Entscheidungsvorlage - FB 45/0022/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Schulausschuss stimmt dem überarbeiteten Raum-und Nutzungskonzept und der sich hieraus ergebenden Kostenplanung zu.
  2. Er beschließt die Verlagerung der Förderschule Walheim in das Schulgebäude Am Kennedypark zum Schuljahr 2015/16.
  3. Der Schulausschuss nimmt zur Kenntnis, dass auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem zukunftsgerichtete Unterrichtskonzepte zur Beschulung von Kindern mit dem Unterstützungsbedarf emotionale- und soziale Entwicklung in den neu eingerichteten Lenkungs- und Arbeitsgruppen zum Thema Inklusion thematisiert und entwickelt werden.
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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Wie aus der Beratungsvorlage (FB 45/0396/WP16) für die Sitzung am 15.05.2014 hervorgeht, lag das zu diesem Zeitpunkt überarbeitete Nutzungskonzept selbst bei größtmöglicher Reduzierung der Baukosten über der angestrebten wirtschaftlichen Umsetzung der Maßnahme. Hierbei war weiterhin zu beachten, dass zur Kostenreduzierung auf Grund der baustatischen Bedingungen im Gebäude Räume für eine Nutzung nicht in Frage kamen, so dass die Unterbringung einer heilpädagogischen Tagesgruppe nicht mehr möglich gewesen wäre.

 

In der Sitzung bestand aber Einvernehmen an der ursprünglichen Beschlussfassung des Ausschusses festzuhalten, wonach die Standortverlagerung der Förderschule Walheim in das Schulgebäude Am Kennedypark vorgesehen ist. Unabhängig von einer grundsätzlichen Beschlussfassung zum Nutzungskonzept sprach sich der Ausschuss in dieser Sitzung weiterhin dafür aus, im Zusammenhang mit Fragen des Fortbestandes der Förderschulen und der damit verbundenen Einrichtungen von schulischen Lernorten eine inklusive Gesamtkonzeption weiter zu entwickeln.

 

2.Vorgehen der Verwaltung

Nach einer gemeinsamen Begehung des Schulgebäudes Am Kenndypark mit den schulpolitischen Sprecher/innen der Fraktionen wurde  das Raum- und Nutzungskonzept vom Schulbetrieb überarbeitet und mit der Schule abgestimmt.

Hierbei wurden die Möglichkeiten multifunktionaler Raumnutzungen besonders in den Blick genommen, um einerseits eine optimierte Raumnutzung und andererseits auch die Unterbringung von zwei Tagesgruppen zu gewährleisten.

 

2.1Ausführungsbeschreibung

Nunmehr ist vorgesehen, die Klassenräume und Neben-/ Differenzierungsräume sowie die Räume der Ganztagsbeschulung (OGS- und OGS-plus- Räume) multifunktional zu nutzen.

Durch die Doppelnutzung dieser Räume aber auch der Verwaltungs- und Besprechungsräume kann der Raumbedarf insgesamt um drei Räume reduziert werden.

Das Lern- und Unterrichtskonzept der Schule wird durch diese inhaltliche und sachbezogene Kopplung der Räume weiterhin gewährleistet werden.

Die Ausstattung der Klassenräume mit Miniküchen ist in der nunmehr erstellten Planung ebenfalls vorgesehen.

Die Planung ermöglicht unter Inanspruchnahme von drei Geschossen (Erdgeschoss, 1. sowie 2. Obergeschoss) eine kompakte Raumgeometrie für den Schulbetrieb und eröffnet zudem die Möglichkeit der Unterbringung von zwei Tagesgruppen. Darüber hinaus bleibt Raum für die Unterbringung einer weiteren Einrichtung (bspw. eines Jugendverbandes) im ehemaligen Werkbereich der Schule.

Die Planung wird in der Sitzung von Vertretern des E 26 vorgestellt.

 

2.2Kostenermittlung

Die Kosten wurden nach Bauteilen und Geschossen differenziert ermittelt.

 

Einschließlich der Herrichtung von Räumlichkeiten für bis zu zwei Tagesgruppen wurden unter Berücksichtigung der Baunebenkosten Bruttogesamtkosten in Höhe von              282.000,00 €

ermittelt.

Hierin enthalten sind:

Ausstattungs- und Einrichtungskosten der Miniküchen10.000,00 €,

Kosten der bauliche Maßnahmen für zwei Tagesgruppen13.000,00 €.

 

3. Empfehlung der Verwaltung

Aus Sicht der Verwaltung ist das Kosten-/Nutzungsverhältnis der nunmehr vorliegenden Planung wirtschaftlich und ermöglicht die Umsetzung des Lern- und Betreuungskonzeptes der Schule im Schulgebäude Am Kennedypark.

Insofern wird ein Umzug der Förderschule Walheim in das Schulgebäude Am Kennedypark zum Schuljahresbeginn 2015/2016 empfohlen.

 

Es ist davon auszugehen, dass zukünftig ein großer Anteil der Kinder mit Unterstützungsbedarf im emotionalen und sozialen Bereich an Regelschulen im Rahmen des gemeinsamen Lernens unterrichtet wird. Mit der damit verbundenen Fragestellung des Fortbestandes der Förderschule wird weiter, die Entwicklung eines inklusiven Gesamtkonzeptes angeregt, um in einigen Jahren tragfähige Lösungen anbieten zu können.

 

4.Fazit

Die Verwaltung schlägt vor, die nunmehr vorgelegte Ausführungs- und Kostenplanung zu beschießen und zum Schuljahr 2015/2016 umzusetzen.

Ein zukunftsgerichtetes Konzept zur Beschulung von Kindern mit dem Unterstützungsbedarf emotionale- und soziale Entwicklung sollte in den Arbeitsgruppen zur Umsetzung einer inklusiven Beschulung entwickelt werden.

Gewünschte und erforderlich werdende Nutzungsvereinbarungen der im Schulgebäude derzeit schulisch nicht genutzten Lehrküche und der Räumlichkeiten im 3. Obergeschoss der Schule können zu einem späteren Zeitpunkt im Kontext mit einer möglichen Unterbringung einer Jugendeinrichtung bzw. eines Jugendverbandes umgesetzt werden.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

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Ertrag

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Sachaufwand

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Nach der nunmehr vorliegenden Kostenaufstellung beträgt die Investitionssumme 282.000,00 €.

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Maßnahme sollen aus den in 2015 zur Verfügung stehenden OGS-Mitteln (PSP 5-030101-900-00100-990-7) bereitgestellt werden.

 

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