Kenntnisnahme - FB 45/0008/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Gespräche mit den als Schwerpunktschulen in Frage kommenden Schulen fortzuführen und in einer der nächsten Sitzungen erneut zu berichten.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Mit Ratsantrag Nr. 328/16 vom 17.09.2013 beantragt die Grüne-Fraktion, die sozialraumorientierte Schulentwicklungsplanung für den Bereich der Primarstufe 2013 bis 2018 um ein Kapitel „Inklusion an Grundschulen“ zu ergänzen.

 

In seiner Sitzung am 15.05.2014 hat sich der Schulausschuss bereits mit dem Thema befasst. Die zur Sitzung vorgelegte Vorlage (FB 45/0367/WP 16) befasst sich ausführlich mit der derzeitigen Situation und den Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen. Wie bereits in der Vorlage ausgeführt, ist mit der Fertigstellung des Bandes II zur Schulentwicklungsplanung Primarstufe nicht vor Ende des laufenden Kalenderjahres zu rechnen.

 

  1. Derzeitige Situation

Im Schuljahr 2014/2015 konnte allen Eltern, die dies wünschten, ein Platz im Gemeinsamen Lernen in einer Regelschule für ihr Kind angeboten werden.

Die Situation im Gemeinsamen Lernen stellt sich im Schuljahr 2014/2015 wie folgt dar:

Gemeinsames Lernen findet an 21 städtischen Grundschulen statt. An 17 dieser Schulen werden Schülerinnen und Schüler mit allen Lern- und Entwicklungsstörungen unterrichtet. Eine Schule unterrichtet nur Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt sprachliche Qualifikation, an drei weiteren Schulen nehmen Kinder mit den Förderschwerpunkten Hören und Kommunikation beziehungsweise Sehen am Regelunterricht teil.

Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung und Körperliche und Motorische Entwicklung werden an sieben städtischen Grundschulen unterrichtet.

 

Die Zahl der Schulen, die Gemeinsames Lernen anbieten, wird in Abstimmung mit der Schulaufsicht und am Wahlverhalten der Eltern orientiert, in den nächsten Jahren sukzessive ausgebaut werden, um ein wohnortnahes Angebot sicherzustellen.

 

  1. Benennung von Schwerpunktschulen

Gemäß § 20 Abs. 6 Schulgesetz können Schulträger Schwerpunktschulen bestimmen, die neben den Förderschwerpunkten Lernen (LE), Emotionale und Soziale Entwicklung (ES) und Sprache (SQ) mindestens einen weiteren Förderschwerpunkt (Geistige Entwicklung (GE), Körperliche und Motorische Entwicklung (KM), Hören und Kommunikation (HK) oder Sehen(SH)) umfassen.

 

Der Anteil der Schüler, die aufgrund ihrer speziellen Behinderung (GE, KM, HK und SH) in einer Schwerpunktschule unterrichtet werden müssten, bewegt sich in den Schuljahren 2007/2008 bis 2013/2014 in einem Rahmen von 2,75 % bis 3,65 % der Gesamtanzahl aller 6 bis unter 10jährigen Kinder. In absoluten Zahlen sind dies zwischen 205 und 285 Kindern.

An den Grundschulen beträgt der Anteil der Kinder mit den Förderschwerpunkten GE, KM, HK und SH in dieser Zeit zwischen 0,36 % und 0,5 % der Gesamtschülerzahlen. Das zeigt, dass die Mehrzahl dieser Kinder derzeit an den Förderschulen unterrichtet wird.

 

Die Einrichtung von Schwerpunktschulen erfolgt sinnvollerweise an den Schulen, die bereits Erfahrungen im Gemeinsamen Lernen mit den jeweiligen Förderschwerpunkten haben. Diese Schulen haben sich darüber hinaus schon - zumindest teilweise - in Bezug auf die räumliche und gebäudetechnische Ausstattung den Anforderungen für diese Förderschwerpunkte genähert.

 

Der Fachbereich ist mit folgenden Schulen im Gespräch, die sich aufgrund ihrer Erfahrungen im Gemeinsamen Unterricht und Gemeinsamen Lernen als Schwerpunktschulen angeboten haben:

 

  1. Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung:

-                 GGS Am Höfling

-                 Montessori-Grundschule Eilendorf

-                 Montessori-Grundschule Reumontstraße

  1. Förderschwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung:

-                 GGS Am Höfling

-                 Montessori-Grundschule Eilendorf

  1. Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation:

-                 GGS Gut Kullen

 

Die Einrichtung einer Schwerpunktschule für den Förderschwerpunkt Sehen erscheint derzeit aus Sicht der Schulverwaltung nicht erforderlich. Alle Aachener Schüler mit dem Förderschwerpunkt Sehen (im Schuljahr 2014/2015 sind dies 5 Schülerinnen und Schüler) werden bereits zum jetzigen Zeitpunkt in wohnortnahen Regelgrundschulen unterrichtet.

 

Der Fachbereich ist zurzeit mit den oben genannten Schulen, die sich als Schwerpunktschulen anbieten, zur Feststellung der konkreten gebäudetechnischen Änderungen, um die Schulen zukunftsfähig zu gestalten, im Gespräch.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Können noch nicht beziffert werden

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Sachaufwand

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Abschreibungen

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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