Entscheidungsvorlage - FB 01/0019/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt benennt Ratsherrn Markus Mohr als beratendes Mitglied im Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft und Ratsfrau Mara Müller als beratendes Mitglied im Schulausschuss.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Schreiben vom 18.08.2014 (siehe Anlage) beantragen die Vertreter der AfD im Rat der Stadt die Mitgliedschaft in folgenden Ausschüssen:

- Ratsherr Markus Mohr im Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft,

- Ratsfrau Mara Müller im Schulausschuss.

 

Ein  Ratsmitglied hat gemäß § 58 Abs. 1 S. 11 GO NRW das Recht, mindestens einem der Ausschüsse als beratendes Mitglied anzugehören. Es ist Sache des Ratsmitglieds, dem Rat gegenüber zu erklären, welchem der Ausschüsse es mit beratender Stimme angehören will. Der Rat ist hieran gebunden, soweit dem nicht rechtliche Gründe entgegenstehen. 

 

Durch den Verweis in § 58 Abs.1 S. 12 GO NRW auf  die Sätze 8 bis 10  dieses Absatzes ist allerdings klargestellt, dass auch insoweit das Ratsmitglied durch den Rat in den Ausschuss bestellt werden muss. Die Bestellung erfolgt durch Wahlbeschluss gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW. Der Bestellte ist (erst) sodann Mitglied des Ausschusses und kann uneingeschränkt an den Beratungen teilnehmen.

 

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Anlagen

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