Kenntnisnahme - FB 45/0011/WP17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Mit Ratsantrag vom 30.04.2014 beantragt die Grüne-Fraktion, vor dem Hintergrund des zunehmenden inklusiven Schulangebots die schulorganisatorische Planung zur Sicherung des Förderschulangebots in den verschiedenen Förderschwerpunkten darzulegen.

 

In ihrer Begründung führt sie aus, dass die Förderschulen die allgemeinen Schulen bei besonderen Fördererfordernissen entlasten und unterstützen. Vor dem Hintergrund der Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen soll eine tragfähige Struktur für die Förderschulen erarbeitet werden. Dabei ist die Zusammenarbeit mit der StädteRegion zu prüfen.

 

  1. Gesetzliche Grundlagen

Nach dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz haben Eltern zunächst das Recht, für ihr Kind ein Angebot des Gemeinsamen Lernens zu erhalten. Dieses Recht steht noch unter einem Realisierungsvorbehalt. Wenn „die personellen und sächlichen Voraussetzungen am gewählten Förderort nicht erfüllt sind und auch nicht mit vertretbarem Aufwand erfüllt werden können“ (§ 20 Absatz 4), kann die Schulaufsicht die Förderschule statt der allgemeinen Schule oder die allgemeine Schule statt der Förderschule festlegen.

 

Das grundsätzliche Wunsch- und Wahlrecht der Eltern im Hinblick auf die Schulwahl für ihr Kind ist vorrangig, wenn die Voraussetzungen am gewählten Förderort erfüllt sind.

 

Schulische Lernorte nach § 132 Schulgesetz (SchulG) können für den Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung (ES) erst dann eingerichtet werden, wenn das gesamte entsprechende Förderschulangebot im Gebiet eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt aufgelöst wurde. Hierzu stellt eine Verfügung des Schulministeriums vom 15.05.2014 fest, dass „…die Einrichtung schulischer Lernorte nicht den Sinn hat, bei den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung die Vorgaben der MindestgrößenVO zu umgehen“.

 

Die Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (MindestgrößenVO) vom 16.10.2013 legt folgende Mindestgrößen fest:

 

 

Die Mindestgrößen der Verbundschulen können unterschritten werden, wenn die für jeden ihrer Förderschwerpunkte erforderlichen Schülerzahlen erreicht werden.

 

  1. Derzeitige Schülerzahlen der Förderschulen in Aachen

Im Schuljahr 2013/2014 werden an den städtischen Förderschulen folgende Schülerinnen und Schüler beschult:

 

Förderschule am Rödgerbach (LE; Primar, SEK I)219Schülerinnen und Schüler

Förderschule Walheim (ES; Primar)63Schülerinnen und Schüler

Martin-Luther-King-Schule (ES; SEK I)56Schülerinnen und Schüler

 

In Trägerschaft des Bistums Aachen befindet sich die Förderschule

 

Bischöfliche Marienschule (ES; Primar, SEK I)99Schülerinnen und Schüler

(hiervon 13 in der Primarstufe)

 

Darüber hinaus befinden sich im Stadtgebiet Aachen folgende Förderschulen in der Trägerschaft der StädteRegion Aachen:

 

Lindenschule (SQ; Primar)160Schülerinnen und Schüler

Kleebachschule (GE)185Schülerinnen und Schüler

Janusz-Korczak-Schule (Schule für Kranke)62Schülerinnen und Schüler

 

Der Landschaftsverband Rheinland unterhält im Stadtgebiet die Förderschulen:

 

Viktor-Frankl-Schule (KM)283Schülerinnen und Schüler

David-Hirsch-Schule (HK)126Schülerinnen und Schüler

Johannes-Kepler-Schule (SH)29Schülerinnen und Schüler*

* Die Schülerinnen und Schüler der Johannes-Kepler-Schule werden alle im Regelsystem unterrichtet.

 

Das Förderschulangebot im Stadtgebiet Aachen wird darüber hinaus ergänzt durch die Freie Waldorfschule:

 

Parzival-Schule (Verbundschule LE, GE, ES, SQ)99Schülerinnen und Schüler

 

Die jeweiligen Schülerzahlen sind der amtlichen Schulstatistik vom 15.10.2013 entnommen.

 

  1. Fazit

Zum jetzigen Zeitpunkt erfüllen die Förderschulen im Stadtgebiet Aachen alle die nach der MindestgrößenVO geltenden Voraussetzungen. Lediglich die Martin-Luther-King-Schule liegt mit 56 Schülern nur knapp über der Mindestgröße. Insbesondere hier soll in Kooperation mit der Jugendhilfe der Bestand des Förderschulangebots gesichert werden.

 

Nach den Regelungen des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes werden Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs zukünftig jedoch nur noch auf Antrag der Eltern eingeleitet werden. Es ist davon auszugehen, dass Eltern diesen Antrag vielfach nicht stellen werden und insofern Diagnosen zur Feststellung des Förderbedarfs nicht mehr erfolgen.

 

Die Erfahrungen aus anderen Bundesländern und anderen Kommunen zeigen , dass insbesondere in Förderschulen mit den Förderschwerpunkten LE und ES die Schülerzahlen mit fortschreitender Inklusion rasant abschmelzen, in Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt SQ erfolgt dies langsamer, während die übrigen Förderschulen relativ konstante Schülerzahlen halten können.

 

Mittelfristig wird der Schulträger insofern gezwungen sein, organisatorische Überlegungen zur Struktur der Förderschulen anzustellen und gegebenenfalls Zusammenlegungen vorzunehmen und Dependancen einzurichten.

Reduzieren

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...