Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 36/0011/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration des jeweiligen Umweltberichts in die Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplans bzw. des Bebauungsplanes.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Das ca. 11,3 ha große Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Aachen-Brand und umfasst im Wesentlichen den vor rund 14 Jahren zunächst als Lärmschutzwall angelegten "Brander Wall". Dieser wurde dann als Naherholungsgebiet mit frei zugänglichen, unterschiedlichen Spiel- und Sportmöglichkeiten gestaltet.

 

Nun soll der im Plangebiet befindliche, vorhandene Naturrasenplatz als Spiel- und Trainingsfläche für den Baseballverein Aachen Greyhounds und den Sportverein Borussia Brand hergerichtet und umlaufend mit einer Zaunanlage von 2m bis 6m Höhe eingefriedet werden. Das Umkleidehaus mit Jugend- und Schulungsraum usw. ist außerhalb des Plangebietes, angrenzend an den dortigen Tennenplatz Rombachstraße ( Gesamtschule Brand ) geplant.

 

Eine landwirtschaftliche Nutzung findet zurzeit nicht statt und ist auch zukünftig nicht sinnvoll.

 

Um Planungsrecht für die Sportplatznutzung zu schaffen, soll die bisherige Festsetzung des Bebauungsplanes "Fläche für die Landwirtschaft" in die Festsetzung "Grünfläche" mit der Zweckbestimmung Sportplatz  für den 1,4 ha großen, nördlichen Teil des Plangebiets geändert werden.

 

Der 9,9 ha große südliche Bereich soll in seinem jetzigen Bestand als Naherholungsflächen gesichert und daher als „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Park“ festgesetzt werden.

 

Sowohl für die Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 678 wurde eine Umweltprüfung nach den gesetzlichen Vorgaben des BauGB durchgeführt und in den als Anlage beigefügten Umweltberichten dokumentiert.

 

Die Umweltprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass durch die Bestandsicherung des Landschaftsraums als Naherholungsgebiet keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umweltbelange ausgehen. Es kann ein gestalteter, attraktiver Freiraum erhalten werden, der einen Übergang zur freien Landschaft darstellt. Die unterschiedlichen Spiel- und Sportangebote aber auch ruhige Ecken sind siedlungsnah und damit fußläufig erreichbar, so dass weite Wege und damit einhergehend eine Zunahme des motorisierten Verkehrs mit negativen Immissionen vermieden werden.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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