Entscheidungsvorlage - FB 36/0015/WP17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Landschaftsbeirat widerspricht der beabsichtigten Befreiung durch die Untere Landschaftsbehörde nicht und stimmt dem geplanten Eingriff zu.

 

 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Betr.: Grüne Eiche, Gasstation 52076 Aachen

 

Gemarkung:              Forst

Flur :                            17             

Flurstück:              53

 

 

hier: Antrag der Open Grid Europe GmbH auf Befreiung von landschaftsrechtlichen Verboten für die Errichtung eines Fertigbau- Containers zu Aufnahme von Steuerungselektronik.

 

Die Open Grid Europe betreibt die Erdgasleitung Nr. 79, die auf deutscher Seite an der Landesgrenze zu Belgien in eine GDRM- Anlage ( Gas-, Druck-, Regel- und Messstation ) endet.

 

Unmittelbar an diese Station angrenzend wird die Aufstellung eines Fertigbaucontainers zur Aufnahme von Steuerungselektronik geplant. Die in Anspruch zu nehmende Ergänzungsfläche für den Container und die Zuwegung ist ca.100 m² groß.

 

Der Landschaftsplan der Stadt Aachen weist den Bereich des Eingriffs als Landschaftsschutzgebiet aus.

 

Der Antragsteller hat zu der geplanten Maßnahme eine Eingriff- und Ausgleichsberechnung nach dem Aachener Leitfaden für Eingriffe in Natur und Landschaft erstellt. Die Maßnahme soll außerhalb der Vogelbrutzeit erfolgen, so dass keine Verstöße gegen die Verbote des § 44 BNatSchG zu befürchten sind.

 

Als Ausgleich wird eine 2,50 m breite Hecke aus bodenständigen Straucharten analog zu den vorhandenen Arten angelegt.

 

Aus der Sicht der Unteren Landschaftsbehörde ist in diesem Fall eine Abweichung von den Verbotsvorschriften gemäß Ziffer 3.2.2 des Landschaftsplanes der Stadt Aachen in Verbindung mit den §§ 44 und 67 des Bundesnaturschutzgesetzes ( BNatSchG ) mit den Belangen des Artenschutzes sowie des Natur-und Landschaftsschutzes zu vereinbaren.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...