Entscheidungsvorlage - FB 45/0010/WP17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss beschließt, folgende Vertreter in die Schulkonferenz gemäß § 61 Abs. 2 SchulG

zu entsenden:

 

a)                   als stimmberechtigtes Mitglied gemäß § 61 Abs. 2 Satz 2 SchulG ________________________ und für den Verhinderungsfall ihre/seine Vertreterin/Vertreter,

 

b)als beratende Mitglieder gemäß § 61 Abs. 2 Satz 3 SchulG

 

1.Herrn/Frau ________________________

(Stellvertreter/in ________________________)

2.Herrn/Frau ________________________

(Stellvertreter/in ________________________)

3.Herrn/Frau ________________________

(Stellvertreter/in ________________________)

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

§ 61 Schulgesetz sieht vor, dass die Schulkonferenz die Schulleiterin oder den Schulleiter in geheimer Abstimmung aus den von der oberen Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung) benannten Personen wählt. Gewählt und damit vorgeschlagen ist, wer die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stimmen erhält.

Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so findet zwischen den Personen, die die höchste Stimmenzahl erreicht haben, eine Stichwahl statt. Gewählt ist, wer in dieser Stichwahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt (§ 61 Abs. 3 SchulG).

Hierfür wird die Schulkonferenz um ein stimmberechtigtes Mitglied erweitert, das der Schulträger entsendet. Bis zu drei weitere Vertreterinnen oder Vertreter des Schulträgers - die nach § 61 Abs. 2 SchulG nicht der Schule angehören dürfen - können beratend teilnehmen. Die Vertreterinnen oder Vertreter des Schulträgers sind als Mitglieder der Schulkonferenz nach § 62 Abs. 5 SchulG nicht an Weisungen gebunden.

Gemäß § 30 a Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Aachen in der Fassung des 8. Nachtrages überträgt der Rat das Recht, eine Person als stimmberechtigtes Mitglied und bis zu drei beratende Vertreterinnen und Vertreter bei der Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters in die Schulkonferenz zu entsenden,

 

a)bei Schulen von im wesentlichen bezirklicher Bedeutung der zuständigen Bezirksvertretung

b)bei Schulen von überbezirklicher Bedeutung dem Schulausschuss.

 

Der Schulausschuss hatte für die abgelaufene Wahlzeit beschlossen,

 

a)             als stimmberechtigtes Mitglied gemäß § 61 Abs. 2 Satz 2 SchulG

die Vorsitzende/den Vorsitzenden des Schulausschusses und für den Verhinderungsfall ihre/seine Vertreterin/Vertreter,

b)             als beratende Mitglieder gemäß § 61 Abs. 2 Satz 3 SchulG

je ein Mitglied der SPD-Fraktion, der Grüne-Fraktion und der FDP-Fraktion

 

für die jeweilige Schulkonferenz zu benennen.

 

Im Verhinderungsfall eines der beratenden Mitglieder hat der sachkundige Bürger der LINKE-Fraktion an den Sitzungen der jeweiligen Schulkonferenz teilgenommen.

 

Das Schulgesetz enthält derzeit keine Regelung zur Bestellung der stellvertretenden Schulleitungen.

Bis zu einer gesetzlichen Regelung wird jedoch seitens der Bezirksregierung Köln das v.g. Verfahren analog angewandt. Von daher schlägt die Verwaltung vor, dies von vorneherein in die Verfahrensregelung mit einzubeziehen.

Reduzieren

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Loading...