Kenntnisnahme - FB 36/0006/WP17
Grunddaten
- Betreff:
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Errichtung eines Vertikalbodenfilters und Gewässerumwandlung "Nebenarm des Holzbaches" an der Raerener Straße in Aachen durch die STAWAGPlangenehmigungsverfahren nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- Dammers, Manuela
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Kenntnisnahme
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26.08.2014
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Abwasserentsorgung in der Raerener Straße in Aachen Lichtenbusch erfolgt derzeit im Trennsystem. Das anfallende Niederschlagswasser der befestigten Flächen im Einzugsgebiet wurde bislang dem 2. Nebenvorfluter des Holzbaches (Straßengraben) zugeführt. Diese Einleitungsstelle befindet sich in der Wasserschutzzone III der Wassergewinnungsanlage Eicher Stollen. Seitens der Unteren Wasserbehörde (ist auch gleichzeitig Genehmigungsbehörde im Plangenehmigungsverfahren) besteht daher die Forderung nach einer weitergehenden Behandlung des Niederschlagswassers vor der Einleitung in den Holzbach bzw. seinem Nebenarm. Das Niederschlagswasserbeseitigungskonzept der Stadt Aachen sieht eine verbesserte Behandlung des Wassers in einem Bodenfilterbecken vor.
Das Grundstück, auf dem das Bodenfilterbecken realisiert werden soll, wurde von der Stadt Aachen erworben. Bezüglich alternativer Grundstücke wurde seitens der STAWAG die Auskunft erteilt, dass das sich westlich anschließende Grundstück zwar favorisiert wurde, jedoch nicht erworben werden konnte. Die Wiesenfläche auf der gegenüberliegenden Straßenseite neben dem Hundeplatz kam wegen der größeren Entfernung nicht in Betracht, da sich hierdurch die Kanalbauarbeiten um das 2,5-fache erhöht hätten.
Das nun in Anspruch genommene Grundstück liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplans der Stadt Aachen, welcher hier den besonderen Schutz von Bäumen, Hecken und Gewässern ausweist.
Zur Ausführung ist festzuhalten, dass das Becken mit Folie abgedichtet und mit Röhricht bepflanzt wird. Im Bereich der Einleitungsstelle am Holzbach wird dieser durch Entfernung der vorhandenen Betonrinne naturnah zurückgebaut. Zudem wird ein Teilstück des Holzbaches offengelegt und renaturiert. Für die Erschließung und Bewirtschaftung werden eine wasserdurchlässige, befestigte Wegefläche für die Saugfahrzeuge und auf der Dammkrone ein umlaufender Fußweg angelegt. Die Anlage wird durch einen 1,4 m hohen Stabgitterzaun gesichert.
Außerdem muss in den vorhandenen Baumbestand eingegriffen werden.
Für die Maßnahme wird intensiv genutzte landwirtschaftliche Fläche in Anspruch genommen. Laut vorliegendem landschaftspflegerischem Begleitplan ist größtenteils die Biotopstruktur einer Feuchtwiese gegeben. Durch Beweidung und andere Nährstoffeinträge ist sie eher artenarm und mit Stickstoffzeigerpflanzen durchsetzt.
Die Maßnahme ist grundsätzlich gesetzlich erforderlich ist. Da sie nach Prüfung aller möglichen Varianten bzw. Alternativen nur an dieser Stelle und in der beantragten Ausführung möglich ist, beabsichtigt die Untere Landschaftsbehörde, dem Eingriff zuzustimmen und für die notwendige Beseitigung von geschützten Landschaftselementen die Befreiung zu erteilen.
Der Eingriff wurde nach dem Aachener Leitfaden zur Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft bewertet. Das Defizit kann nur gering auf dem Grundstück durch Ersatzpflanzungen kompensiert werden (Anpflanzung von standortgerechten Laubbäumen zur Schließung einer Lücke in einer Baumreihe als Biotopverbund). Für das verbleibende ökologische Defizit wird eine Ersatzgeldzahlung gefordert.
Der artenschutzrechtliche Aspekt hinsichtlich planungsrelevanter Arten wurde ebenfalls durch das Fachbüro geprüft. Im Ergebnis zeigte sich, dass eine artenschutzrechtliche Betroffenheit insgesamt nicht zu befürchten ist. Zur Vermeidung von Störeffekten sollen die Bauarbeiten außerhalb der Fortpflanzungsperiode ausgeführt werden. Außerdem ist vor Baubeginn eine fachkundige Untersuchung der Eingriffsfläche notwendig.
Hinweis: Da es sich um ein Plangenehmigungsverfahren handelt, besteht seitens des Landschaftsbeirates lediglich ein Beratungsrecht.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8 MB
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2
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(wie Dokument)
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2 MB
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