Entscheidungsvorlage - FB 61/0035/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Busstandplatz Venwegener Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/30
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Entscheidung
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29.10.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, beim Land NRW die Zustimmung zur Nutzung und Umgestaltung der Fläche vor der ehemaligen Gaststätte „Schlauser Mühle“ zum Absolvieren der Busstandzeiten einzuholen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Sachstand
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimüster/Walheim hat in ihrer Sitzung am 15.05.2014 die Verwaltung beauftragt für die Standzeiten von Reisebussen einen geeigneten Platz zu finden, der den historischen Ortskern weder bei der An- noch bei der Abfahrt tangiert.
Planung
Iternberg:
Eine Abwicklung der Standzeiten im Bereich des Iternberges, im Anschluss der vorhandenen Bushaltestelle ist aufgrund der nicht vorhandenen Wendemöglichkeit und der Kurvenlage mit Sichtbehinderung für ausfahrende Fahrzeuge vom Gelände der Kfz-Werkstatt nicht realisierbar.
Vernwegener Straße:
Die Fläche vor der ehemaligen Gaststätte „Schlauser Mühle“ ist im Besitz des Landes NRW.
Im Bereich der vorgesehenen Busstandfläche ist die Fläche unterteilt in eine 5,25 m bis 5,90 m breite Fahrbahn und eine 7,05 m bis 10,29 m breite Grünfläche, in der eine ehemalige, von der Venwegener Straße anfahrbare, Bushaltestelle integriert ist.
Die Anliegerfahrbahn mündet am Anfang und Ende jeweils in die Venwegener Straße.
Ohne Verbreiterung der Anliegerfahrbahn im Bereich des Parkstreifens wäre ein Vorbeifahren an einem parkenden Bus nicht möglich.
Bei einer Verbreiterung der Anliegerfahrbahn um 4,25 m bis 3,60 m könnten linksseitig in Fahrtrichtung ca. 4 Busse abgestellt werden. Gleichzeitig bestünde die Möglichkeit der Vorbeifahrt entlang der parkenden Busse.
Die Fahrgassen- und Parkstandbreite wurde nach EAR 05 ( Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs) festgelegt.
PKWs, die heute in der Anliegerfahrbahn parken, könnten im Bereich der ehemaligen Bushaltestelle abgestellt werden.
Verwaltungsvorschlag
Die Verwaltung schlägt vor, beim Land NRW die Zustimmung zur Nutzung und Umgestaltung der Fläche zum Absolvieren der Busstandzeiten einzuholen.