Entscheidungsvorlage - FB 01/0018/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt benennt Ratsherrn Wolfgang Palm als beratendes Mitglied des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Schreiben vom 08.07.2014 (siehe Anlage) beantragt der Ratsherr Wolfgang Palm, PRO NRW, eine beratende Mitgliedschaft im Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss.

 

Ein  Ratsmitglied hat gemäß § 58 Abs. 1 S. 11 GO NRW das Recht, mindestens einem der Ausschüsse als beratendes Mitglied anzugehören. Es ist Sache des Ratsmitglieds, dem Rat gegenüber zu erklären, welchem der Ausschüsse es mit beratender Stimme angehören will. Der Rat ist hieran gebunden, soweit dem nicht rechtliche Gründe entgegenstehen.  Gegen die Absicht des Herrn Palm, dem Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss (WLA) als beratendes Mitglied ohne Stimmrecht anzugehören, ist aus rechtlicher Sicht nichts einzuwenden.

 

Durch den Verweis in § 58 Abs.1 S. 12 GO NRW auf  die Sätze 8 bis 10  dieses Absatzes ist allerdings klargestellt, dass auch insoweit das Ratsmitglied durch den Rat in den Ausschuss bestellt werden muss. Die Bestellung erfolgt durch Wahlbeschluss gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW. Der Bestellte ist (erst) sodann Mitglied des Ausschusses und kann uneingeschränkt an den Beratungen teilnehmen. Auf das Antragsdatum (08.07.2014) kommt es nicht an. Aufgrund der Sommerpause ist die Ratssitzung vom 03.09.2014 die auf den Antrag nächstfolgende Sitzung.

 

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Anlagen

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