzung wieder zu gewährleisten.
Die endgültige Wiederherstellung des Straßenraums kann dazu genutzt werden, funktionale Mängel zu beheben. Dies betrifft im Wesentlichen die Gehwegflächen, die u.a. für die Wege vom und zum Kin-dergarten, aber auch für den Schulweg zur Grundschule am Veltmannplatz genutzt werden und keine ausreichenden Breiten aufweisen. Die Bedeutung der Fußwegebeziehung ergibt sich zudem in der Anbindung der Spiel- und Freiflächen am Veltmannplatz und darüber hinaus zum Lousberg. Die Umgestaltung der Kreuzherrenstraße ist damit auch Bestandteil des Innenstadtkonzeptes.
Seitens der Elternschaft des Kindergartens wurden schon im Vorfeld der derzeitigen Überlegungen Kurzzeitparkplätze für die Hol- und Bringverkehre zum Kindergarten gewünscht.
2. Heutige Situation
Die Straße wird im Zeitraum zwischen 7 und 19 Uhr von ca. 800 Kfz befahren. Es handelt sich um eine Einbahnstraße, welche die Verbindung vom Veltmanplatz zu Pontstraße herstellt. Eine Zufahrt vom Alleenring zum Grabenring über die Kreuzherrenstraße ist nicht möglich, da an der Pontstraße nur nach rechts in Fahrtrichtung Ponttor abgebogen werden kann. Die Kreuzherrenstraße dient u.a. vielen Taxis als kürzeste Zufahrt vom Alleenring zu den Taxi-Aufstellplätzen in der Pontstraße.
Die Straßenraumbreite variiert um ein Maß von 8,6 m. In der heutigen Raumaufteilung gibt es beidsei-tig Gehwege, die teilweise lediglich 1,5 Meter breit sind und damit nicht den Maßen gem. den Richtli-nien entsprechen. Geparkt wird jeweils einseitig auf der ca. 5,5 Meter breiten Fahrbahn, im ersten Teilabschnitt in Fahrtrichtung rechts und im zweiten Teilabschnitt links. Es sind 15 Parkplätze vorhan-den.
Im Gebäude Kreuzherrenstraße 3-5 befindet sich die Kindertagesstätte Heilig Kreuz.
3. Bisherige Planung
Die Straßenraumbreite der Kreuzherrenstraße ermöglicht keine großen Spielräume in der Aufteilung der Verkehrsflächen. Die aus Sicherheitsgründen notwendige Verbreiterung der Gehwegflächen wird bei Beibehaltung des Trennprinzips zwangsläufig zu Lasten der Parkplatzflächen gehen.
Die Verwaltung hatte daher einen Planungsvorschlag erarbeitet, der die Kreuzherrenstraße als ni-veaugleiche Mischverkehrsfläche vorsieht, die Fußgängern ausreichend große Bewegungsspielräume zur Verfügung stellt ohne auf das Parken zu verzichten. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wurde weiterhin die Abbindung an der Einmündung Pontstraße vorgeschlagen, womit der Durchgangsver-kehr (u.a. Taxi-Fahrten) unterbunden wird.
Für den Bereich vor der Kindertagesstätte wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit bewusst von Parkflächen für Fahrzeuge abgesehen. Dennoch wären dadurch insgesamt 17 Parkstände, damit 2 Parkplätze mehr als vorher, und 3 neue Bäume möglich.
4. Ergebnisse der Bürgerinformation
An der Veranstaltung nahmen 14 Bürger/-innen teil, schriftliche Eingaben liegen nicht vor. Auf das beiliegende ausführliche Protokoll wird verwiesen.
Von den Anwesenden wurde der vorgeschlagene Ausbau mehrheitlich abgelehnt. Argumente (vor allem gegen den Ausbau als Mischverkehrsfläche) waren u.a.
- die fehlende bauliche Trennung,
- die mangelnde Verständlichkeit der Verkehrsflächen für die dort passierenden Kinder,
- mögliche Konfliktsituationen bei Wendemanövern,
- fehlende Kurzzeitparkplätze für die Hol- und Bringverkehre der Kindergartenkinder.
Hingewiesen wurde weiterhin u.a. auf
- zu hohe gefahrene Geschwindigkeiten,
- verbotswidrig einfahrende Fahrzeuge aus Richtung Pontstraße,
- zugeparkte Grundstückszufahrten.
Konkrete Vorschläge bezogen sich auf
- die Anbringung von Pflasterkissen,
- das Durchfahrtsverbot von Seiten der Pontstraße,,
- die Umgestaltung der Einmündung an der Pontstraße.
5. Weitere Planung
Die Verwaltung hat die Anregungen und Bedenken aus der Bürgerinformation aufgenommen und daraus nunmehr zwei weitere Planungsvorschläge formuliert.
Variante 1: Mischverkehrsfläche mit Schutzraum für Fußgänger auf der Kindergartenseite
Diese Variante sieht den Ausbau einer Mischverkehrsfläche vor. Im Unterschied zur bisher vorgelegten Variante wird die Straße nicht abgebunden. Die Parkplätze werden durch unterschiedliche Materialität auf der Kirchenseite verdeutlicht. Dabei verbleibt zwischen Parkstreifen und Grundstücksgrenze ein 2 m breiter Fußweg. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite wird die befahrbare Fläche durch eine baulich angelegte Rinne auf eine Breite von 3,50m begrenzt.
Der Ausbau erfolgt in Betonsteinpflaster. Der Parkstreifen wird mit dunklerem Betonsteinpflaster als erkennbarem Materialwechsel angelegt.
Dieser Vorschlag wird allen funktionalen Ansprüchen gerecht. Es verbleiben ausreichend Flächen zum Parken, der Verkehr kann weiterhin die Straße als Durchfahrt benutzen, auf der Kindergartenseite entsteht eine breitere geschützte Fläche, die durch den davor liegenden klar erkennbaren Parkstreifen abgetrennt ist.
Vor dem Kindergarten werden die gewünschten Parkplätze geschaffen, durch die Aufpflasterungen an den Einmündungen wird insgesamt die Geschwindigkeit gedämpft sowie das Verbot der Einfahrt von der Pontstraße her unterstützt. Für die Kindergartenkinder entsteht auf der Kindergartenseite ein durchgängiger, gut erkennbarer Gehbereich, der allerdings nicht durch einen Bordstein abgegrenzt ist.
Variante 2: bauliche Aufpflasterungen an der Ein- und Ausfahrt
In dieser Variante wird lediglich die Zufahrt in die und die Ausfahrt aus der Kreuzherrenstraße auf Gehwegniveau angehoben. Die restliche Straßenaufteilung verbleibt im Status quo.
Diese Variante trägt vor allem dem Bedürfnis nach eindeutiger baulicher Trennung Rechnung. Die Gehwege bleiben durch Hochborde vertikal getrennt. Durch die Aufpflasterungen können die Ge-schwindigkeiten reduziert und die verbotswidrige Einfahrt aus Richtung Pontstraße verdeutlicht wer-den.
Im Straßenraum sind wie im Bestand 15 Parkstände vorhanden. Das Problem der zu geringen Geh-wegbreiten wird nicht gelöst.
Variante 3: bauliche Aufpflasterungen an der Ein- und Ausfahrt und Verbreiterung des Gehweges auf der Nordseite
Diese Variante unterscheidet sich von Variante 2 lediglich durch die Breite der Gehwege. Der nördliche Gehweg wird auf Kosten einer Reduktion des südlichen Gehweges auf 2,0 m verbreitert. Auf der Süd-seite bleibt zum Schutz der Hauseingänge ein mit Hochbord abgegrenzter Gehweg von ca. 1,0 m Breite. Unterhaltungsaufwändige Poller sind hier nicht erforderlich. Auch der nördliche Gehweg wird mit Hochbord von der Fahrbahn getrennt.
Wie in Variante 2 werden an den Enden der Kreuzherrenstraße Aufpflasterungen vorgesehen.
Fazit
Die Verwaltung empfiehlt, auf Grundlage der vorgestellten Abwägung den Planungs- und Ausbaube-schluss für die Variante 1 zu fassen. Diese, mit dem Prinzip der weichen Separation, orientiert sich am Ausbau der Kleinkölnstraße und Mostardstraße, wo das gleiche Prinzip seit einigen Jahren mit positi-ven Erfahrungen praktiziert wird.
6. Baukosten
Die Baukosten betragen nach überschlägiger Schätzung maximal 180.000 €. Da die STAWAG die Straße nach ihrer Baumaßnahme in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzen muss, der dem vorherigen Querschnitt der Straße entspricht, kann ein Teil der Straßenbaukosten als Wiederherstellung nach Leitungsverlegung abgerechnet werden. Aus der gemeinsamen Durchführung der Bauarbeiten mit der STAWAG wird für die Stadt derzeit ein Teilbetrag in Höhe von 90.000 € geschätzt.
7. Finanzielle Auswirkungen
Auf dem PSP-Element 5-120102-900-02000-300-1 sind im Haushaltsjahr 2014 Mittel in Höhe von 566.673,75 € (fortgeschriebener Ansatz) eingeplant. Von den eingeplanten Mittel werden für die Um-setzung der Maßnahme „Kreuzherrenstraße“ 90.000,- € zur Verfügung gestellt.
8. Weiteres Vorgehen
Nach Abschluss der Leitungsarbeiten ist die Kreuzherrenstraße ist eine provisorische Asphaltdecke eingebaut worden, die die Nutzung bis zur definitiven Entscheidung sicherstellt. Die endgültige Ober-flächengestaltung kann nach entsprechender Beschlussfassung in die Wege geleitet werden und muss aus abrechnungstechnischen Gründen bis Anfang Dezember fertiggestellt sein.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen PSP-Element 5-120102-900-02000-300-1 „Straßenerneuerung nach Baumaßnahme STAWAG“
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investive Auswirkungen | Ansatz 2014 | fortgeschriebener Ansatz 2014 | Ansatz 2015 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2015 ff. | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 566.673,75 | 566.673,75 | 0 | 0 | 566.673,75 | 566.673,75 |
Ergebnis | 566.673,75 | 566.673,75 | 0 | 0 | 566.673,75 | 566.673,75 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben |
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PSP-Element 4-120102-923-9 „Straßenerneuerung nach Baumaßnahme STAWAG“ | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2014 | fortgeschriebener Ansatz 2014 | Ansatz 2015 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2015 ff. | Folgekosten | Folgekosten |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/Sachaufwand | 46.824,53 | 46.824,53 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 54.368,88 | 54.368,88 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 101.193,41 | 101.193,41 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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57,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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1.002,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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127,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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144,4 kB
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5
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(wie Dokument)
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139,7 kB
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6
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(wie Dokument)
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133,6 kB
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