Entscheidungsvorlage - FB 61/0028/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Querungshilfe im Roder Weg im Bereich des neuen Supermarktes
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/30
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Entscheidung
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27.08.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie fasst auf Grundlage der vorliegenden Planung (Plan-Nr. 2014/05-05) den Bau- und Aus-führungsbeschluss für die Querungshilfe (vorgezogener Gehweg) im Bereich zwischen Tankstellenzu-fahrt und Kurvenbereich.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
In der letzten Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich am 11.06.2014 hat die Verwaltung die Planung für den Bau einer Querungshilfe im Bereich des neuen Supermarktes Roder Weg 9-11 vorgestellt.
Gleichzeitig wurde der Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich vom 12.01.2014, in dem die Verwaltung beauftragt wurde zu überprüfen, ob im Rahmen der Fertigstellung des neuen Supermarktes Maßnahmen zur Sicherung der Verkehrssicherheit im Roder Weg notwendig sind, behandelt.
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich hat die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen und um Prüfung gebeten, ob die im Bereich des Roder Weges 9-11 geplante Querungshilfe in den Bereich zwischen Tankstellenzufahrt und Kurvenbereich verschoben werden kann. Zusätzlich sollte auch die Möglichkeit der Einrichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) geprüft werden.
Auf die Vorlage und die Niederschrift vom 11.06.2014 unter TOP Ö12 wird verwiesen.
Prüfergebnisse
Zur Einrichtung eines FGÜ ist nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) eine Kombination aus Fußgänger- und Kfz-Belastung notwendig, die im Bereich des Roder Weges nicht erreicht wird. Darüber hinaus können FGÜ bei einer besonderen Gefährdungslage bzw. besonderer Schutzbedürftigkeit angeordnet werden. Da diese im Roder Weg nicht vorliegen, kommt die Einrichtung eines FGÜ nicht in Frage.
Die Verwaltung hat geprüft, ob die im Bereich des Roder Weges 9-11 geplante Querungshilfe in den Bereich zwischen Tankstellenzufahrt und Kurvenbereich verschoben werden kann. Die vorhandene Fahrbahnbreite ermöglicht auch an dieser Stelle das Einhalten der Sichtdreiecke für die Querungshilfe sowie die Beibehaltung aller notwendigen Fahrkurven von Bussen und Lkw.
Somit kann durch die angepasste Planung ebenfalls sichergestellt werden, dass Fußgänger, die aus dem Bereich der Roermonder Straße/Schönauer Friede kommen, sicher zum neuen Supermarkt und auch zum fußläufigen Verbindungsweg nach Alt-Richterich geführt werden können.
Die Verwaltung schlägt daher die Anlage einer Querungshilfe in Form einer einseitigen Einengung vor (vgl. Anlage 2 – Planung Querungshilfe Roder Weg). Dabei wird die Fahrbahn auf der Seite des neuen Supermarktes durch Vorziehen des Gehwegs auf eine Restfahrbahnbreite von 3,50 m eingeengt. Durch diese Einengung kann der Fußgänger sicherer und leichter die Straße queren, da sich sein Querungsweg nahezu halbiert.
Baukosten
Die Baukosten in Höhe von etwa 3.500 € werden dem Bauherrn des Supermarktes als Verursacher übertragen.
Weiteres Vorgehen
Der Bauherr des Supermarktes ist – vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich – durch eine vertragliche Vereinbarung mit der Stadt Aachen zum Bau der Querungshilfe verpflichtet.
Die Querungshilfe im Bereich zwischen Tankstellenzufahrt und Kurvenbereich wird im Rahmen der Einrichtung des Supermarktes hergestellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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97,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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45,9 kB
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