Kenntnisnahme - FB 45/0011/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Planungssicherheit für Förderschulenhier Ratsantrag der Grüne-Fraktion Nr. 393/16 vom 30.04.2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/100, Frau Jansen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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08.09.2014
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Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
Mit Ratsantrag vom 30.04.2014 beantragt die Grüne-Fraktion, vor dem Hintergrund des zunehmenden inklusiven Schulangebots die schulorganisatorische Planung zur Sicherung des Förderschulangebots in den verschiedenen Förderschwerpunkten darzulegen.
In ihrer Begründung führt sie aus, dass die Förderschulen die allgemeinen Schulen bei besonderen Fördererfordernissen entlasten und unterstützen. Vor dem Hintergrund der Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen soll eine tragfähige Struktur für die Förderschulen erarbeitet werden. Dabei ist die Zusammenarbeit mit der StädteRegion zu prüfen.
- Gesetzliche Grundlagen
Nach dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz haben Eltern zunächst das Recht, für ihr Kind ein Angebot des Gemeinsamen Lernens zu erhalten. Dieses Recht steht noch unter einem Realisierungsvorbehalt. Wenn „die personellen und sächlichen Voraussetzungen am gewählten Förderort nicht erfüllt sind und auch nicht mit vertretbarem Aufwand erfüllt werden können“ (§ 20 Absatz 4), kann die Schulaufsicht die Förderschule statt der allgemeinen Schule oder die allgemeine Schule statt der Förderschule festlegen.
Das grundsätzliche Wunsch- und Wahlrecht der Eltern im Hinblick auf die Schulwahl für ihr Kind ist vorrangig, wenn die Voraussetzungen am gewählten Förderort erfüllt sind.
Schulische Lernorte nach § 132 Schulgesetz (SchulG) können für den Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung (ES) erst dann eingerichtet werden, wenn das gesamte entsprechende Förderschulangebot im Gebiet eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt aufgelöst wurde. Hierzu stellt eine Verfügung des Schulministeriums vom 15.05.2014 fest, dass „…die Einrichtung schulischer Lernorte nicht den Sinn hat, bei den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung die Vorgaben der MindestgrößenVO zu umgehen“.
Die Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (MindestgrößenVO) vom 16.10.2013 legt folgende Mindestgrößen fest:
Die Mindestgrößen der Verbundschulen können unterschritten werden, wenn die für jeden ihrer Förderschwerpunkte erforderlichen Schülerzahlen erreicht werden.
- Derzeitige Schülerzahlen der Förderschulen in Aachen
Im Schuljahr 2013/2014 werden an den städtischen Förderschulen folgende Schülerinnen und Schüler beschult:
Förderschule am Rödgerbach (LE; Primar, SEK I)219Schülerinnen und Schüler
Förderschule Walheim (ES; Primar)63Schülerinnen und Schüler
Martin-Luther-King-Schule (ES; SEK I)56Schülerinnen und Schüler
In Trägerschaft des Bistums Aachen befindet sich die Förderschule
Bischöfliche Marienschule (ES; Primar, SEK I)99Schülerinnen und Schüler
(hiervon 13 in der Primarstufe)
Darüber hinaus befinden sich im Stadtgebiet Aachen folgende Förderschulen in der Trägerschaft der StädteRegion Aachen:
Lindenschule (SQ; Primar)160Schülerinnen und Schüler
Kleebachschule (GE)185Schülerinnen und Schüler
Janusz-Korczak-Schule (Schule für Kranke)62Schülerinnen und Schüler
Der Landschaftsverband Rheinland unterhält im Stadtgebiet die Förderschulen:
Viktor-Frankl-Schule (KM)283Schülerinnen und Schüler
David-Hirsch-Schule (HK)126Schülerinnen und Schüler
Johannes-Kepler-Schule (SH)29Schülerinnen und Schüler*
* Die Schülerinnen und Schüler der Johannes-Kepler-Schule werden alle im Regelsystem unterrichtet.
Das Förderschulangebot im Stadtgebiet Aachen wird darüber hinaus ergänzt durch die Freie Waldorfschule:
Parzival-Schule (Verbundschule LE, GE, ES, SQ)99Schülerinnen und Schüler
Die jeweiligen Schülerzahlen sind der amtlichen Schulstatistik vom 15.10.2013 entnommen.
- Fazit
Zum jetzigen Zeitpunkt erfüllen die Förderschulen im Stadtgebiet Aachen alle die nach der MindestgrößenVO geltenden Voraussetzungen. Lediglich die Martin-Luther-King-Schule liegt mit 56 Schülern nur knapp über der Mindestgröße. Insbesondere hier soll in Kooperation mit der Jugendhilfe der Bestand des Förderschulangebots gesichert werden.
Nach den Regelungen des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes werden Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs zukünftig jedoch nur noch auf Antrag der Eltern eingeleitet werden. Es ist davon auszugehen, dass Eltern diesen Antrag vielfach nicht stellen werden und insofern Diagnosen zur Feststellung des Förderbedarfs nicht mehr erfolgen.
Die Erfahrungen aus anderen Bundesländern und anderen Kommunen zeigen , dass insbesondere in Förderschulen mit den Förderschwerpunkten LE und ES die Schülerzahlen mit fortschreitender Inklusion rasant abschmelzen, in Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt SQ erfolgt dies langsamer, während die übrigen Förderschulen relativ konstante Schülerzahlen halten können.
Mittelfristig wird der Schulträger insofern gezwungen sein, organisatorische Überlegungen zur Struktur der Förderschulen anzustellen und gegebenenfalls Zusammenlegungen vorzunehmen und Dependancen einzurichten.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
Keine finanziellen Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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61,6 kB
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