Kenntnisnahme - FB 23/0007/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Ratsantrag: Reinvestition von Verkaufserträgen aus städtischem Grundstücks- und Immobilienbesitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- Bussen, Gerd
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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26.08.2014
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Fraktion Die Linke hat folgenden Ratsantrag gestellt:
„Die Fraktion Die Linke beantragt folgenden Beschluss zu fassen:
Verkaufserträge aus städtischem Grundstücks- und Immobilienbesitz werden zweckgebunden in den Ausbau von preiswertem Wohnraum investiert.
Begründung:
Aachen weist einen dramatischen Fehlbedarf an preiswertem Wohnraum auf. Dringend müssen hier in den kommenden Jahren Investitionen getätigt werden. Es bietet sich daher an, Erträge aus dem Verkauf städtischen Eigentums zweckgebunden zur Schaffung neuer öffentlicher Werte zu verwenden und damit den Ausbau von Wohnraum für Menschen mit wenig Geld voranzutreiben.“
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Gemäß dem genehmigten Haushaltsplan 2014 belaufen sich die Erträge aus Grundstücksverkäufen über Buchwert im Jahr 2014 auf 3,65 Mio. €.
Für 2015 sind 2,62 Mio. € und für 2016 und 2017 je 2,7 Mio. € eingeplant.
Demgegenüber stehen in 2014 Mittel in Höhe von rund 4,7 Mio. € (Ermächtigungsübertragungen) und in den Folgejahren von 3,45 Mio. € (2015), 6,1 Mio. € (2016) und 3,65 Mio. € (2017), die der gewoge AG für die Sanierung städtischer Gebäude zur Verfügung gestellt werden (sowohl investiv als auch konsumtiv).
Dadurch wird deutlich, dass über die durch Grundstücksverkäufe erzielten Erträge hinaus in preiswerten Wohnraum investiert wird. Die Mittel für das Projekt „Soziale Stadt Nord“ und die Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge sind in der Aufstellung nicht enthalten.
Im Allgemeinen würde die beantragte Zweckbindung gegen den Grundsatz der Gesamtdeckung nach § 20 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) NRW verstoßen. § 20 Nr. 1 GemHVO NRW regelt, dass die Erträge insgesamt zur Deckung der Aufwendungen dienen. Gemäß § 20 Nr. 2 GemHVO NRW dienen die Einzahlungen für laufende Verwaltungstätigkeit insgesamt zur Deckung der Auszahlungen für laufende Verwaltungstätigkeit. Daher ist es haushaltsrechtlich grundsätzlich unzulässig, einzelne Erträge und Einzahlungen ausschließlich für bestimmte Aufwendungen und Auszahlungen zu verwenden. Um eine flexible Verwendung der Haushaltsmittel zu erreichen, darf keine Bindung spezieller Einzahlungspositionen an bestimmte Auszahlungspositionen erfolgen.
Damit gilt der Ratsantrag der Fraktion Die Linke als behandelt.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Keine finanziellen Auswirkungen.