Entscheidungsvorlage - B 06/0011/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Aachen trifft für die Dauer seiner Wahlzeit hinsichtlich der Entsendung von städtischen Vertretern in die Gremien des Sparkassenzweckverbandes StädteRegion Aachen - Stadt Aachen folgende Entscheidungen:

 

  1.      Der Rat empfiehlt den von ihm in die Verbandsversammlung entsandten Mitgliedern, zum stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung

 

              Herrn/Frau _____________________________________

 

vorzuschlagen und zu wählen.

 

2.              Der Rat empfiehlt den von ihm in die Verbandsversammlung entsandten Mitgliedern, für die Wahl des fünften noch von der Stadt Aachen zu stellenden Stellvertreters für ein sachkundiges Mitglied der StädteRegion in den Verwaltungsrat der Sparkasse Aachen vorzuschlagen und zu wählen:

 

              Stellvertreter/in :

 

              5.              Frau/Herrn ________________________________

 

                                         

3.              Der Rat empfiehlt den von ihm in die Verbandsversammlung entsandten Mitgliedern, zum 2. Stellvertreter des vorsitzenden Mitgliedes des Verwaltungsrates,

 

                            Frau/Herrn ______________________________________

                            vorzuschlagen/zu wählen.

 

4.              Der Rat empfiehlt den von ihm in die Verbandsversammlung entsandten Mitgliedern, in die Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes (RSGV) als Vertreter/Vertreterin des von der StädteRegion zu stellenden „Hauptverwaltungsbeamten eines Zweckverbandsmitgliedes“  wie folgt zu wählen:

 

Frau/Herrn ________________________________

 

5.              Der Rat der Stadt benennt folgende Person zur Berufung in den Sparkassenbeirat durch die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes StädteRegion Aachen – Stadt Aachen :

  1.        Frau/Herrn __________________________________

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

In seiner Sitzung am 02.07.2014 hat der Rat der Stadt Aachen über die Neubesetzung in den Gremien der städtischen Gesellschaften/Beteiligungen mittels einer gemeinsamen Liste beschlossen.

Bezüglich TOP 35 „Entsendung von Vertretern in Gremien des Sparkassenzweckverbandes StädteRegion Aachen - Stadt Aachen und der Sparkasse Aachen“ gab es nicht zu jedem der zu besetzenden Funktionen einen Wahlvorschlag.

 

Zu den Punkten „B“, „F“, „H“ und „J“ der Vorlage vom 02.07.2014 ist nach Abstimmung mit der Sparkasse noch ein abschließender Beschluss mit einem entsprechenden Wahlvorschlag einzuholen.

 

Zu 1. (Buchstabe B. des Beschlussvorschlages vom 02.07.2014) : Vorsitzende/r / stellvertr. Vorsitzende/r der Verbandsversammlung

 

Gemäß § 5 Abs. 1 der Zweckverbandssatzung wählt die Verbandsversammlung aus ihrer Mitte die/den Vorsitzende/n und deren/dessen Stellvertreter/in für jeweils eine Wahlzeit der Vertretung der Verbandsmitglieder abwechselnd aus dem Kreis der Vertreter der Verbandsmitglieder.

 

Für die anstehende Wahlzeit kann turnusgemäß die StädteRegion Aachen die/den Vorsitzende/n vorschlagen, während die Stadt Aachen den/die stellv. Vorsitzenden/n vorschlagen kann.

Vorsitzender der Zweckverbandsversammlung war in der letzten Wahlperiode der OBM der Stadt Aachen.

 

Zu 2. (Buchstabe F. des Beschlussvorschlages ) Wahl in den Verwaltungsrat :

 

Der Verwaltungsrat ist gem. § 9 Buchstabe a) SpkG NRW ein Organ der Sparkasse mit einem in § 15 SpkG NRW definierten wesentlichen Aufgabenbereichen.

 

Die Mitglieder des Verwaltungsrates nach § 10 Abs. 2 Buchst. b) SpkG NRW werden von der Vertretung des Trägers nach § 12 Abs. 1 SpkG für die Dauer der Wahlzeit der Vertretung des Trägers nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gem. § 50 Abs. 3 Satz 1 bis 4 GO NRW gewählt; wählbar sind sachkundige Bürgerinnen und Bürger, die den Vertretungen der Zweckverbandsmitglieder angehören können.

 

Nach demselben Verfahren ist für jedes Mitglied ein/e Stellvertreter/in zu wählen, der/die bei Verhinderung des sachkundigen Mitgliedes dessen Aufgaben wahrnimmt. Mitglied des Verwaltungsrates kann nicht werden, bei wem Ausschließungsgründe gem. § 13 Abs. 1 und 2 SpKG vorliegen.

 

In der derzeitigen Wahlperiode des Städteregionstages und des Stadtrates besteht der Verwaltungsrat nach § 10 Abs. 2 SpkG neben dem Vorsitzenden aus neun weiteren sachkundigen Mitgliedern und fünf Dienstkräften der Sparkasse zuzüglich Stellvertreter.

 

Da die Stadt Aachen bereits turnusgemäß den Vorsitzenden des Verwaltungsrates stellt, erhält sie vier weitere Mandate für sachkundige Mitglieder und fünf Stellvertreter, hiervon ein Stellvertreter für ein von der StädteRegion gestelltes sachkundiges Mitglied.

 

Die Städteregion erhält hingegen bei den von der Verbandsversammlung zu wählenden weiteren sachkundigen Mitgliedern ein Mandat mehr als die Stadt Aachen - fünf - (§ 6 Abs. 3 der Verbandssatzung sowie § 5 Abs. 2 der o. a. Vereinbarung). Das bedeutet, dass die StädteRegion Aachen für fünf der zu wählenden neun weiteren sachkundigen Mitglieder und für vier der zu wählenden Stellvertreter ein Vorschlagsrecht hat.

 

Für die Position des 5. Stellvertreters wurde vom Rat in der Sitzung am 02.07.2014 keine Empfehlung beschlossen.

 

Gemäß Ratsbeschluss vom 02.07.2014 wurden für den Verwaltungsrat der Sparkasse vorgeschlagen:

 

  1. Ratsherr Harald Baal (CDU)
  2. Ratsfrau Ulla Thönnissen (CDU)
  3. Ratsherr Prof. Dr. Tobias Kronenberg (SPD)
  4. Sachkundiger Bürger Helmut Ludwig (Grüne)

 

Stellvertreter :

 

  1. Ratsfrau Dr. Margarethe Schmeer (CDU)
  2. Ratsfrau Iris Lürken (CDU)
  3. Ratsfrau Eleonore Keller (SPD)
  4. Ratsherr Michael Rau (Grüne)
  5. _____________________________

 

Zu 3. ( Buchstabe H. des Beschlussvorschlages vom 02.07.2014 ) 1. und 2. Stellvertreter des vorsitzenden Mitgliedes des Verwaltungsrates :

 

Nach § 11 Abs. 2 SpkG wählt die Vertretung des Gewährträgers aus den Mitgliedern des Verwaltungsrates einen 1. und 2. Stellvertreter des vorsitzenden Mitgliedes. Gemäß der getroffenen Vereinbarungen zwischen den Zweckverbandsmitgliedern werden auch die Positionen des 1. und 2. Stellvertreters des vorsitzenden Mitgliedes des Verwaltungsrates abwechselnd von der StädteRegion und von der Stadt besetzt.

In der letzten Wahlperiode war als 1. Stellvertreter des Verwaltungsratsvorsitzenden von der Stadt Aachen bestellt :

 

  1. Herr Helmut Ludwig (Grüne)

 

In der derzeitigen Wahlperiode hat die StädteRegion Aachen nunmehr das Vorschlagsrecht für den 1. Stellvertreter und die Stadt Aachen das Vorschlagsrecht für den 2. Stellvertreter des vorsitzenden Mitgliedes.

 

Zu 4. ( Buchstabe J. des Beschlussvorschlages vom 02.07.2014 ) Entsendung in die Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes (RSGV) :

 

In § 5 Abs. 2 der Verbandssatzung des RSGV (Fassung vom 16. Oktober 2012) ist die Zusammensetzung der Verbandsversammlung geregelt. Danach entsenden jede Sparkasse und ihr Träger

 

a)      den Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder ein ordentliches Mitglied des Verwaltungsrates,

 

b)      den Hauptverwaltungsbeamten des kommunalen Trägers, bei Zweckverbandssparkassen den Hauptverwaltungsbeamten eines Zweckverbandsmitgliedes,

 

c)       den Vorstandsvorsitzenden des Vorstandes.

 

Zuständig für die Entsendung von a) und b) ist die Zweckverbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes StädteRegion Aachen - Stadt Aachen.

 

Analog dazu wäre folgende Entsendung vorzunehmen:

a)      Vorsitzender des Verwaltungsrates (der Oberbürgermeister als Hauptverwaltungsbeamter der Stadt),

 

b)      verbleibender Hauptverwaltungsbeamter  (der Städteregionsrat der StädteRegion Aachen).

 

Außerdem sind jeweils Vertreter und Ersatzvertreter zu entsenden:

Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden von ihren Stellvertretern in den o. g. Ämtern vertreten. D. h. der Vorsitzende des Verwaltungsrates wird durch den 1. und den 2. stellvertretenden Verwaltungsratsvorsitzenden vertreten.

 

Für b) sind Vertreter und Ersatzvertreter sinnvollerweise aus dem Kreise der Verwaltungsratsmitglieder zu wählen (Vertreter Stadt Aachen - Ersatzvertreter StädteRegion).

In der letzten Wahlperiode war als Ersatzvertreter von der Stadt Aachen bestellt :

 

  1. Ratsherr Harald Baal (CDU)

 

Zu 5. (Buchstabe L. des Beschlussvorschlages vom 02.07.204 ) „Berufung in den Sparkassenbeirat durch die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes StädteRegion Aachen – Stadt Aachen“ :

 

Für den gem. § 8 der Vereinbarung zwischen Stadt Aachen und Kreis Aachen vom 12.11.1992 als beratendes Gremium gegründeten Beirat wurde ein gemeinsamer Vorschlag der Fraktionen mit 9 von der Stadt Aachen zu benennenden Mitgliedern beschlossen.

 

Herr Hans Winnen, Ehrenkreishandwerksmeister und Inhaber der Fa. Elektro Winnen, erfüllt jedoch nicht das Kriterium der gem. § 3 GeschO des Beirates gegebenen Höchstaltersgrenze.

 

Gemäß der Geschäftsordnung für den Beirat sollen die Mitglieder des Beirates zu Beginn ihrer Amtszeit das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

 

Für Herrn Winnen ist eine geeignete Ersatz-Berufung zu beschließen unter Berücksichtigung der Ausschließungsgründe gem. § 13 Abs. 1 und 2 SpkG.

 

Die übrigen vom Rat der Stadt bereits in der Sitzung am 02.07.2014 zur Berufung in den Beirat vorgeschlagenen Personen sind:

 

  1. Herr Johannes Schumacher, geschäftsf. Gesellschafter der Fa. „LEO Der Bäcker & Konditor GmbH & Co. KG“
  2. Herr Prof. Dr. rer. nat. Marcus Baumann, Rektor der FH Aachen,
  3. Herr Mathias Dopatka, Gewerkschaftssekretär, Ver.di,
  4. Frau Karin Schmitt-Promny, Prokuristin AK Media GmbH,
  5. Herr Wolfgang Görgens, Inhaber Druckerei Zypresse,
  6. Herr Franz-Peter Beckers, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Aachen
  7. Herr Michael Herbert Falter, geschäftsf. Gesellschafter der Fa. „Aachener Medien Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG.“
  8. Herr Marc Teuku

 

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Anlagen

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