Entscheidungsvorlage - E 18/0010/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

entfällt

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Formularbeginn

 

 

 

 

 

 

Die Ausschussmitglieder werden durch den Ausschussvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet (§ 67 Abs. 3 GO NW).

Die vorgeschriebene Verpflichtung wird in der Weise vollzogen, dass die Ausschussmitglieder ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können

wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze

beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“

Mögliche Ergänzung:

„So wahr mir Gott helfe.“

 

(Bei wiedergewählten Ausschussmitgliedern genügt ein Hinweis auf den bereits früher geleisteten Eid bzw. eine bereits früher erfolgte Verpflichtung.)

 

 

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