Entscheidungsvorlage - FB 45/0019/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Anerkennung des Euregio-Waldkindergartens gUG als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Euregio-Waldkindergarten gUG mit Sitz in Aachen, beantragt mit Schreiben vom 02.05.2014 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.

 

Der Euregio-Waldkindergarten gUG besteht seit dem 01.08.2013.

 

Die Geschäftsführer des Euregio- Waldkindergartens führen seit 2009 ehrenamtlich als Vorstand des Vereins Wühlmäuse e.V. in Erkelenz 2 Waldkindergärten. Der Euregio-Waldkindergarten gUG arbeitet nach dem gleichen Konzept, das auch in der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 11.09.2012 vorgestellt wurde. In dieser Sitzung wurde durch den Kinder-und Jugendausschuss die Einrichtung eines Waldkindergartens und dessen Aufnahme in den Kindergartenentwicklungsplan 2013/2014 beschlossen.

 

In der Einrichtung Euregio-Waldkindergarten gUG stehen derzeit 20 Plätze für Kinder ab 2 Jahren zur Verfügung.

Die Betreuung wird in einer Gruppe mit regelmäßig 4 Fachkräften sichergestellt. Zusätzlich steht eine Einrichtungsleiterin mit 8 Std. pro Woche zur Verfügung. Die ehrenamtlichen Geschäftsführer übernehmen die Verwaltungsarbeiten.

Der Waldkindergarten ist am Preusweg 158 in Aachen angesiedelt. Da die Betreuung vorwiegend im Freien stattfindet, stehen dort zwei entsprechend umgebaute Bauwagen zur Verfügung.

Aktuell werden 18 Kinder betreut, davon sind 5 Kinder unter drei Jahren.

Die Betreuungszeit ist von morgens 7.30 Uhr bis 14.30 Uhr.

 

Eine Ausweitung des Betreuungsangebotes mit einer zweiten Gruppe auf insgesamt 40 Plätze - davon 10 Plätze für Kinder unter drei Jahren – wird bereits für das kommende Kindergartenjahr angestrebt.

 

Stellungnahme

 

Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe kann erfolgen, wenn alle Kriterien nach den Grundsätzen der Anerkennung von freien Trägern gem. § 75 SGB VIII, der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Jugendbehörden vom 14.04.1994 und der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vom 20.12.1994 erfüllt sind.

 

In der nachfolgenden Tabelle sind die Anforderungen aufgelistet.

Der Träger erfüllt alle Kriterien.

Demnach ist die Anerkennung des Euregio-Waldkindergartens gUG als Träger der freien Jugendhilfe auszusprechen.

 

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Durch die Anerkennung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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