Entscheidungsvorlage - FB 61/0025/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf Grundlage der vorliegenden Pläne 2014_023 L1 und L2 den Ausführungsbeschluss  für die Wiederherstellung der Straße Krugenofen  zu fassen.

 

Der Mobilitätsausschuss fasst den Ausführungsbeschluss für die Wiederherstellung der Straße  Krugenofen auf der Grundlage der vorliegenden  Pläne 2014_023 L1 und L2.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Allgemeines

Aufgrund eines privaten Bauvorhabens war die Ertüchtigung des Leitungsnetzes im Bereich Krugenofen/ Hauptstraße zum jetzigen Zeitpunkt unabweisbar. In diesem Zusammenhang ist die funktionale Optimierung der Verkehrsflächen zeitlich und wirtschaftlich sinnvoll.

Nach der Erneuerung sollen die Fahrbahn und die Nebenanlagen wieder hergestellt werden.

Der Krugenofen weist seit Jahren erhebliche Mängel auf, daher soll die Verkehrsfläche neu aufgeteilt werden, um Verbesserungen für alle Verkehrsteilnehmer zu erreichen. Diese Arbeiten können sukzessive gleich im Anschluss an die Leitungsarbeiten, die voraussichtlich bis Ende Mai dauern werden, durchgeführt werden.

Die zuständigen Entscheidungsgremien haben sich mit der generellen Fragestellung bereits anlässlich des Planungsbeschlusses befasst. Offen blieb dabei die Frage, ob die Bezirksregierung als obere Verkehrsbehörde einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h zustimmen würde.

 

Darstellung der Maßnahme

Basierend auf dem Vorentwurf unter Berücksichtigung der  Anregungen der Bürger und der Hinweise aus der politischen Beratung  wurde die vorliegende Planung ausgearbeitet.

Ziel ist es,  die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erhöhen, den Verkehr "flüssig" zu halten und etwaige Netzlücken zu schließen.

Als weitere Aspekte sind Belange der Denkmalpflege/Gestaltung, des Städtebaus, des Baumschutzes, des ruhenden Verkehrs und der Aufenthaltsqualität berücksichtigt.

 

Straßenraumaufteilung

In der Beratung mit den Entscheidungsträgern wurden 2 Varianten diskutiert.

 

Variante 1:

Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h und Verzicht auf Radverkehrsanlagen. In diesem Fall ist eine Reduzierung der Lärmbelastung zu erreichen. Es ist beidseitiges Parken möglich.

 

Variante 2:

Beibehaltung der Regelgeschwindigkeit von 50 km/h und Anlage von Schutzstreifen.

 

In der Diskussion mit der Bezirksregierung über die Geschwindigkeitsbeschränkung konnte deren Zustimmung nicht erreicht werden, da der Krugenofen ein Abschnitt der B 57 ist.

 

Die nunmehr vorgeschlagene Lösung sieht einen baulich angelegten einseitigen Parkstreifen mit Bäumen und eine Fahrbahnbreite von ca. 8,5 m mit Aufweitungen für abbiegende Kfz vor. Diese Ausbauform ermöglicht die verkehrstechnische Umsetzung beider o.g. Varianten.

 


1.)Beidseitige Schutzstreifen von 1,25 m Breite, einseitig mit Sicherheitstrennstreifen von 0,5 m zum Parkstreifen. Es verbleibt eine Fahrbahnbreite von 5,5 m zwischen den Schutzstreifen.

 

 

2.)Parkstreifen in 2 m Breite auf der Westseite per Markierung oder Beschilderung. Es verbleibt eine Fahrbahnbreite von 6,5 m, die die Begegnung von Bussen und LKW ermöglicht.

 

 

Gehwege

Die Gehwege erhalten eine nutzbare Breite von 2,0-2,5 m, Bei den Umgestaltungsmaßnahmen werden die Belange  von Menschen mit Behinderung, Senioren, Kindern und ande­ren Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen berücksichtigt.

 

Radverkehr

In Variante 2 werden beidseitig Radverkehrsanlagen als Schutzstreifen (Breite 1,75 m incl. Sicherheitstrennstreifen neben Parken bzw. 1,25 m – 1,50 m) angelegt.

 


Kfz-Verkehr

Die Fahrbahn erhält eine Breite von ca. 8,5 m mit Aufweitungen für abbiegende Kfz.

 

ÖPNV

Die Belange des Linienverkehrs werden in beiden Varianten berücksichtigt. Die Haltestelle im Ausbaubereich wird nach den Kriterien der Barrierefreiheit optimiert.

 

Parken

Bisher waren 71 Parkplätze auf dem Gehweg vorhanden.

Nach dem Umbau sind 35 Parkstände baulich eingerichtet. In Variante 1 sind zusätzlich 36 Parkstände am Fahrbahnrand möglich.

 

Entwässerung

Die Regelquerneigung wurde für alle Teileinrichtungen mit 2,5 % festgesetzt. Geringe Abweichungen

sind aus topographischen Gründen möglich. In Einfahrtsbereichen beträgt die Querneigung max.

6 %. Die Randeinfassung erfolgt mit Naturborden, Anschlag 12 cm. Die Oberflächenentwässerung erfolgt über Straßenabläufe in den neu verlegten Kanal.

 

Beleuchtung

Die Beleuchtung wird im Zuge der Baumaßnahme erneuert.

 

Bäume

Im Zuge der Bauarbeiten können 6 Bäume neu gepflanzt werden.

 

Ausbauelemente

Fahrbahn

   2,5cm    Asphaltbeton LOA 5

   9,5 cm   Asphaltbinder unter

                 lärmoptimierter Decke

  14 cm    bit. Tragschicht

  49 cm     Frostschutz 0/45

  75 cm    Gesamtstärke

Parkstreifen

  8 cm   Betonpflaster10/20

  4 cm   Brechsand/Splitt 0/5

15 cm   HGT 0/32

18 cm   Frostschutz 0/45

45 cm   Gesamtstärke

  Gehweg

    8 cm  Betonplatten 30/30

    4 cm  Brechsand/Splitt 0/5

  15 cm  HGT 0/32

  13 cm  Frostschutz 0/4

  40 cmGesamtstärke

 

Baukosten

Die Baukosten betragen nach derzeitigem Kenntnisstand ca. 1.014.000,-- Euro. Die STAWAG muss die Straße nach ihrer Baumaßnahme in einen ordnungsgemäßen  Zustand versetzen, der dem vorherigen Querschnitt der Straße entspricht. Das bedeutet für den Krugenofen, dass aus der gemeinsamen Durchführung der Bauarbeiten mit der STAWAG für die Stadt nur ein Teilbetrag der Baukosten in Höhe von 614.000 Euro anfällt,  ca. 400.000 Euro werden als Wiederherstellung nach Leitungsverlegung abgerechnet.

 


Maßnahmebezogene Einnahmen

Maßnahmebezogene Einnahmen werden sich durch die Erhebung von Beiträgen gem. § 8 Kommunal-

abgabengesetz NRW (KAG NRW) und Zuwendungen nach dem Entflechtungsgesetz ergeben.

 

Beitragsrechtliche Beurteilung

Die Baumaßnahme stellt eine Verbesserung/Erneuerung im Sinne des § 8 KAG dar. Sie löst eine Beitragspflicht aus, sodass hierfür Anliegerbeiträge gem. § 8 KAG zu erheben sind.

 

Weiterer Ablauf

Es ist beabsichtigt, die mit den Leitungsarbeiten beauftragen Baufirma mit den ergänzenden Arbeiten auf städtische Kosten zu beauftragen. Dies ermöglicht die parallele Durchführung und eine zeitnahe Umsetzung und erleichtert die Organisation der Arbeiten im weiteren Ablauf.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Für die Durchführung der Umbaumaßnahme Krugenofen wird mit Gesamtkosten i. H. v. ca. 1.014.000,- € gerechnet.

 

Im Haushaltsjahr 2014 werden für die Durchführung der Maßnahme Mittel i. H. v. 74.000,- € benötigt.

Diese Mittel waren im Haushaltsjahr 2014 nicht eingeplant. Um die Maßnahme jedoch durchführen zu können,

wurden diese Mittel – ebenso wie eine Verpflichtungsermächtigung über 960.000 € - mit Kassenwirksamkeit im Haushaltsjahr 2015 mit Ratsbeschluss vom 18.06.2014 zur Verfügung gestellt.

 

Unter dem investiven PSP-Element 5-120102-900-03200-300-1 „Krugenofen, Umbau“, stehen somit im Haushaltsjahr 2014 74.000,- € zur Umsetzung der Maßnahme bereit. 

 

Weitere Mittel werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2015 sowie der mittelfristigen Finanzplanung im Haushaltsjahr 2015 i. H. v. 960.000,- € eingeplant.

Im konsumtiven Bereich werden unter dem PSP- Element 4-120102-957-7 „Krugenofen, Umbau“ im Haushaltsjahr 2015 90.000,- € eingeplant.

 

Die Einplanung der Mittel in den Haushalt 2015 erfolgt vorbehaltlich des Ratsbeschlusses sowie der Genehmigung durch die Bezirksregierung.

 

Für das Haushaltsjahr 2017 ist mit einer Kostenerstattung durch die STAWAG i. H. v. 400.000,- € zu rechnen.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

PSP-Element 5-120102-900-03200-300-1 „Krugenofen“

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2014

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2014

Ansatz 2015 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

-400.000

-400.000

-400.000

-400.000

Auszahlungen

0

74.000

960.000

960.000

1.034.000

1.034.000

Ergebnis

0

74.000

560.000

560.000

634.000

634.000

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-74.000

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2014

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2014

Ansatz 2015 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

40.000

40.000

0

0

Abschreibungen

0

0

50.000

50.000

0

0

Ergebnis

0

0

90.000

90.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

Deckung ist gegeben

 

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Anlagen

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