Kenntnisnahme - FB 61/0022/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach bis auf die bereits angeordnete Auffrischung der Warteblöcke „Rechts-vor-Links“ keine weiteren verkehrslenkenden Maßnahmen in diesem Straßenstück ergriffen werden.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der historische Ortskern Kornelimünster verfügt an vielen Stellen über Straßenzüge, die entweder mangels ausreichender Verkehrsflächenbreiten oder wegen der bestehenden Topografie keine begleitenden Gehwege haben. Hierzu zählen neben der Dorffer Straße im Bereich Frankensteg auch der Schildchenweg, die Klauser Straße, der gesamte Bereich Korneliusmarkt/Benediktusplatz, Unter den Weiden sowie Am Berg, Schulberg und Schraungracht.

 

Die Verkehrsteilnehmer arrangieren sich mit diesen auch in anderen alten und historischen Orten bestehenden Verkehrssituationen und nehmen gegenseitige Rücksicht aufeinander. Die Dorffer Straße weist hierbei im Vergleich zu vielen anderen Straßen eine unterdurchschnittliche Bebauungsdichte auf, sodass nur wenige Fußgänger den angesprochenen Bereich begehen. Die benachbarte Straße Schildchenweg mit der Bergkirche und dem Friedhof weist bei vergleichbarem Kfz-Aufkommen eine deutlich höhere Fußgängerdichte auf, ohne dass auch hier Probleme auftreten.

 

Das Straßenstück der Dorffer Straße zwischen den Häusern 19 und 11 hat auf ca. 60 m keinen durch Bordstein abgesetzten Gehweg. Die gesamte Verkehrsfläche ist an dieser Stelle 4,60 m breit und von 2 m hohen Bruchsteinmauern gesäumt. Die Einmündung Frankensteg wird über zwei Verkehrsspiegel in der Sicht auf andere Kfz unterstützt. Der gesamte Wohnkomplex liegt in einer zusammenhängenden Tempo 30-Zone und stellt den Eingang in den historischen Ortskern dar.

 

Wegen des ziemlich geraden Straßenverlaufs können Fußgänger und Kraftfahrer sich frühzeitig erkennen. Oberhalb dieser Engstelle liegen ca. 15 Wohnhäuser mit entsprechendem Fußgängerverkehr. Aus Richtung Dorff kommen außer einzelnen erwachsenen Spaziergängern keine Personen zu Fuß nach Kornelimünster. Der fußläufige Quellverkehr ist dementsprechend unterdurchschnittlich.

 

Würde von der 4,60 m breiten Fahrbahn ein 1 m breiter Gehweg mit Hochbord abgegrenzt, verbliebe eine Restfahrbahn von 3,60 m, die einen Begegnungsverkehr zwischen zwei PKW nicht mehr möglich macht. Da sich die ankommenden PKW-Fahrer jedoch nicht sehen können, müsste auch der mit VZ. 208 StVO „Gegenverkehr hat Vorfahrt“ ausgeschilderte Verkehrsstrom irgendwann in die Engstelle hineinfahren, ohne erkennen zu können, ob während der Durchfahrt ihm ein Kfz entgegenkommen wird. Schließlich müssen auch die aus dem Frankensteg herauskommenden und in der Vorfahrt bevorrechtigten Autofahrer als Linksabbieger diesen einzelnen Fahrstreifen dann befahren, ohne bei Gegenverkehr ausweichen zu können.

 

Die beantragte Abtrennung einer gesicherten Fußgängerfläche stellt aus den dargestellten Gründen eine erhebliche Verschlechterung des Verkehrsflusses im Vergleich zum heutigen Zustand dar. Heute können zwei PKW aneinander vorbeifahren und insofern die Engstelle problemlos passieren. Fußgänger werden frühzeitig gesehen und die in der Regel einzeln ankommenden Autofahrer fahren mit notwendigem Sicherheitsabstand an den Fußgängern vorbei.

 

Das Abmarkieren eines Fußgängerweges lediglich durch einen Farbstrich wird ebenfalls abgelehnt, weil im Begegnungsverkehr die Autofahrer über diesen Strich fahren werden und insofern die Sicherheit der Fußgänger nur theoretisch ist. Auch müsste bei einem abmarkierten Fußweg die gleiche Engstellenregelung rechtlich geschaffen werden, wie sie bereits oben als unpraktisch beschrieben wurde.

 

Schließlich ist das Verkehrsaufkommen auf anderen Straßen Kornelimünsters ohne Gehweg (z.B. Klauser Straße mit dem gesamten Erschließungsbereich bis Krauthausen) erheblich höher, ohne dass auch an diesen Stellen Sicherheitsprobleme in der Vergangenheit aufgetreten sind. Die beiden einzigen von der Polizei in den vergangenen Jahren registrierten Verkehrsunfälle in der Dorffer Straße sind im Gefällestück gegenüber Haus 3 durch Kurvenschneiden talwärts geschehen.

 

Aus den genannten Gründen ist die Verwaltung der Überzeugung, dass jede Verkehrsänderung in diesem Straßenstück insgesamt eine Verunsicherung und Verschlechterung der Situation bringen wird. Deswegen empfiehlt die Verwaltung, von weitergehenden Maßnahmen abzusehen. Lediglich die verblasste Blockmarkierung wird bei nächster Gelegenheit erneuert.

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Anlagen

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