Entscheidungsvorlage - AVV/0001/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung AVV-Tarif zum 01.01.2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Aachener Verkehrsverbund
- Verfasst von:
- AVV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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04.09.2014
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Aachener Verkehrsverbund und die im AVV zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen verfolgen bereits seit geraumer Zeit die Strategie, den Verbundtarif in jährlichen moderaten Schritten anzupassen. Gründe für die Anpassungen sind wie in den vorangegangenen Jahren stetig steigende Kosten, insbesondere im Hinblick auf die Personalkosten, die infolge der Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst deutlich über den prognostizierten Kostensteigerungen liegen.
Geprägt wird die Kostensituation, die sich immer weiter von der Ertragssituation entfernt, u. a. aber auch durch Ausweitungen im Leistungsangebot, Ausbau der Service- und Infrastruktur, Vorbereitung und Umsetzung eines elektronischen Fahrgeldmanagements, Konzeption und Einrichtung eines Mobilitätsverbundes. Darüber hinaus werden Zuschüsse der öffentlichen Hand gekürzt oder nicht weiter dynamisiert, was ebenfalls zu einer Verschlechterung des Kostendeckungsgrades bei den Verkehrsunternehmen führt.
Die vorgelegte Tarifanpassung liegt mit durchschnittlich 2,78 % dennoch unter den Anpassungen der letzten Jahre. Dies ist allerdings auch dem Umstand geschuldet, dass die Tarifanpassung bereits zum 01.01.2015 umgesetzt werden soll. Dieser neue Umsetzungszeitpunkt zu Beginn eines Jahres orientiert sich an der Handhabung der benachbarten Verkehrsverbünde VRS und VRR sowie der DB Regio NRW und wird von Seiten des Verkehrsministeriums NRW im Sinne einer Vereinheitlichung in NRW bereits seit langem gewünscht. Des Weiteren empfiehlt sich angesichts der geplanten Umsetzung der Tarifkooperation AVV/VRS zum 01.01.2015 die gleichzeitige Tarifanpassung des AVV-Verbundtarifs.
Die vorgelegten Tarifanpassungen sind mit allen Verkehrsunternehmen im AVV einvernehmlich abgestimmt worden.
Es sei ergänzend darauf hingewiesen, dass parallel zu den vorgelegten Tarifmaßnahmen mittelfristig mit gutachterlicher Unterstützung Überlegungen angestellt werden, ggf. Modifikationen im Tarifsegment Job-Ticket vorzunehmen, wobei ebenfalls Modelle, welche auch bei geringer Abnahmequote für Unternehmen attraktiv sein sollen, in die Überlegungen einbezogen werden.
Des Weiteren wurden mit den ASten der 4 Aachener Hochschulen Verhandlungen hinsichtlich der Verlängerung der bestehenden Semester-Ticket-Verträge aufgenommen. Über den Sachstand der Verhandlungen kann ggf. in der Sitzung berichtet werden.
Im Einzelnen sind die Tarifmaßnahmen im AVV und deren finanzielle Auswirkungen in der Anlage 1 aufgeführt und stellen sich wie folgt dar:
- Bartarif
Die Tarifmaßnahmen im Bartarif sehen vor, die Preise im Bereich der Einzel-Tickets sowohl für Erwachsene als auch für Kinder unverändert zu belassen, um den Zugang in das ÖPNV-System für Gelegenheitsfahrgäste mit Hilfe einer moderaten Preisstellung zu ermöglichen.
Die Preise der 4Fahrten-Tickets werden um durchschnittlich rd. 6,2 % angehoben, wobei sich die Anhebung zwischen 0,10 € und 0,35 € bewegt. Ziel dieser Maßnahme ist eine Weiterführung der kontinuierlichen Verminderung der Rabattierung im Verhältnis zu den Einzel-Tickets.
Die Preise des Kurzstreckenzonen-Tarifs in den Kreisen Düren und Heinsberg bleiben sowohl im Bereich der Einzel-Tickets als auch im Bereich der 4Fahrten-Tickets unverändert.
In der StädteRegion Aachen einschließlich der Stadt Aachen wurde im Juni 2013 der Kurzstreckenzonen-Tarif durch das Flugs-Ticket abgelöst. Die Preisstellung dieses tariflichen Angebotes, mit dem bis zu 4 Bushaltestellen weit gefahren werden kann, wird als Einzel-Ticket weiterhin unverändert belassen. Im Bereich der 4Fahrten-Tickets wird der Preis um 0,15 € angehoben.
Der Preis des City-XL-Tarifs, gültig in einem abgegrenzten Raum innerhalb des Stadtgebietes Aachen, bleibt als Einzel-Ticket unverändert, während der Preis des 4-Fahrten-Tickets um 0,25 € angehoben wird.
Der City-Tarif Düren, der in einem abgegrenzten Raum innerhalb des Stadtgebietes Düren gültig ist, wird unverändert belassen.
Für die Beförderung von Fahrrädern erfolgt ebenfalls keine Tarifanhebung.
- Tages-Tickets
Die Preise für Tages-Tickets für 1 Person bleiben sowohl als Netzkarten für die einzelnen Regionen (StädteRegion Aachen, Kreise Düren und Heinsberg) als auch preisstufenabhängig unverändert.
Die Preisstellung für Minigruppen-Tickets für 5 Personen wird sowohl für die einzelnen Regionen (Stadt Aachen, StädteRegion Aachen, Kreise Düren und Heinsberg) als auch preisstufenabhängig um durchschnittlich rd. 3,1 % angehoben, wobei sich diese Anhebung zwischen 0,10 und 0,65 € (Stadt Aachen) bewegt. Es sei darauf hingewiesen, dass die Preisstellung des Minigruppen-Tickets für die Stadt Aachen immer noch deutlich unter der Preisstellung des Minigruppen-Tickets der Preisstufe 1 liegt, obwohl der Geltungsbereich bei beiden Tickets jeweils ein Stadtgebiet umfasst.
In Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen in den Niederlanden und Belgien bleibt der Preis des euregioticket mit 18,00 € unverändert.
3. Zeitkarten-Tarif
Die Preisanpassungen bei den Zeitkarten-Tarifen liegen durchschnittlich bei rd. 3,2 %, wobei sich bei einzelnen Tarifsegmenten durchaus Unter- und Überschreitungen dieses durchschnittlichen Anpassungssatzes ergeben.
Es sei darauf hingewiesen, dass die Preisstellung der City-Monatskarte Düren unverändert bleibt.
Im Hinblick auf die Mobil-Tickets in der StädteRegion Aachen und den Kreisen Düren und Heinsberg bleibt die Preisstellung nach wie vor gleich. Hierdurch wird den Empfängern von Transferleistungen ein seit der Einführung der Tickets preislich unverändertes Angebot gemacht. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Zuwendungen von Seiten des Landes NRW weiter gewährt werden. Mit einer Bewilligung entsprechender Mittel für das Jahr 2015 ist erfahrungsgemäß im Frühjahr 2015 zu rechnen.
Es sei darauf hingewiesen, dass als Ergänzung zu den Zeitkarten-Tarifen des AVV die Einführung eines Anschluss-Tickets erfolgen wird. Diese Zusatz-Ticket wird zum Preis in Höhe von 3,50 €/Fahrt angeboten und berechtigt den Inhaber einer AVV-Zeitkarte zu einer verbundweiten Anschlussfahrt zu seiner AVV-Zeitkarte.
4.School&Fun-Ticket
Das tarifliche Angebot des School&Fun-Tickets ist mittlerweile in den meisten Städten der StädteRegion Aachen und des Kreises Düren erfolgreich eingeführt worden. Das Ticket berechtigt täglich ganztags im gesamten AVV-Gebiet zur Nutzung aller Nahverkehrsmittel. Der Preis des School&Fun-Tickets für Selbstzahler wird um 0,80 € auf 26,70 €/Monat angehoben.
Die Eigenanteile beim School&Fun-Ticket für Anspruchsberechtigte bleiben aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen mit 12,00 €/Monat für das erste Kind und 6,00 €/Monat für das zweite Kind unverändert. Jedes dritte und weitere Kinder einer Familie fährt ebenso wie Kinder, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII erhalten, weiterhin unentgeltlich. Sollten sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern, ist über die Höhe der Eigenanteile neu zu beraten.
Auf Anregung des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) in der Sitzung des Landesarbeitskreises Nahverkehr NRW am 07.08.2014 wurde zwischen den 8 Kooperationsräumen in NRW vereinbart, dass erneut eine gemeinsame Initiative ergriffen wird, um beim Schulministerium NRW eine Dynamisierung vorgenannter Eigenanteile zu erwirken.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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213,3 kB
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