Entscheidungsvorlage - 0005/ BA 4/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

entfällt

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Lindgens

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Gemäß § 67 Abs. 4 GO.NW. wird/werden der/die stellvertretende Bezirksvorsteher und die übrigen Vertretungsmitglieder von dem Bezirksvorsteher eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Die vorgeschriebene Verpflichtungsformel wird in der Weise vollzogen, indem der/die Stellvertreter und die Bezirksvertretungsmitglieder ihr Einverständnis mit folgender Erklärung bekunden:

 

            "Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
             wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine
             Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde, so wahr mir Gott helfe."
           

 

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