Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 45/0024/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Familiäre Tagesbetreuung e.V. - Erhöhung der Festbetragsfinanzierung ab 01.10.2014 ff
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- 45/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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16.09.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss
- nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
- befürwortet, dem Verein Familiäre Tagesbetreuung e.V. zur Erfüllung der durch die Stadt Aachen delegierten Aufgaben im Bereich der Kindertagespflege (Beratung, Qualifizierung, Vernetzung etc.) sowie zur Sicherstellung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt eine Erhöhung der jährlichen Festbetragsfinanzierung um 66.000 € zur Verfügung zu stellen
- beauftragt die Verwaltung den Antrag in die Haushaltsberatungen 2015ff entsprechend einzubringen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
Im Rahmen der Vorlage zur Kindertagesstättenentwicklungsplanung 2014/2015 (FB 45/0348/WP16) hat der Rat der Stadt Aachen am 26.02.2014 beschlossen, dass das Platzangebot durch Kindertagespflege für den Altersbereich U3 im Kindergartenjahr 2014/15 von 550 auf 600 Plätze erhöht wird.
Mit Antrag vom 28.03.2014 (Anlage 1) bittet der Verein Familiäre Tagesbetreuung e.V. aufgrund dieser Erweiterung um eine Erhöhung der jährlichen Festbetragsfinanzierung um 66.000 € ab dem 01.08.2014.
Seitens der Verwaltung wurde in den Haushaltsberatungen 2014ff für diese Platzerhöhung lediglich eine Erhöhung der Festbetragsfinanzierung - analog der letzten Erhöhung - um 33.000 € eingeplant. Somit sind aktuell für 2015ff keine ausreichenden Mittel auf PSP 4-060101-918-9; 53180000 etatisiert.
- Bisherige Finanzierung
Zwischen der Stadt Aachen und dem Verein Familiäre Tagesbetreuung e.V. besteht eine Leistungsvereinbarung, wonach der Verein verpflichtet ist, die Leistung „Förderung der Kindertagespflege“ entsprechend der vereinbarten Leistungsbeschreibung vorzuhalten. Zur Erfüllung der Aufgaben verpflichtet sich die Stadt eine jährliche Festbetragsfinanzierung zu zahlen, welche anteilig zur Mitte eines jeden Quartals überwiesen wird.
Für die Bereitstellung von 550 Plätzen in Kindertagespflege im Kindergartenjahr 2013/2014 hat der Verein eine jährliche Festbetragsfinanzierung von 268.037 € erhalten. Hierdurch werden 4,6 Fachkraftstellen und 1,6 Verwaltungsstellen finanziert. Dies entspricht einem Betreuungsschlüssel von 1 Vollzeitstelle Fachkraft für 120 Tageskinder zuzüglich 13,9 Wochenstunden Verwaltungsanteil.
- Begründung zur Erhöhung
Die Deutsche Liga für das Kind und das Deutsche Jugendinstitut (DJI) empfehlen für die Fachberatung 1: 40 (Siehe Anlage 2 – „Fachberatung in der Kindertagespflege“). Für die Verwaltung/ Sachbearbeitung setzt das DJI 0,3 Stellen pro Vollzeitstelle Fachberatung an.
Der Verein möchte den Betreuungsschlüssel ab dem 01.08.2014 für Fachkraftstunden auf 1:108 reduzieren und die Verwaltungsstunden auf 2,1 Stellen erhöhen (siehe Seite 9 und 10 der Leistungsbeschreibung).
Hierfür beantragt der Verein eine Erhöhung um 66.000 € um eine Fachberaterstelle und 0,5 Verwaltungskraftstellen einzurichten.
- Empfehlung der Fachabteilung
Aus Sicht der Fachabteilung ist die Verbesserung des Betreuungsschlüssels, insbesondere um mehr Hausbesuche zu ermöglichen, notwendig. Hierdurch wird der Verein dazu befähigt, den gesetzlichen Anspruch an die Kindertagespflege als gleichrangiges Angebot der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen zu erfüllen.
Die Fachberaterstelle ist u.a. notwendig, um die Akquise d.h. die Werbung neuer Tagespflegepersonen zur Schaffung der zusätzlichen Plätze in Kindertagespflege zu leisten (siehe Anlage 3 – Leistungsbeschreibung des Vereins).
Von daher ist eine schnellstmögliche Mittelbereitstellung notwendig, um den Ausbau der Kindertagespflegeplätze voran zu treiben.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
Im Haushaltsjahr 2014 stehen Mittel für die Erhöhung der Festbetragsfinanzierung in ausreichender Höhe auf PSP 4-060101-918-9; 53180000 Tagespflege – Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche zur Verfügung.
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2014 | Fortgeschriebener Ansatz 2014 | Ansatz 2015 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 318.100 € | 318.100 € | 978.000 € | 1.002.111 € | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | - 24.111 |
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| Deckung ist gegeben | Keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
Eine Deckung wird durch FB 45 mit der Haushaltsplanung 2015 für die Jahre 2015 ff sichergestellt.
Die Verwaltung wird im Rahmen der Haushaltsberatungen entsprechende Deckungsvorschläge unterbreiten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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1,5 MB
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2
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öffentlich
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5,4 MB
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3
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öffentlich
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11 MB
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