Entscheidungsvorlage - FB 68/0099/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung beschließt, für die Dauer der Tonnagebeschränkung auf der Brücke B 258 Iternberg die Korneliusstraße ab der Einmündung Breiniger Straße in Richtung Korneliusmarkt für LKW zu sperren. Der Anliegerverkehr bleibt hiervon ausgenommen. Sobald die Tonnagebegrenzung durch Sanierung bzw. Erneuerung der Indebrücke B 258 aufgehoben werden kann, wird das LKW-Verbot Korneliusstraße wieder entfernt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Weder der Polizei – Anlaufstelle Kornelimünster noch dem Bezirksamt oder anderen Dienststellen der Verwaltung sind Fälle bekannt, in denen Schwerlastverkehre zum Umfahren der tonnagebegrenzten Indebrücke B 258 auf die Korneliusstraße und den Korneliusmarkt ausgewichen sind. Bei den zahlreichen Kontakten der Polizeistelle Kornelimünster sowie des Bezirksamtes mit der Bevölkerung in Kornelimünster z. B. bei der Vorbereitung des Historischen Jahrmarktes wären solche Beschwerden sicherlich geäußert worden. Andererseits ist auch nicht auszuschließen, dass LKW-Fahrer aus Richtung Eifel beim Erkennen der Tonnagebegrenzung für Sattelzüge in die Breiniger Straße abbiegen und nach Alternativstrecken über die unmittelbar benachbarte Korneliusstraße suchen. Ohne die Gewichtsbeschränkung der Brücke B 258 ist jedoch ein unzumutbarer LKW-Verkehr auf der Korneliusstraße nicht zu erwarten.

 

Die Verwaltung erklärt sich deshalb bereit, für den Zeitraum bis zur Fertigstellung der Brückensanierung B 258 und dem damit verbundenen Aufheben der bestehenden Tonnagebegrenzung auch in der Korneliusstraße als denkbarer Ausweichstrecke ein LKW-Verbot nach Z. 253 StVO in Richtung Korneliusmarkt auszusprechen. Der Anliegerverkehr bleibt durch

Z. 1020-30 StVO hiervon ausgenommen. Mit der Sanierung der Brücke B 258 und der Wegnahme der dortigen Beschränkung entfällt der Umgehungsverkehr und damit die Notwendigkeit der LKW-Sperrung auf der Korneliusstraße. Zu diesem Zeitpunkt wird die Sperrung wieder weggenommen, da auch in der Vergangenheit keine unvertretbaren LKW-Fahrbeziehungen bestanden haben.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für eine eventuelle Beschilderung werden aus dem lfd. Haushalt für Beschilderung getragen.

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Anlagen

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