Entscheidungsvorlage - AVV/0002/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen stimmt der Anpassung des NRW-Tarifs in der dargelegten Ausprägung zu.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Seit der Realisierung der dritten Ausbaustufe zum 10.07.2007 unterliegt der NRW-Tarif anstelle einer „bahnhofsscharfen“ einer Tarifierung auf Gemeindebasis und stellt somit einen eigenständigen Verbundtarif für kooperationsraumüberschreitende Fahrten dar. Da derzeit keine größeren Änderungen an der Produktpalette des NRW-Tarifs geplant sind, hat sich der „Landesarbeitskreis Nahverkehr NRW“ (LAK) in seiner Sitzung am 05.06.2014 für eine rein preisbezogene Fortschreibung des NRW-Tarifs ausgesprochen. Eine entsprechende Tarifübersicht ist in Anlage 1 beigefügt.

 

Diese Fortschreibung des NRW-Tarifs sieht eine moderate Preisanpassung der Pauschalpreis-Tickets zum 01.01.2015, der Relationspreis-Tickets zum 14.12.2014 sowie des Semester-Tickets NRW ab dem Sommersemester 2016 (die Preise der vorherigen Semester wurden bereits beschlossen) vor.

 

Neben den aufgeführten Preismaßnahmen sind kleinere redaktionelle Modifizierungen der entsprechenden Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW (BB NRW) erforderlich. Diese betreffen eine Vereinheitlichung der unentgeltlichen Kindermitnahme bis unter 6 Jahren, die Behandlung von Fundsachen und – aufgrund der EU-Verordnung 181/2011 – eine Haftungsbegrenzung von Busunternehmen für die von ihnen verursachten Beschädigungen.

 

Die Verkehrsunternehmen im AVV haben den Tarifanpassungen im NRW-Tarif einstimmig zugestimmt. Zur Fortführung des NRW-Tarifs im dargestellten Umfang ist eine Zustimmung aller 8 Kooperationsräume, der DB Regio NRW sowie der übrigen Eisenbahnverkehrsunternehmen in NRW erforderlich.

 

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Anlagen

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