Kenntnisnahme - FB 45/0025/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Einrichtung von weiteren Internationalen Förderklassen in Schulen der Sekundarstufe I in der Stadt Aachen ab dem Schuljahr 2014/2015 unter besonderer Berücksichtigung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) zustimmend zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangssituation

Über die Situation der Beschulung von Schüler(n)/innen mit  Migrationshintergrund – Seiteneinsteiger/innen wurde zuletzt in der Sitzung des Schulausschusses vor den Sommerferien beraten (Vorlage FB45/0 400    /WP16).

Hierin wurde die Verwaltung beauftragt, weitere Schulen-  insbesondere der Sekundarstufe I und II zur Einrichtung von Internationalen Förderklassen zu bewegen, um die Beschulung der Seiteneinsteiger/innen sicher zu stellen.

Darüber hinaus soll das von der Schulaufsicht zur Kenntnis gegebene Grobkonzept zur Beschulung der Seiteneinsteiger/innen für die Sekundarstufe weiterentwickelt und umgesetzt werden.
 

1.1Grundsätzliche Anmerkungen

Die Gruppe der Seiteneinsteiger/innen setzt sich zusammen aus Kindern und Jugendlichen,  die aus den sogenannten Anwerbestaaten im Rahmen der Familienzusammenführung nach Deutschland kommen, Kontingentflüchtlingen, Aussiedlerkindern und Kindern aus asylsuchenden Familien sowie alleinreisenden Jugendlichen, die selbst Asylsuchende sind. Dabei verfügen die Flüchtlinge über unterschiedliche Bildungsvoraussetzungen und schulische Erfahrungen sowie geringe oder keine deutschen Sprachkenntnisse.

Die Gruppe der UMF – unbegleitete minderjährige Flüchtlinge stellt hierbei eine besondere Schülergruppe dar.

Diesen Jugendlichen soll nach ihrer Flucht  Halt und Zuversicht geboten werden. Wesentlich ist dabei das Vertrauen der Jugendlichen in die eigene Handlungsfähigkeit. Die Beschulung  bietet den Jugendlichen nicht nur die Möglichkeit, sich sprachlich und fachlich zu entwickeln, sondern vor allem auch persönlich durch die Integration in eine Gruppe Ihres Alters.

 

1.2Beratung und Zuweisung
Die in Aachen ankommenden begleiteten und unbegleiteten Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund erhalten – gegebenenfalls nach der Inobhutnahme durch das Jugendamt – FB 45/300 –die notwendige Beratung durch das  Kommunale Integrationszentrum und werden anschließend in Absprache mit der Schulaufsicht  in der Regel in die Internationale Förderklasse an der Schule mit einem Platz entsprechend des Alters und der bisherigen Schullaufbahn der Seiteneinsteiger/innen eingeschult.

Wie erwähnt steht bei der Seiteneinsteigerberatung nicht nur die Integration in das deutsche Schulsystem, das Erlernen der deutschen Sprache, sondern insbesondere bei der Gruppe der UMF auch das Bestreben, den Kindern und Jugendlichen eine Alltagsstruktur zu vermitteln, im Zentrum der Beratungen.

 

  1. Einrichtung weiterer Internationale Förderklassen zum Schuljahr 2014/2015

Im vergangenen Schuljahr wurde in einigen Schulen im 2. Halbjahr die regelmäßige Klassenfrequenz der Förderklassen erheblich überschritten, um die Beschulung der jugendlichen Seiteneinsteiger/innen zu gewährleisten.

Trotz des Engagement dieser Schulen konnten  Ende des vergangener Schuljahres bekanntlich ca. 70 Seiteneinsteiger/innen in der Mehrzahl männliche Jugendliche und ausschließlich unbegleitete minderjährige Jugendliche wegen fehlender Aufnahmekapazitäten in den bestehenden Förderklassen nicht beschult werden.

Mit Blick auf diesen Sachverhalt und entsprechend der Beschlussfassung des Schulausschusses  hat sich der Schulbetrieb im Einvernehmen mit der Unteren und Oberen Schulaufsicht bemüht, weitere Schulen aus dem Bereich der Sekundarstufen I und II zur Einrichtung Internationaler Förderklassen zu bewegen.

Im  Zusammenhang mit dem Erfordernis der Erstellung eines Beschulungskonzeptes von Seiteneinsteiger/innen in der Sekundarstufe  fand zwischenzeitlich unter der Federführung der Unteren Schulaufsichtsbehörde ein Gespräch mit der Bezirksregierung und dem Ministerium statt, um Unterstützung bei der Umsetzung eines tragfähigen und zukunftsgerichteten Konzeptes zu erhalten.

Hierbei wurde Bezug genommen auf den entsprechenden Antrag der CDU- Fraktion vom 25.03.2014  und die Beratungsergebnisse in der o.g. Sitzung des Schulausschusses.

Das angestrebte Konzept soll ein schulisches Angebot sowohl in der Sekundarstufe I als auch in der Sekundarstufe II für die Altersgruppen in diesen Stufen bereitstellen. Neben dem grundlegendem Ziel des Sprachenerwerbs und der Integration in ihr unmittelbares Lebensumfeld soll auch eine gezielte Förderung mit einer Ausrichtung auf berufs- und Arbeitswelt erfolgen und den Jugendlichen die Möglichkeit gegeben werden, einen Lebensplan zu entwickeln und eine Perspektive zu erhalten. Hierbei ist insbesondere auch auszuloten, wo für diesen Bedarf Schulmöglichkeiten eingerichtet werden können.

 

2.1 Bestehende Internationale Förderklassen

In der Stadt Aachen werden zu Beginn des Schuljahr 2014/2015 im Bereich der Sekundarstufe I Schüler/innen mit Migrationshintergrund - Seiteneinsteiger/innen- wie folgt beschult (Stand 25. 08. 2014)

 

Haupt- und Realschulen:

Name der Schule

Anzahl der Förderklassen

Anzahl der Schüler/innen

GHS Aretzstr.

5

66

GHS Burtscheid

2

36

GHS Drimborn

1

15

Reformpäd. Sekundarschule am Dreiländereck

5

75

Summe

13

192

 

Gymnasien und Berufskollegs:

Name der Schule

Anzahl der Förderklassen

Anzahl der Schüler/innen

Couven Gymnasium

1

20

Geschwister Scholl Gymnasium

1

20

Berufskolleg Käthe Kollwitz (Träger Städteregion)

3

18 + 34 (BGSJ)

Berufskolleg Mies v.d. Rohe (Träger Städteregion)

1

21

Summe

6

113

 

2.2               Im Schuljahr 2014/2015 neu eingerichtete Internationale Förderklassen

 

 

Name der Schule

Anzahl der Förderklassen

Anzahl der Schüler/innen

Alkuinschule

1

16

Anne- Frank-Gymnasium

1

6

Geschwister-Scholl-Gymnasium

1

10

Heinrich-Heine-Gesamtschule

2

29

Berufskolleg für Gestaltung u. Technik (StädteRegion)

1

17

Summe

6

78

 

Insgesamt werden derzeit in 25 Förderklassen 383 Seiteneinsteiger/innen in den Schulen der Sekundarstufe I und II unterrichtet, hiervon wurden seit 01.07.2014 91 begleitete Jugendliche  und 61 UMF neu zugewiesen.

Die Einrichtung ursprünglich beabsichtigter Internationaler Förderklassen an der Hugo-Junkers-Realschule und am  Couven-Gymnasium ist derzeit wegen Raummangels bzw. fehlender personeller Ressourcen nicht möglich. Das Couven-Gymnasium strebt allerdings die Einrichtung einer zweiten Förderklasse nunmehr zum 01.02.2015 an.

 

2.3 Derzeit unversorgte Seiteneinsteiger/innen im Bereich der Sekundarstufe I und II

Vorab ist darauf hinzuweisen, dass derzeit die Beschulung der jugendlichen Seiteneinsteiger/innen, die mit ihren Familien nach Aachen gekommen sind, in den Internationalen Förderklassen gewährleistet ist.

In der Sekundarstufe I / Sekundarstufe II werden zu Beginn des neuen Schuljahres aktuell 63 UMF noch nicht unterrichtet, da einerseits  die Seiteneinsteigerberatung zu Beginn des Schuljahres zwar noch  nicht abschließend erfolgen konnte, andererseits aber auch den Anforderungen entsprechende Plätze in den Förderklassen nicht zu Verfügung stehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass frei werdende Plätze zwar umgehend nachbesetzt werden, eine Warteliste aber nicht zu vermeiden sein wird.

Die Verwaltung geht nicht davon aus, dass der Zustrom der unbegleiteten Flüchtlinge in Zukunft nachlassen wird.

Es kann aber vermutet werden, dass durch die Verlagerung der zuständigen Dienststelle der Bundespolizei, die Zahl der Inobhutnahmen dieser Jugendlichen durch das städtische Jugendamt abnehmen wird und insofern auch  der Bedarf an Schulplätzen.

 

3. Voraussetzungen für die Einrichtung Internationaler Förderklassen

Regelmäßig ist ein spezialisiertes Angebot zur Beschulung  aller Seiteneinsteiger/innen mit dem Ziel der Integration in Schule und Lebensraum zur Vermeidung von Negativkarrieren erforderlich.

Nur vereinzelt können die Jugendlichen in das Regelschulsystem integriert werden, häufig fehlen die personellen und fachlichen Ressourcen.

Durch die Einrichtung einer Internationalen Förderklasse kann die Stadt Aachen als Schulträger dem Beschulungsbedarf der genannten Jugendlichen ebenso gerecht werden wie auch allen Gruppen mit Migrationshintergrund in der Stadt ein gutes und adäquates Angebot bereitstellen.

Die  Bezirksregierung ist mit der Einrichtung der Förderklassen einverstanden, die Zustimmungen der Schulkonferenzen der Schulen liegen vor.

 

4. Stellungnahme der Fachverwaltung Schulbetrieb

Die für die Einrichtung der Internationalen Förderklassen erforderlichen Unterrichts- und Differenzierungsräume stehen  in den genannten Schulen zur Verfügung.

Mittel zur Anschaffung von Differenzierungsmaterialien sowie eventuell in geringem Maße notwendig werdender zusätzlicher Möblierung können durch die Aufstockung des Schulbudgets aus Mitteln für Anschaffungen im Rahmen der inklusiven Beschulung (PSP-Element 4-030302-916-3 Inklusionsmaßnahmen) zur Verfügung gestellt werden. Erfahrungsgemäß ist davon auszugehen, dass grundsätzlich lediglich Lern- und Unterrichtsmaterialen im Umfang von 500,- bis 800,- € pro neu eingerichteter Förderklasse zu beschaffen sind.

Die Schulaufsichtsbehörde hat den Schulen die zur Einrichtung der Internationalen Förderklassen zusätzlichen Lehrerstellen zugewiesen, sodass die notwendigen Einstellungen erfolgen konnten und somit die erforderlichen personellen Voraussetzungen vorliegen.

 

5. Fazit

Der Schulbetrieb befürwortet die Einrichtung weiterer 5 Förderklassen an städtischen Schulen.

Angesichts der Zahl der derzeit nicht beschulten Seiteneinsteiger/innen ist der Schulbetrieb weiterhin bemüht im Einvernehmen mit der Schulaufsicht, Schulen zur Einrichtung von Förderklassen zu bewegen.

Im Übrigen wird die Umsetzung des genannten Beschulungskonzeptes für Seiteneinsteiger/innen in Schulen  der Sekundarstufe I und Sekundarstufe II zum 01.02.2015 angestrebt.

Die Schulleiter der städtischen Schulen stehen in der Sitzung für Fragen zu den pädagogischen Konzepten der Beschulung der Seiteneinsteiger/innen zur Verfügung.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Es werden sich Kosten für die Schulen, die Förderklassen neu einrichten, im dreistelligen

Bereich ergeben. Diese Mehrkosten können durch eine Aufstockung der Schulbudgets (Verlagerung

aus dem PSP-Element 4-030302-916-3 52410000) gedeckt werden.

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