Entscheidungsvorlage - FB 61/0046/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Investitionen in nationale Projekte des StädtebausProjektanmeldung der Stadt Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/50 Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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24.09.2014
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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25.09.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Planungsausschuss die Verwaltung zu beauftragen, eine Aufnahme der Aachener Projekte (Hof mit Rommelsgasse, Krämerstraße, Rethelstraße mit Hühnermarkt) in das Bundesprogramm „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ zu erwirken.
Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung eine Aufnahme der Aachener Projekte (Hof mit Rommelsgasse, Krämerstraße, Rethelstraße mit Hühnermarkt) in das Bundesprogramm „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ zu erwirken.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Verwaltung hatte in die August-Sitzung des Planungsausschusses eine Mitteilung (Anlage1) eingebracht über ein neues Bundesförderprogramm und ihre Absicht dazu die Projekte Hof/Rommelsgasse, Krämerstraße mit oberem und unterem Platzbereich sowie Rethelstraße mit Hühnermarkt anzumelden. Auf Grund der positiven Resonanz im Ausschuss hat die Verwaltung zum vom Bund verlangten Termin 22.09.2014 den Antrag eingereicht. Die räumlich-zeitliche Verteilung der Maßnahmen sowie die Auflistung der zugeordneten Kosten sind in Anlage 2 und 3 beigefügt.
Der Bund räumt den Antragstellern wegen der kurzen Fristen die Möglichkeit ein, die Beschlussfassung der Ratsgremien nachzureichen. Die Beschlussfassung soll mit dieser Vorlage eingeholt werden.
Für den Fall einer Aufnahme in das Programm, worüber erst im November 2014 durch eine Auswahlkommission des Bundes entschieden wird, ist vorsorglich ein Ansatz im Veränderungsnachweis des Haushalts 2015 vorzunehmen. Das Bundesprogramm startet mit den Baumaßnahmen bereits 2015. Technisch und zeitlich wäre es in Aachen möglich in 2015 mit dem Hof zu beginnen, da hier die vorlaufenden Kanalarbeiten mit der Archäologie schon recht weit fortgeschritten sind. In der bisherigen Haushaltsplanung waren die Arbeiten an der Oberfläche des Hofes erst für 2016 vorgesehen. Diese würde nun durch das Programm wieder um ein Jahr vorgezogen, so dass sich die Abfolge 2015 Hof, 2016 Krämerstraße (wie bisher schon vorgesehen) und 2017 Rethelstraße (ebenfalls so vorgesehen) ergibt.
Auf Grund des unmittelbaren Anschlusses an des „Welterbeprojekt“ erhöhen sich Flächenumfang, Ausbaustandards insbesondere für die Barrierefreiheit und die Aufwendungen für die vom Bund geforderte innovative Öffentlichkeitsarbeit. Darüber hinaus bietet das Bundesprogramm die Förderung von baulichen und publizistischen Gegenständen zur Vermittlung der Stadtgeschichte (z.B. Archäologisches Fenster) an. Somit ergeben sich die in der folgenden Tabelle dargestellten Veränderungen für den kommunalen Etat.
Kostenaufstellung Komplettierung Pfalzbereich
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| Hof |
| Krämerstraße | Rethelstraße | ||
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| 2015 |
| 2016 |
| 2017 |
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Gesamtausgaben Bundesantrag | 520.000 € |
| 780.000 € |
| 500.000 € | |
Förderquote Bund (66,7%) | 346.666 € |
| 520.000 € |
| 333.333 € | |
ggfls. Förderquote Land (13,3%) | 69.334 € |
| 104.000 € |
| 66.667 € | |
Förderquote zus. B+L (80%) | 416.000 € |
| 624.000 € |
| 400.000 € | |
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Die Städtebauförderung ist in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In dem neuen Programm bietet der Bund eine Förderung von 2/3 der Kosten an. Üblicherweise erhält die Stadt Aachen bei der Städtebauförderung von Bund und Land zusammen eine Förderung in Höhe von 80%. Das neue Bundesprogramm alleine würde für die Stadt Aachen eine Schlechterstellung bedeuten. Deshalb soll mit dem Land über einen Ausgleich bis zur Förderquote von 80 %, das wären 13,3 %, verhandelt werden. Je nachdem, ob das Land sich an der Finanzierung beteiligt, ergeben sich verschiedene Höhen der kommunalen Eigenbeteiligung.
Finanzielle Auswirkungen
Das Förderprojekt startet im Haushaltsjahr 2015 mit der Baumaßnahme „Hof“.
Die Baukosten für die Maßnahme „Hof“ belaufen sich auf ca. 520.000,- €.
Im Haushaltsjahr 2015 sind für die Umsetzung der Maßnahme keine Mittel eingeplant.
Durch die Förderung durch den Bund ist mit Einnahmen i. H. v. 346.700,- € zu planen, die für die Umsetzung der Maßnahme benötigt werden können.
Die Förderung ist daher unter dem investiven PSP-Element 5-120102-000-05900-300-1 „Hof“ mit Einnahmen i. H. v. 309.500,- € und unter dem konsumtiven PSP-Element 4-120102-029-6 „Hof“ mit Einnahmen i. H. v. 37.200,- € einzuplanen.
Der Differenzbetrag zwischen den Baukosten und den Fördereinnahmen i. H. v. 173.300,- € soll aus dem investiven PSP-Element 5-120102-000-06000-300-1 „Krämerstraße“ sowie dem konsumtiven PSP- Element 4-120102-030-2 „Krämerstraße“ gedeckt werden, da die Maßnahme erst im Anschluss an die Baumaßnahme Hof im Haushaltsjahr 2015 begonnen wird.
Unter dem investiven PSP-Element 5-120102-000-05900-300-1 „Hof“ stehen somit Mittel i. H. v. 464.200,- € und unter dem konsumtiven PSP-Element 4-120102-029-6 „Hof“ Mittel i. H. v. 81.800,- € für die Umsetzung der Maßnahme bereit.
Die bereits einplanten Mittel im Haushalt 2016 werden für die Baumaßnahme „Hof“ nicht mehr benötigt.
Im Haushaltsjahr 2016 soll die Baumaßnahme „Krämerstraße“ umgesetzt werden.
Die Baukosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 780.000,- €.
Zur Umsetzung der Baumaßnahme werden investive Mittel i. H. v. 713.800,- € und konsumtive Mittel i. H. v. 66.200,- € benötigt.
Des Weiteren ist im Haushaltsjahr 2016 mit Förderungen i. H. v. 520.000,- € zu rechnen.
Die Förderung ist daher unter dem investiven PSP-Element 5-120102-000-06000-300-1 „Krämerstraße“ mit Einnahmen i. H. v. 475.900,- € und unter dem konsumtiven PSP-Element 4-120102-030-2 „Krämerstraße“ mit Einnahmen i. H. v. 44.200,- € einzuplanen.
Der Differenzbetrag zwischen den Baukosten und den Fördereinnahmen i. H. v. 260.000,- € soll aus dem investiven PSP-Element 5-120102-000-05900-300-1 „Hof“ sowie dem konsumtiven PSP- Element 4-120102-029-6 „Hof“ gedeckt werden, da die Baumaßnahme Hof auf das Haushaltsjahr 2015 vorgezogen wurde und die eingeplanten Mittel im Haushaltsjahr 2016 nicht mehr benötigt werden.
Die Baumaßnahme „Rethelstraße_Hühnerdieb“ soll im Haushaltsjahr 2017 umgesetzt werden und es wird mit Baukosten i. H. v. 500.000,- € gerechnet.
Zur Umsetzung der Baumaßnahme werden investive Mittel i. H. v. 455.000,- € und konsumtive Mittel i. H. v. 45.000,- € benötigt.
Unter dem investiven PSP-Element 5-120102-000-06100-300-1 „Rethelstraße_Hühnerdieb“ sind bereits Mittel i. H. v. 460.800,- € und unter dem konsumtiven PSP-Element 4-120102-031-9 „Rethelstraße_Hühnerdieb“ Mittel i. H. v. 43.200,- € eingeplant.
Des Weiteren sind Fördermittel i. H. v. 333.400,- € (investiv 303.400,- €/ konsumtiv 30.000,- €) einzuplanen.
Der Differenzbetrag zwischen den bereits im Rahmen der mittelfristigen Haushaltsplanung 2014 ff. eingeplanten Mittel und den neu einzuplanenden Mittel i. H. v. 20.000,- € soll durch die Fördereinnahmen gedeckt werden, so dass unter dem investiven PSP-Element 5-120102-000-06100-300-1 „Rethelstraße_Hühnerdieb“ jetzt Mittel i. H. v. 455.000,- € und unter dem konsumtiven PSP-Element 4-120102-031-9 „Rethelstraße_Hühnerdieb“ Mittel i. H. v. 70.000,- € zur Umsetzung der Maßnahme zur Verfügung stehen.
Die Änderungen zum Haushalt 2015 ff. werden im Rahmen der Veränderungsnachweisung durchgeführt.
Alle Änderungen im Haushalt 2015 ff. gelten vorbehaltlich der Genehmigung durch den Rat sowie der Bezirksregierung.
Die Verhandlungen über die Landesförderung laufen noch. Die Landesförderung wurde daher nicht berücksichtigt.
Sollte die Landesregierung der Förderung zustimmen, ist mit weiteren Einnahmen in Höhe von 13,3 % der jeweiligen Bausumme zu rechnen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen PSP-Element 5-120102-000-05900-300-1 „Hof“ | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2015 | Fortgeschriebener Ansatz 2015 | Ansatz 2016 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | -309.500 | 0 | 0 | 0 | -309.500 |
Auszahlungen | 0 | 464.200 | 268.800 | 0 | 268.800 | 464.200 |
Ergebnis | 0 | 154.700 | 268.800 | 0 | 268.800 | 154.700 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -154.700 | +268.800 |
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| Deckung ist gegeben |
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PSP-Element 4-120102-029-6 „Hof“ | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2015 | Fortgeschriebener Ansatz 2015 | Ansatz 2016 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | -37.200 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 55.800 | 11.200 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 26.000 | 14.000 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 44.600 | 25.200 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -32.900 | +25.200 |
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| Deckung ist gegeben |
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finanzielle Auswirkungen PSP-Element 5-120102-000-06000-300-2 „Krämerstraße“ | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2016 | Fortgeschriebener Ansatz 2016 | Ansatz 2016 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | -475.900 | 0 | -475.900 |
Auszahlungen | 336.000 | 0 | 0 | 713.800 | 0 | 713.800 |
Ergebnis | 336.000 | 0 | 0 | 237.900 | 0 | 237.900 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | +336.000 | -237.900 |
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| Deckung ist gegeben | ||||
PSP-Element 4-120102-030-2 „Krämerstraße“ | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2015 | Fortgeschriebener Ansatz 2015 | Ansatz 2016 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | -44.200 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 11.200 | 0 | 0 | 66.200 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 17.500 | 0 | 0 | 39.000 | 0 | 0 |
Ergebnis | 28.700 | 0 | 0 | 61.000 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | +28.700 | -61.000 |
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| Deckung ist gegeben
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finanzielle Auswirkungen PSP-Element 5-120102-000-06100-300-1 „Rethelstraße_Hühnerdieb“
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | -303.400 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 460.800 | 455.000 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 460.800 | 151.600 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | +309.200 | 0 |
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| Deckung ist gegeben |
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PSP-Element 4-120102-031-9 „Rethelstraße_Hühnerdieb“ | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | -30.000 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 19.200 | 45.000 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 24.000 | 25.000 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 43.200 | 40.000 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | +3.200 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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14,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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401 kB
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3
|
(wie Dokument)
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76,1 kB
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