Kenntnisnahme - BA 6/0001/WP17

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Beratungsfolge

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Herr Bezirksvertreter Rothe stellte in der Sitzung am 14.5.2014 folgende Anfrage:

Wie verfährt die Verwaltung mit Anträgen zur Absenkung von Bordsteinen an Einmündungen von Gehwegen in Kreuzungsbereichen?

 

Bzgl. der Umsetzung von Bordsteinabsenkungen bzw. der Anbringung taktiler Elemente wurden in der Vergangenheit einzelne Maßnahmen aufgrund einer Prioritätenliste abgearbeitet. Bei der zuletzt umgesetzten Maßnahmenliste wurde der Schwerpunkt auf Querungsstellen in unmittelbarer Nähe von integrativen Kindergärten und Seniorenheimen gelegt. Die Maßnahmenliste ist abgearbeitet. Weitere Einzelanträge liegen nicht vor.

In einer weiteren Maßnahmenumsetzung werden aktuell die Kreuzungen mit akustischen Signalanlagen, die bisher noch nicht mit taktilen Elementen ausgestattet waren, nachgerüstet.                                                                                                                        Darüber hinaus werden bei allen Baumaßnahmen im Gehwegbereich Absenkungen und taktile Elemente in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen erstellt. Dies trifft auch auf Bauvorhaben der Versorgungsträger zu.

Über dieses Maßnahmenpaket hinausgehende Einzelanträge können mit Begründung direkt bei der zuständigen Abteilung FB 61/70 eingereicht werden. Hier erfolgt eine interne Prüfung der Umsetzbarkeit.

 

 

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