Kenntnisnahme - FB 36/0009/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Renaturierung des Amstelbachs bei Pannesheide
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- Lersch, Gerd
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Gestoppt
|
|
Naturschutzbeirat
|
Kenntnisnahme
|
|
|
26.08.2014
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Renaturierung des Amstelbachs bei Pannesheide
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Vorbemerkungen der Unteren Landschaftsbehörde
Der Wasserverband hat die Untere Landschaftsbehörde darüber infomiert, dass der Amstelbach bei Pannesheide renaturiert werden soll. Nachfolgend wird die Planung des Wasserverbandes vorgestellt und kommentiert.
Anlass und Aufgabenstellung
Zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hat das Land NRW Bewirtschaftungs- und Maßnahmenpläne aufgestellt, welchen der zuständige Ausschuss des Landtages zugestimmt hat. Damit ist auch der Bewirtschaftungs- und Maßnahmenplan für das Rureinzugsgebiet behördenverbindlich eingeführt.
Gemäß dem zugehörigen Steckbrief zur Planungseinheit Wurm weist der Wasserkörper 28286_5745 „Amstelbach Herzogenrath bis Aachen“ bedingt durch morphologische Defizite einen schlechten ökologischen Zustand auf. Als mögliche Programmmaßnahmen wurden in Abstimmung mit dem KNEF „Amstelbach und Nebengewässer“ sowohl Gewässermaßnahmen im Hinblick auf die eigendynamische Entwicklung als auch eine Verbesserung der Durchgängigkeit genannt.
Das Ziel des Wasserverbandes Eifel-Rur ist es, mit der Planung zur Renaturierung des Amstelbachs im Bereich Pannesheide durch die Verlegung des Bachlaufs ins Taltiefste und dem naturnahen Ausbau gemäß Leitbild die eigendynamische Entwicklung sowie die Verbesserung der Durchgängigkeit des Gewässers und somit eine Verbesserung des ökologischen Zustandes zu erreichen.
Der vorliegende Antrag zur Plangenehmigung nach § 68 WHG für die ökologische Verbesserung des Amstelbachs umfasst einen 450 m langen Abschnitt von km 6+830 bis km 6+380 (alte Kilometrierung).
Mit dem Vorhaben sind Eingriffe in Natur und Landschaft gemäß § 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 4, Abs. 1 Nr. 6 des Landschaftsgesetzes Nordrhein Westfalen (LG NW) verbunden. Gemäß § 6, Abs. 2 LG NW ist die Erstellung eines landschaftspflegerischen Begleitplans erforderlich und hier insbesondere Angaben zur Hervorhebung wertvoller Biotope, Darstellung von Art, Umfang und zeitlichem Ablauf des Eingriffs und der Maßnahmen zur Verminderung, zum Ausgleich und zum Ersatz der Eingriffsfolgen.
Der hiermit vorgelegte Bericht und Pläne umfasst alle Unterlagen, die für den Landschaftspflegerischen Begleitplan erforderlich sind. Die Eingriffsfläche beträgt einschließlich temporärer Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen 1,5 ha.
Vorhabenbeschreibung
Der in der vorliegenden Planung betrachtete Abschnitt des Amstelbachs bei Pannesheide verläuft ab dem Brückendurchlass an der Wegegabelung Heyder Feldweg / Pannesheider Straße geradlinig in Richtung Norden unmittelbar parallel entlang des westlich gelegenen Heyder Feldwegs und durchfließt einen Acker-Grünlandkomplex. Östlich grenzen Weideflächen an das Bachbett an.
Unterhalb des Hofes „Untermühle“ (Fam. Schlösser) verschwenkt der Bachlauf fast rechtwinklig nach Osten in eine ca. 40 m lange Verrohrung. Nach Austritt aus der Verrohrung verläuft der Bach schwach geschwungen wieder in nördlicher Richtung über Weideflächen und wird auf Höhe des Hofes zum Grenzfluss. Hier mündet außerdem der Bleyerheider Bach von rechts in den Amstelbach ein.
Die Planung sieht grundsätzlich vor, den Amstelbach von seinem derzeitigen parallelen Verlauf entlang des Heyder Feldwegs (ehemaliger Mühlengraben) zurück in das Taltiefste nach Osten zu verlegen (vgl. Abbildung 1.1).
Hierzu wird der Amstelbach bei km 6,82 im Anschluss an den Durchlass an der Wegegabelung Heyder Feldweg / Pannesheider Straße bei einer Sohlhöhe von ca. 128,94 müNN aufgenommen. Die geplante Trasse verschwenkt im Anschluss in einem Bogen um das zu erhaltende Naturdenkmal Linde und die Kapelle nach Osten und verläuft bis zu einer angrenzenden Waldfläche. Hier ändert sich die Fließrichtung wieder nach Norden entlang des Wäldchens.
Unmittelbar hinter der Waldfläche fließt der Bleyerheider Bach der neuen Amstelbachtrasse zu. Von hier verläuft der neue Amstelbach im Bereich der bestehenden Trasse des Bleyerheider Bachs entlang der Grenze zwischen Deutschland und den Niederlanden bis zum Anschluss an die vorhandene Amstelbachtrasse auf Höhe des Hofes „Untermühle“ bei einer Sohlhöhe von ca. 123,80 müNN.
Durch die Verlegung des Amstelbachs entfällt eine ca. 40 m lange Verrohrung. Es ist vorgesehen, den alten Bachlauf komplett zu verfüllen, um eine Bewirtschaftung der Flächen zu ermöglichen.
Zusammenfassung
Der Wasserverband Eifel – Rur WVER plant entsprechend dem Bewirtschaftungs- und Maßnahmenplan für das Rureinzugsgebiet die Renaturierung des Amstelbachs, ein Nebengewässer der Wurm. Der Antrag zur Plangenehmigung nach § 68 WHG für die ökologische Verbesserung des Amstelbachs umfasst einen 450 m langen Abschnitt von km 6+830 bis km 6+380 (alte Kilometrierung). Der Abschnitt befindet sich im Grenzbereich zwischen den Niederlanden und Deutschland, im Aachener Stadtteil Richterich und südwestlich von Kerkrade und Herzogenrath.
Mit dem Vorhaben sind Eingriffe in Natur und Landschaft gemäß § 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 4, Abs. 1 Nr. 6 des Landschaftsgesetzes Nordrhein Westfalen (LG NW) verbunden. Gemäß § 6, Abs. 2 LG NW ist die Erstellung eines landschaftspflegerischen Begleitplans erforderlich, der hiermit vorgelegt wird. Dieser enthält Angaben zur Hervorhebung wertvoller Biotope, Darstellung von Art, Umfang und zeitlichem Ablauf des Eingriffs und der Maßnahmen zur Verminderung, zum Ausgleich und zum Ersatz der Eingriffsfolgen.
Als Untersuchungsgebiet wurde großzügig eine ca. 92 ha große Fläche betrachtet, in der auf 1,5 ha durch die temporäre Baustellenfläche und die Gewässerverlegung und –auffüllung eingegriffen wird (Eingriffsfläche).
Die Eingriffsfläche ist geprägt durch Grünlandnutzung mit angrenzenden Gehölzstrukturen des Amstelbachs, dem Bleierheyder Bach und einem Auwaldbereich sowie der Parklandschaft mit teilweisen Altbaumbestand auf niederländischer Seite. Es handelt sich überwiegend um Biotope mittlerer bis hoher Wertigkeit für den Arten- und Biotopschutz. Die Bedeutung des Eingriffsbereiches für die Fauna (vornehmlich Avifauna und Amphibien) ist wegen der intensiven Nutzung als von allgemeiner Bedeutung zu bewerten. Für das Landschaftsbild sind im Eingriffsbereich die gewässerbegleitenden Gehölze, die Feldgehölze, der Altbaumbestand, der Auwaldrand und eine Weißdornhecke prägend.
Neben den temporären Beeinträchtigungen während der Bauphase sind insbesondere der Verlust von Gehölzen auf insgesamt 1.356 m² bzw. die Gefährdung von Gehölzen (Naturdenkmal Linde, Auwaldrandbereich, Altbaumbestand) relevante Auswirkungen auf die Umwelt, die entweder durch die Gewässerrenaturierung selber kompensiert oder durch Vermeidungsmaßnahmen minimiert werden.
Insgesamt ergibt sich durch die Renaturierungsmaßnahme (Aufgabe einer 40 m langen Verrohrung und Möglichkeit der natürlichen Gewässerentwicklung innerhalb des neu gestalteten Entwicklungskorridors) eine positive Gesamtbilanz von 289 Wertpunkten, so dass keine weiteren Ausgleichs- oder Kompensationsmaßnahmen erforderlich sind.
Die baubedingten Eingriffe in die kurz bis mittelfristig wiederherstellbaren Biotopstrukturen gelten nach Herstellung eines gleichwertigen Zustandes als ausgeglichen. Die Belange des Artenschutzes nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind als Teil der Umweltschutzbelange bei der Erarbeitung der Unterlagen zur Plangenehmigung zu berücksichtigen.
Wegen der geringen Eingriffsintensität (zeitlich begrenzte Wirkung während der Baumaßnahme) und der positiven Gesamtwirkung der Maßnahme wurde auf eine detaillierte faunistische Bestandsaufnahme verzichtet. Die Abfrage des landesweiten Informationssystems @LINFOS ergab für den Eingriffsbereich keine Angaben. Jedoch wurde abgeleitet von den Biotopstrukturen vorsorgende Maßnahmen der Bauzeitenbeschränkung für potenzielle bodenbrütende Vögel und Amphibien festgelegt. Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben kann festgestellt werden, dass nach gegenwärtigem Kenntnisstand im Eingriffsbereich keine artenschutzrechtlichen Konflikte erkennbar sind, die eine Verlegung des Amstelbachs ausschließen bzw. einen erhöhten Aufwand an Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen erfordern.
Vorläufige Bewertung der Unteren Landschaftsbehörde
Die Renaturierungsmaßnahmen von Bachläufen werden seitens der ULB in der Regel positiv bewertet und als wichtiger Baustein einer regionalen Gewässeroptimierungsstrategie unterstützt. Bei der vorliegenden Planung besteht jedoch aus Sicht der Unteren Landschaftsbehörde in folgenden Punkten erhöhter Prüfbedarf:
- Es wäre sinnvoll den Amstelbach bereits südlich der Pannesheiderstraße in das Taltiefste zu verlegen, um den problematischen Gewässerverlauf im Bereich der Kapelle zu vermeiden.
- Der Biotopbereich östlich der Untermühle ist in Gänze zu schützen und zu erhalten. Der neue Gewässerverlauf muss unterhalb der bestehenden Verrohrung anschließen, so dass dieser Bereich, der im Übrigen als LB, bzw. NSG ausgewiesen werden soll, unangetastet bleibt.
- Der parallel zum Heyder Feldweg gelegene Baumbestand ist zu schützen und zu erhalten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
öffentlich
|
799,2 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
313,7 kB
|