Kenntnisnahme - E 42/0005/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule nimmt gemäß § 11 Abs. 6 der Satzung für die Volkshochschule Aachen die Verwaltungsvorlage zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zu beschließen, im Sinne des vorliegenden Antrags einen „Stolperstein“ vor dem letzten bekannten selbst gewählten Wohnsitz der Aachener Bürgerin Karola Weil, Stephanstr. 55, in Aachen durch den Kölner Künstler Gunter Demnig verlegen zu lassen.

 

  1. Auf Empfehlung des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule beschließt Rat der Stadt Aachen gemäß § 12 der Satzung für die Volkshochschule Aachen, im Sinne des vorliegenden Antrags einen „Stolperstein“ vor dem letzten bekannten selbst gewählten Wohnsitz der Aachener Bürgerin Karola Weil, Stephanstr. 55, in Aachen durch den Kölner Künstler Gunter Demnig verlegen zu lassen.

 

Der Antrag ist somit als erledigt zu betrachten.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In seiner Sitzung vom 17. Januar 2007 hat der Rat der Stadt Aachen beschlossen, dass die Stadt Aachen sich an dem Projekt „Stolpersteine“ in der Form beteiligt, in dem die  eingehenden Anträge auf Verlegung von „Stolpersteinen“ zur Weiterbearbeitung an die Volkshochschule Aachen geleitet werden.

Vor der Verlegung von „Stolpersteinen“ sollte jeweils die Zustimmung des Rates der Stadt eingeholt werden.

 

Die Antragstellerin hat mit Schreiben vom 23.01.2014 unter Schilderung der Einzelheiten den Antrag gestellt, einen „Stolperstein“ vor dem letzten bekannten selbst gewählten Wohnsitz der Aachener Bürgerin Karola Weil, Stephanstr. 55, in Aachen durch den Kölner Künstler Gunter Demnig verlegen zu lassen.

 

Die Weiterbearbeitung des Antrags durch die Volkshochschule Aachen hat zu dem Ergebnis geführt, dass die in der Sitzung des Rates der Stadt am 17.01.2007 beschlossenen Voraussetzungen zur Verlegung eines „Stolpersteines“
 

-          ein „Stolperstein“ kann nur gelegt werden, wenn eventuell noch lebende Angehörige damit   einverstanden sind;

-          Ort und Schicksale der Opfer müssen überprüft und belegt sein;

-          „Stolpersteine“ sollen nicht an Orten installiert werden, an denen eine Gedenktafel der „Wege“ vorgesehen bzw. angebracht ist;

-          Anträge auf „Stolpersteine“ sollten an das Projekt „Wege gegen das Vergessen“, d.h. an die Volkshochschule Aachen, geleitet und von dort bearbeitet werden;

 

vorliegen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten von 120 € für einen „Stolperstein“ trägt die Antragstellerin.

 

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Anlagen

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