Entscheidungsvorlage - FB 45/0017/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss

 

  1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis

 

  1. beschließt die Finanzierung eines Ersatzgartenhauses in Form eines Zuschusses an die AWO in Höhe der nachgewiesenen Kosten (ca. 9.000 €)

 

  1. beschließt die Vergabe und Finanzierung eines Planungsauftrags zur Neugestaltung der Außenspielfläche KiTa Goerdeler Straße im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Auf dem Gelände zwischen Neumarkt und Kronprinzenstraße (Frankenberger Viertel/ Aachen Rothe-Erde) werden über das Wohnbau-Projekt „Kronprinzen Quartier“ ca. 185 neue Wohnungen entstehen. Die Realisierung erfolgt über die Kronprinzen Quartier GmbH.

Die Planungen für dieses Projekt haben unmittelbar Einfluss auf das Außengelände der direkt angrenzenden KiTa Goerdeler Straße in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt (AWO).

 

Bereits Ende letzten Jahres wurde mit dem Abriss der bestehenden Tiefgarage auf dem an die KiTa angrenzenden Gelände des Wohnbauprojekts begonnen. Für die Fortführung der Baumaßnahme ist es erforderlich, dass das bestehende Außenspielgerätehaus der KiTa abgerissen werden muss, da es sich auf dem Gelände des Investors befindet.

Die Anschaffung eines neuen Gartenhauses als Ersatz ist notwendig.

 

Die Maßnahme wird erforderlich, weil die Stadt Aachen das angrenzende Grundstück für die Errichtung von Wohnungsbau an einen Investor veräußert hat und zudem eine Wegeverbindung zwischen der Goerdeler Straße und dem neuen Wohnquartier, das entsteht, gefordert hat.

Ohne diese Entscheidungen wären weder ein neues Gartenhaus noch eine Veränderung des Außengeländes erforderlich.

 

 

  1. Antrag der AWO

Mit Schreiben vom 31.03.2014 beantragt die Arbeiterwohlfahrt bei der Stadt Aachen die Übernahme der Kosten für die Anschaffung eines neuen Außenspielgerätehauses als Ersatz für das abgerissene Gartenhaus.

Des Weiteren bittet die AWO um die Übernahme der Kosten für die Neugestaltung des Außengeländes, die aufgrund der neuen Aufteilung der Außenspielflächen notwendig wird.

 

 

  1. Prüfung des Antrags

Auf dem Außengelände der KiTa muss eine geeignete Lagermöglichkeit für die transportablen Außenspielgeräte der KiTa vorhanden sein. Das Lager sollte witterungsbeständig sein und sowohl für das KiTa-Personal als auch für die Kinder gut und schnell erreichbar sein.

Durch den Wegfall des bisherigen Außengerätehauses wird der Bedarf für ein Ersatzhaus bestätigt und der Antrag der AWO auf Finanzierung des Hauses befürwortet, da die Entscheidung der Stadt zur Veräußerung des benachbarten Grundstücks ursächlich für den Abriss ist.

Die geschätzten Kosten für ein neues, geeignetes Gartenhaus inkl. der erforderlichen Bodenarbeiten sowie Montage liegen bei ca. 9.000 €.

Es ist vorgesehen, dass die AWO in Vorleistung tritt und die Kosten anschließend von Seiten der Stadt in Höhe der nachgewiesenen Ausgaben erstattet werden.

 

Bezüglich der Neugestaltung der Außenspielfläche der KiTa sollte in einem ersten Schritt ein Planungsauftrag an einen Garten- und Landschaftsbauer erteilt werden, um für die neue Flächenaufteilung des Außengeländes geeignete Gestaltungsmöglichkeiten zu entwerfen. Bei der Entwicklung einer Neukonzipierung der Spielfläche wird die AWO als Nutzer der KiTa eng eingebunden.

 

 

  1. Prüfung alternativer Finanzierungsmöglichkeiten

Bei Beratung des Antrags mit Vorlage FB 45/0397/WP16 am 20.05. 2014 hat der Kinder- und Jugendausschuss einen veränderten Beschluss gefasst.

In diesem wird die Verwaltung beauftragt, erneut mit dem Investor die Finanzierung des Ersatzgartenhauses zu verhandeln oder die Kosten aus dem Bau- und Liegenschaftsbereich zu erbringen.

 

Dezernat IV hat den veränderten Beschluss sowie den Prüfauftrag mit der Bitte um weitere Veranlassung mit Schreiben vom 04.06.2014 an Dezernat III weitergeleitet.

In dem Antwortschreiben von Dezernat III erfolgt der Hinweis, dass die Verhandlungen mit dem Investor abgeschlossen sind und Teil des durch den Rat beschlossenen städtebaulichen Vertrages sind. Es wird ausgeführt, dass Nachverhandlungen nicht möglich sind und im Dezernat keine Mittel zur Finanzierung eines neuen Gartenhauses zur Verfügung stehen.

 

Weitere Alternativen zur Finanzierung konnten nicht ermittelt werden.

 

FB 45 sieht sich daher als Bedarfsträger der KiTa in der Verantwortung, die erforderlichen Maßnahmen, das Ersatzgartenhaus sowie die Planung eines geeigneten Außengeländes, in die Wege zu leiten und diese im Bedarfsfall auch zu finanzieren.

 

 

  1. Vorschlag der Verwaltung

Die Verwaltung spricht sich dafür aus,

 

  1. die Finanzierung eines Ersatzgartenhauses in Form eines Zuschusses an die AWO in Höhe der nachgewiesenen Kosten (ca. 9.000 €) zu beschließen.

 

  1. die Vergabe und Finanzierung eines Planungsauftrags zur Neugestaltung der Außenspielfläche KiTa Goerdeler Straße im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel zu beschließen.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Mittel stehen in ausreichender Höhe auf 4-060101-903-5; 53180000 im Haushaltsjahr 2014 zur Verfügung.

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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Anlagen

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