Entscheidungsvorlage - B 03/0008/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung hier:Dringlichkeitsentscheidung für den Rat der Stadt Aachen gemäß § 60 GO NWÜberplanmäßige Auszahlungen bei PSP Element 5-120102-000-04500-300-1 sowie überplanmäßige Aufwendungen bei PSP-Element 4-120102-024-7Rehmplatz, Umbau Ac-Nord
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Beteiligt:
- Dezernat III; FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung; FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- FB 03
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
Entscheidung
|
|
|
03.09.2014
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Bei PSP-Element 5-120102-000-04500-300-1 besteht im Haushaltsjahr 2014 in Verbindung mit der Kostenart 78310000, 78350000,78520000 „Rehmplatz, Umbau Ac-Nord“ ein Haushaltsansatz Ansatz in Höhe von 734.215,22 €.
Aufgrund der vorgenommenen Kostenschätzung waren die zur Verfügung stehenden Mittel für den Ausbau des Rehmplatzes auch ausreichend bemessen.
Die Ausschreibung der Maßnahme endete mit einem Submissionsergebnis in Höhe von 899.000 €.
Die Fachverwaltung hat daraufhin die Ausschreibung aufgehoben.
Eine Prüfung durch das in die Baumaßnahme einbezogene Ingenieurbüro begründet die Überschreitung der Kostenkalkulation mit einer außerordentlich guten Auftragslage in der betroffenen Branche und auch mit der zeitlichen Anforderung der Fertigstellung bis Ende des Jahres (Umsetzung bis Ende 2014 aufgrund der Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung).
Vor dem Hintergrund der notwendigen Fertigstellung bis Ende des Jahres 2014 (Verausgabung der Fördermittel aus Aachen Nord nebst Verwendungsnachweis) hat die Projektleitung Aachen-Nord und die Projektleitung Rehm-Plätze mit Unterstützung der Bauverwaltung kurzfristig ein geändertes Vorgehen entwickelt:
Zusammengefasst bedeutet dies nach heutigem Stand für die Maßnahme:
- Streichung und Kürzung kleinerer Bestandteile der Planung
- zeitliche Verschiebung von Baumaßnahmen im Straßenraum
- Aufteilung der vormaligen Ausschreibung in drei (Lose)
- insgesamt Erhöhung des Kostenvolumens des Projekts Rehmplatz.
Daraus resultiert die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit, weil diese Maßnahme zwingend aus Städtebaufördersicht im Projekt Aachen Nord umgesetzt werden muss und darüber hinaus 80 % der Fördermittel verfallen würden.
Unabhängig davon reicht der Kostenansatz bei Pos. 5-120102-000-04500-300-1 nicht aus.
Die Verwaltung kann in Abstimmung mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule zusätzliche Deckungsmittel zur Finanzierung der erforderlich werdenden Ausgaben aus PSP-Element 5-060201-800-00100-900-1 "Maßnahmen bei bestehenden Spiel-/Bolzplätzen" und der Kostenart 78350000 - "Investitionsauszahlungen Festwerte" 50.000 € als Deckungsmittel zur Verfügung stellen. Die zugehörige konsumtive Aufwandsposition bei PSP-Element 1-060201-900-1 "Kinder-und Jugendförderung § 11-15 SGB VII" und Kostenart 52560000 "Aufwendungen für Festwerte" werden zur Deckung des Mehraufwandes herangezogen.
Diese Mittelverlagerung überschreitet jedoch den Rahmen, der durch § 83 Abs. 1 GONW i.V.m. § 83 Abs. 2 i.V. m. den Vorbemerkungen zum Haushaltsplan 2014 (§ 9 Nr.2) festgelegte Erheblichkeitsgrenze, so dass eine Entscheidung des Rates erforderlich wird.
Wegen der Eilbedürftigkeit (erneutes Vergabeverfahren, Fertigstellung und Abrechnung noch in 2014 aus förderrechtlichen Gründen) war eine Dringlichkeitsentscheidung erforderlich.
Diese wurde am 23.07.2014 getroffen und wird hiermit dem Rat der Stadt zur Genehmigung vorgelegt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
280 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
56,1 kB
|