Entscheidungsvorlage - FB 45/0020/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Anerkennung des Vereins „BUNTER KREIS in der Region Aachen e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Verein BUNTER KREIS in der Region Aachen e.V. mit Sitz in Aachen beantragt mit Schreiben vom 02.04.2014 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII.

 

Der Verein BUNTER KREIS in der Region Aachen e.V. besteht seit 2001 und erfüllt seitdem mit seiner Tätigkeit Aufgaben im Rahmen des § 16 SGB VIII.

 

Er begleitet schwerkranke, chronisch kranke, behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder und deren Familien im Rahmen einer sozialen und medizinischen Nachsorge.

 

Die Mitarbeiter sind alle medizinische Fachkräfte und haben eine Fortbildung in der Methode Case-Management  absolviert, bzw. befinden sich in dieser Ausbildung.

Eine Kinderärztin und eine Psychologin beraten die Mitarbeiter in der Fallarbeit.

Das Angebot des Vereins ist für die Familien freiwillig und kostenlos.

 

Der Kontakt zu den Familien wird meist über die behandelnden Ärzte oder die Krankenhäuser hergestellt. Die Case- Managerinnen verschaffen sich zunächst im Gespräch mit den Familien, das häufig bereits während des Krankenhausaufenthaltes stattfindet - einen Überblick über die erforderliche Unterstützung und Begleitung.

 

Die Case- Managerinnen übernehmen die Pflegenachsorge für das betroffene Kind und die psychosoziale Betreuung der oft stark belasteten Familien. Sie begleiten die Familien und sorgen für eine optimale Anbindung an Therapeuten, Ärzte und sonstige Gesundheitsangebote.

Für Geschwister der schwerkranken Kinder wird ein Geschwisterprojekt angeboten, bei dem das Bedürfnis dieser Kinder nach unbeschwertem Leben und Erleben im Mittelpunkt steht.

 

Im Jahr 2013 wurden in Aachen 101 Familien auf diese Weise betreut.

 

Neben diesem sozialmedizinischen Nachsorgeangebot möchte der Verein zukünftig noch ein niedrigschwelliges Angebot für Familien mit an Diabetes erkrankten Kindern anbieten. Dieses Projekt soll über die „Aktion Mensch“ finanziert werden, die die Anerkennung des Vereins als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII verlangt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stellungnahme:

 

Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe kann erfolgen, wenn alle Kriterien nach den Grundsätzen der Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach § 75 SGBVIII, der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Jugendbehörden vom 14.04.1994, und der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vom 20.12.1994 erfüllt sind.

In der nachfolgenden Tabelle sind die Anforderungen aufgelistet.

 

Der Träger erfüllt alle Kriterien.

Demnach ist die Anerkennung des Vereins BUNTER KREIS in der Region Aachen e.V. als Träger der freien Jugendhilfe auszusprechen.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

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0

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0

Abschreibungen

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Ergebnis

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Die Anerkennung des Vereins als Träger der freien Jugendhilfe hat keine finanzielle Auswirkung.

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Anlagen

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