Entscheidungsvorlage - FB 61/0024/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss beschließt die ergänzende Pflanzung von zwei Bäumen gemäß Variante 3 vor dem Zollamtsgebäude auf dem Bahnhofplatz zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Aus den verschiedensten Kreisen der Bevölkerung ist immer wieder der Wunsch nach mehr Grün auf dem Bahnhofplatz geäußert worden. Es gibt eine Möglichkeit diesem Wunsch zu entsprechen, ohne den Grundgedanken und Charakter der Platzgestaltung zu verändern.
 

Während der Entwurfsphase des Bahnhofplatzes war die zukünftige Nutzung des denkmalgeschützten Zollamtsgebäudes unklar. Die Entwurfsverfasser, das Büro Hentrup Heyers, sahen die Möglichkeit, dass vor dem Gebäude (zusammen mit einer Hotelnutzung) eine Terrasse eingerichtet werden könnte. Deshalb wurde der Platz vor dem Gebäude frei gehalten. Nun ist das Gebäude saniert und es steht fest, dass weiterhin eine bundesbehördliche Nutzung statt findet.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dass vor dem Zollamtsgebäude zur vorhandenen Linde auf der rechten Seite des Eingangs zwei weitere Bäume gepflanzt werden.  Eine symmetrische Lösung wurde untersucht, wirkt aber gestalterisch unbefriedigender als der Vorschlag einen Doppelbaum ohne Symmetriebezug zur Linde zu pflanzen.

 

Die Bundespolizei hat ihr Einverständnis mit dem Vorhaben erklärt. Auch die Entwurfsverfasser, inzwischen das Büro Hentrup, Heyers + Fuhrmann sehen die Ergänzung des Grüns an dem gewählten Ort durch die beiden Bäume positiv.

 

Die Bezirksvertretung Aachen- Mitte hat in Ihrer Sitzung am 14.05.2014 dem Planungsauschuss die Pflanzung von 2 Bäumen empfohlen.

 

Da es in der letzten Sitzung des Planungsausschusses zu keiner Entscheidung kam, hat die Verwaltung geprüft, ob die Baumpflanzung kostengünstiger durchgeführt werden kann und dementsprechend Angebote eingeholt.

Gravierende Preisunterschiede ergeben sich durch die Größe. Die finanziellen Aufwendungen für Baumart und Verspannung unterscheiden sich dagegen relativ gering.

 

Die beiden großen Linden in der ersten Vorlage waren gewählt worden um das Erscheinungsbild möglichst der bestehenden Linde anzugleichen. Die städtebauliche Anlage des Bahnhofsplatzes erfordert aber keine solche Angleichung, sowohl was die Höhe noch die Baumart betrifft. Hinzu kommt, daß die Krone der bestehenden Linde sehr lückig ausgebildet ist und der Baum dringend eines umfassenden Pflegeschnittes bedarf.

 

Die Zusammenstellung der Kosten nach den Varianten ist zusammen mit einer Photomontage in der Anlage ersichtlich.

 

 

 

Wegen der Ausdrucksstärke, der interessanten Blattform, der schönen Herbstfärbung und Allergikerfreundlichkeit schlägt die Verwaltung vor die Pflanzung von 2 Amberbäumen (Variante 3) zu wählen.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Gesamtkosten für die Pflanzung der Vorzugsvariante vor dem Zollamtsgebäude belaufen sich auf  insgesamt 17.800,02 € inkl. MwSt.

 

Von den Gesamtkosten werden max. 11.433€ für die Erstellung des Baumfeldes [Herstellung der Baumgrube, Herstellung der wassergebundenen Oberfläche) benötigt.

 

Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element  5-120102-900-02400-300-1 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum“, Kostenart 78520000 „Tiefbaumaßnahmen“.

Unter dieser Maßnahme stehen im Haushaltsjahr 2014 Mittel i. H. v. 80.326,31 € zur Verfügung.

 

Die Kosten für die Bäume belaufen sich auf 6961,50 € und können aus dem Etat für Ausgleichspflanzungen, PSP-Element 5-130103-900-02600-050-1 "Ausgleichszahlungen Baumschutzsatzung", Kostenart 7835000,  bestritten werden.

 

Im Haushaltsjahr 2014 stehen hier Mittel i. H. v. 21.500 € zur Verfügung.

 

Für die Pflege der Baumscheibe mit 56,5 qm entstehen Kosten von 56 €/ Jahr. Für die Baumpflege der beiden Bäume entstehen Kosten von 112 €/ Jahr. Insgesamt entstehen durch die Maßnahme 168 €/ Jahr an Pflegekosten. Die Pflege- und Folgekosten fallen erst  ab 2017 an und werden im Rahmen des Abstimmungsprozesses einer Einheit zugeschlagen.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum“

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2014

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2014

Ansatz 2015 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

80.326,31

80.326,31

0

0

80.326,31

80.326,31

Ergebnis

80.326,31

80.326,31

0

0

80.326,31

80.326,31

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

Deckung ist gegeben

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2014

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2014

Ansatz 2015 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

18.831,52

18.831,52

0

0

0

0

Ergebnis

18.831,52

18.831,52

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

Deckung ist gegeben

 

finanzielle Auswirkungen

PSP-Element 5-130103-900-02600-050-1 „Ausgleichszahlungen Baumschutzsatzung“

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2014

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2014

Ansatz 2015 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

-1.000

21.500

0

0

0

0

Auszahlungen

13.261,01

13.261,01

0

0

0

0

Ergebnis

12.261,01

20.500

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

Deckung ist gegeben

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2014

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2014

Ansatz 2015 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

54.134,62

54.134,62

0

0

0

0

Abschreibungen

8.499,20

8.499,20

0

0

0

0

Ergebnis

62.633,82

62.633,82

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

Deckung ist gegeben

 

finanzielle Auswirkungen

 

Die Pflege- und Folgekosten fallen erst ab 2017 an und werden im Rahmen des Abstimmungsprozesses einer Einheit zugeschlagen.

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Anlagen

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