Entscheidungsvorlage - B 03/0004/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
SchlossstraßeAbrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Mobilitätsausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
04.09.2014
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Schlossstraße wurde von April bis August 2013 neu ausgebaut. Der Ausbau war notwendig, da sich die Straße insgesamt in einem sehr schlechten baulichen Zustand befand. So waren Absackungen, Frostaufbrüche, Risse, großflächige Flickstellen und Beschädigungen verschiedener Art zu erkennen.
Die Schlossstraße wird in der Liste der beitragspflichtigen Straßen als „vorhandene Straße“ geführt. In den letzten 40 Jahren ist nachweislich kein beitragsfähiger Neuausbau erfolgt, insofern ist die übliche Nutzungsdauer für Straßen von 25 Jahren deutlich überschritten.
Die Fahrbahn erhielt im Zuge der vorgenannten Baumaßnahme einen Komplettausbau in Asphaltbeton auf einer Binderschicht, einer asphaltgebundenen Tragschicht sowie einer Frostschutzschicht.
Vor dem Ausbau war das Parken als sogenanntes aufgeschultertes Parken hälftig auf Gehweg- und Fahrbahnflächen erlaubt. Durch den Neuausbau wurden erstmalig selbstständige Parkstreifen baulich angelegt. Hierbei wurde Natursteingroßpflaster verwendet. Die Bettung erfolgte auf Brechsand-Splittgemisch, einer hydraulisch gebundenen Tragschicht sowie einer Frostschutzschicht.
Die Gehwege wurden in Betonsteinpflaster im Diagonalverband und Bischofsmützen hergestellt. Der Unterbau besteht aus Brechsand-Splittgemisch, einer hydraulisch gebundenen Tragschicht sowie einer Frostschutzschicht. Der taktile Leitstreifen wurde in Kleinpflaster ausgebaut. Zum Parkstreifen wurden die Gehwege durch Naturbordsteine eingefasst.
Die bisherige Beleuchtung wird aufgrund der Ausbauplanung und der geänderten Beleuchtungs-Norm an andere Standorte unter Verwendung der vorhandenen Maste versetzt, was keine Beitragspflicht auslöst.
Die vorhandenen alten und defekten Straßenentwässerungseinrichtungen entsprachen nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen. Es wurde eine neue Entwässerungsrinne in Form einer 3-zeiligen Natursteinpflasterrinne angelegt sowie neue DIN-gerechte Straßenabläufe eingebaut. Diese gewährleisten nunmehr für einen langen Zeitraum einen raschen und reibungslosen Abfluss des Oberflächenwassers.
Vor dem Ausbau waren beidseitig selbständige Parkstreifen vorhanden, die jedoch im Rahmen des Neuausbaus zugunsten der Parkstreifen entfallen sind. Dies führt jedoch nicht zu einer Kompensation, da sich durch die Anlegung der Parkstreifen die Verkehrssicherheit sowohl für die Fußgänger als auch für den Fahrzeugverkehr erhöht hat.
Die Ausbaumaßnahme stellt durch die funktionale Neuaufteilung der Verkehrsfläche eine Verbesserung nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) dar. Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.
Die Einstufung der „Schlossstraße“ erfolgt als Haupterschließungsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe b) SBS. Der Anteil der Beitragspflichtigen am gekürzten beitragsfähigen Aufwand ergibt sich aus § 4 Abs. 3 Ziffer 2 SBS. Die Verteilung des von den Beitragspflichtigen zu tragenden umlagefähigen Aufwandes erfolgt gemäß § 6 SBS und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke entsprechend ihrer Größe und Ausnutzbarkeit. Die Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu
verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der Abrechnung ist.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
| ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2014 | Fortgeschriebener Ansatz 2014 | Ansatz 2015 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 1.500.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
| ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Finanzielle Auswirkungen
Maßnahmebezogene Einnahmen
161.244,80 €
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
43,8 kB
|