Entscheidungsvorlage - FB 45/0021/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen–Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Sie beschließt, die beantragte Verlegung des öffentlichen Kinderspielplatzes abzulehnen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die SPD - Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf beantragt mit Schreiben vom 11.06.2014 zu prüfen, inwieweit am Sportplatz Halfenstraße durch Umgestaltung des Skater- und Spielplatzes zwischen Sportplatz und Krebsstraße zusätzlich Trainingsplatz für die Bambini - Mannschaften zur Verfügung gestellt werden kann.

Vorgeschlagen wird eine Verlegung des Spielplatzes auf die vorhandene Bolzplatzfläche.

 

Erläuterungen:

 

Der öffentliche Spielplatz Krebsstraße besteht aus einem kleinen Kleinkinderspielbereich mit einem Sandkasten und zwei Federwippgeräten und einem großen Bereich für ältere Kinder mit Basketballkorb, Tischtennisplatte und zwei Skatergeräten. Letzterer ist asphaltiert und bietet Möglichkeit zum Inlineskaten, Dreirad -, Roller- und Fahrradfahren.

Durch die Größe der Fläche sind mehrere Bewegungsspiele gleichzeitig möglich.

 

Der öffentliche Bolzplatz liegt an der Kreuzung Krebsstraße / Halfenstraße, es handelt sich um eine umzäunte Wiesenfläche mit zwei Toren.

 

Die Verlegung eines Spielplatzes kostet laut FB 36/20 ca. 80,-€/ qm.

Bei einer Größe von 910qm ist bei der Verlegung des Spielplatzes Krebsstraße mit Kosten in Höhe von 72.800,-€ zu rechnen.

Eine Erhöhung des Spielwertes wird dadurch nicht erreicht.

 

FB 36/20 weist darauf hin, dass aufgrund fehlender planerischer Kapazitäten eine zeitnahe Umsetzung nicht möglich ist.

 

Eine Verlegung des Spielplatzes auf den vorgeschlagenen Bolzplatz bedeutet die Aufgabe des öffentlichen Bolzplatzes an dieser Stelle.

Die nächste öffentliche Möglichkeit zum Fußballspielen ist auf dem Bolzplatz in der Lindenstraße in 1km Entfernung gegeben.

 

Der Fachbereich Sport teilt mit, dass eine Alternative zur Erweiterung des Sportplatzes besteht.

Der SV Eilendorf hat die Möglichkeit, Trainingszeiten auf der Sportanlage im Zehnthofweg zu erhalten.

Die Entfernung zwischen der Sportanlage Zehnhofweg und der Sportanlage Halfenstraße beträgt 1km.

 

Stellungnahme:

 

Die Fachverwaltung empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf wegen

 

  • des hohen Kostenaufwandes
  • der Reduzierung der öffentlich zu nutzenden Ballspielmöglichkeit
  • der fehlenden zeitnahen Umsetzungsmöglichkeit
  • und einer vorhandenen Alternative für den Verein durch Nutzung des naheliegenden Sportplatzes Zehnthofweg,

 

die beantragte Verlegung des öffentlichen Spielplatzes auf das Gelände des öffentlichen Bolzplatzes nicht zuzustimmen.

 

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

                              PSP 5-060201-800-00100-900-01

 

investive Auswirkungen

Ansatz

2014

fortgeschriebener Ansatz 2014

Ansatz

2015 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2015 ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

295.000 €

295.000  €

645.000

645.000

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0

Auszahlungen

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0

0

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Ergebnis

 

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0

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+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

keine ausreichende Deckung vorhanden

       Deckung ist gegeben

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz

20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

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Personal-/Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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0

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+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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