Entscheidungsvorlage - FB 37/0002/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, den in der Anlage beigefügten 12. Nachtrag zur Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen zu beschließen.

Der 12. Nachtrag ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz  empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den in der Anlage beigefügten 12. Nachtrag zur Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen zu beschließen.

Der 12. Nachtrag ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt den in der Anlage beigefügten 12. Nachtrag zur Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen.

Der 12. Nachtrag ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Stadt Aachen erhebt für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes (Einsätze für die Behandlung und Beförderung von Notfallpatienten [RTW], für die Inanspruchnahme des Notarztes [NEF] und für die Durchführung von Krankentransporten [KTW]) Benutzungsgebühren auf Grundlage der Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen vom 07.12.1988 in der Fassung des 11. Nachtrages vom 19.12.2012.

Auf Grundlage des vom Rat der Stadt Aachen am 13.03.2013 beschlossenen Rettungsdienstbedarfsplanes 2014 sind nach öffentlicher Ausschreibung für die Übertragung von Aufgaben nach § 13 RettG NRW zur Durchführung der Notfallrettung und des Krankentransportdienstes neue Vereinbarungen ab 2014  mit den Hilfsorganisationen und dem Universitätsklinikum der RWTH Aachen getroffen worden, gültig bis zum 31.12.2018.

Die Ausschreibungsergebnisse wurden in der Gebührenbedarfsberechnung 2014 (GBB 2014) erstmals berücksichtigt, die Sachkosten entsprechend angepasst/erhöht.

 

Notwendige Änderungen/Anpassungen in der Kalkulation der Sachkosten erfolgten auf Basis des Rechnungsergebnisses von 2012.

 

Der Telenotarzt-Dienst ist im Rettungsdienst der Stadt Aachen in 2014 implementiert worden, die Kosten i.H.v. 1.080.000 € in der GBB 2014 berücksichtigt.

 

Auch die Kalkulation der Personalkosten erfolgte auf Grundlage der tatsächlichen Personalkosten des Jahres 2012 unter Berücksichtigung der für 2013 und 2014 tariflich bzw. gesetzlich vorgesehenen Erhöhung der Vergütung bzw. Bezüge. Darüber hinaus werden auf Basis des Rettungsdienstbedarfsplans im Rettungsdienst 2 zusätzliche Funktionen im Einsatzdienst berechnet.

 

Die kalkulatorischen Kosten sind um insgesamt 84.000 € (+ kalkulatorische Kosten Bereich Tele-Notarzt) gestiegen.

Der kalkulatorische Zinssatz für das HHJ 2014 beträgt 6,44 %.

Der Betriebsabrechnungsbogen (BAB) für das Jahr 2011 wurde im Mai 2014 fertig gestellt. Das (vorläufige) Ergebnis weist eine Kostenüberdeckung aus. Deshalb erfolgte im Rahmen der Berechnung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich gem. § 6 Abs. 2 KAG eine Berücksichtigung (Entnahme) i.H.v. 400.000 € (jeweils 100.000 € bei der Notfallrettung [RTW] und dem Krankentransport [KTW] und 200.000 € beim Notarzteinsatzfahrzeug [NEF]).

In der beiliegenden GBB 2014 sind die Gesamtkosten dargelegt.

Voraussichtliche Kosten 2014:

Krankentransportwagen (KTW)

  1.793.331,55 €

Rettungswagen (RTW)

  5.954.268,30 €

Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)

  2.350.082,07 €

Gesamt

10.097.681,92 €

 

Voraussichtliche Gebühreneinnahmen:

 

Kalkulierte Transporte

Durchschnittliche Kosten je Einsatz (Kosten./. Anzahl kalkulierter Transporte)

Einnahmen (kalkulierte Transporte * durchschnittliche Kosten je Einsatz)

KTW

11.500

155,94 €

  1.793.310 €

RTW

25.500

233,50

  5.954.250

NEF

  8.200

286,60

  2.350.120

Gesamt

 

 

10.097.680

 

Die durchschnittlichen Kosten je Einsatz werden der Gebührenveranlagung im Einzelfall nicht zugrunde gelegt. Die Höhe der Gebühren für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes (RTW und KTW) ist vielmehr abhängig von der Dauer des jeweiligen Einsatzes.

Für die Berechnung des Faktors (Zeitklassenbewertungsfaktor) wird die anteilige Transportzeit des Rettungsdienstes im Verhältnis zu den eingesetzten RTW und KTW gesetzt. Zur Ermittlung der Grund- und Anschlussgebühr werden die „durchschnittlichen Kosten je Einsatz“ durch den jeweiligen Zeitklassenbewertungsfaktor dividiert. Die Anschlussgebühr (für jeweils angefangene 15 Minuten Einsatzzeit) beträgt 1/3 der Grundgebühr.

Der Zeitklassenbewertungsfaktor wurde auf der Basis der  Einsatzzahlen des Jahres 2012 unter Berücksichtigung der statistischen Häufigkeit in den jeweiligen Zeitklassen für die GBB 2014 überprüft und wie folgt angepasst:

KTW:  1,89 (keine Änderung)

RTW: von 1,61 auf 1,59

Gebührenentwicklung Rettungsdienst der Stadt Aachen:

Jahr

RTW

NEF

KTW

Grundgebühr

Anschlussgebühr

Grundgebühr

Anschlussgebühr

2010

132,90 €

44,30 €

237,50 €

73,20 €

24,40 €

2011

140,50 €

46,83 €

252,36 €

75,05 €

25,02 €

2012

140,50 €

46,83 €

252,36 €

75,05 €

25,02 €

2013

113,35 €

37,78 €

251,19 €

63,14 €

21,05 €

2014

146,86 €

48,95 €

286,60 €

82,51 €

27,50 €

 

Beteiligung Krankenkassen

Der Erörterungstermin mit den Vertretern der Krankenkassen fand am 14.08.2014 statt. Einvernehmen gem. § 14 Abs. 2 RettG NRW wurde erzielt, die Bestätigung seitens der Vertreter der Krankenkassen erfolgte am 30.08.2014.

 

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

 

Anpassung der Gebührenhöhe für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen:

 

Krankentransportwagen (KTW):                             von 119,34 € auf 155,94 je Einsatz

Notarzteinsatzfahrzeug (NEF):                             von 251,19 € auf 286,60 je Einsatz

Rettungstransportwagen (RTW):                             von 182,49 € auf 233,50 je Einsatz

 

Die Gebührenvereinnahmung auf der Basis der für das Jahr 2014 kalkulierten Gebührensätze erfolgt kostendeckend.

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Anlagen

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