Entscheidungsvorlage - FB 36/0005/WP17
Grunddaten
- Betreff:
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Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen/ Verpflichtungsermächtigungen -Haushalt 2014-, Produkt 130104, Wald und Forstwirtschaft
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- FB 36/82, Herr Dr. Krämer, Herr Carduck
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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02.09.2014
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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30.09.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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22.10.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Finanzausschuss, dem Rat der Stadt zu empfehlen, überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 65.000 € bei PSP Element 1-130104-900-6 Kostenart 52420000 zuzustimmen.
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 65.000 € bei PSP Element 1-130104-900-6 Kostenart 52420000 zuzustimmen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt die überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 65.000 € bei PSP Element 1-130104-900-6 Kostenart 52420000. |
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Abteilung Gemeindeforstamt im Fachbereich Umwelt benötigt im laufenden Haushaltsjahr im Produkt 130104 – Wald und Forstwirtschaft- einen außerplanmäßigen Mehraufwand in Höhe von 65.000 €. Dieser Mehraufwand betrifft die Holzerntekosten, also jene Kosten, die für die Erzielung der Erträge aus dem Holzverkauf eingesetzt werden müssen.
Für den Mehraufwand gibt es zwei Gründe:
- Ein kleinerer Teil (ca 8.000 €) ist auf einen ungewöhnlich hohen Krankenstand bei den Forstwirten der Abteilung in der Ernteperiode zu Beginn dieses Jahres zurückzuführen. Dieser machte hilfsweise Fremdvergaben von Holzerntearbeiten notwendig, die in der Kalkulation des Ansatzes nicht berücksichtigt waren. Da die Holzernte nur in einer bestimmten Periode erfolgen kann (jahresübergreifend von etwa Oktober bis April), war ein Aufschub der Arbeiten nicht möglich.
- Der weitaus größere Betrag ( ca 57.000 €) geht darauf zurück, dass seit 2014 erstmals Langholzverkäufe nicht mehr als „Auf-Stock-Verkäufe“ durchgeführt werden. Mit der Änderung dieser bisher in geeigneten Fällen ausgeübten Praxis folgt der Fachbereich Umwelt einer dringenden Empfehlung des Fachbereichs Rechnungsprüfung, die dieser in Folge einer Prüfung des bisherigen Holzverkaufes im Jahre 2013 gegeben hatte.
Erläuterungen zu den Begriffen „Langholz“ und „Auf-Stock-Verkäufe“
Das Sortiment „Langholz“ ist eines von vielen Holzsortimenten, die das Gemeindeforstamt verkauft. Es handelt sich um Stämme, die in baumlanger Form veräußert werden. Im Gegensatz dazu verkauft das Gemeindeforstamt auch Kurzholz (Längen zwischen 2,5 und 7,0 Meter) oder Schichtholz (aufgeschichtetes Holz, bspw. Brennholz oder Papierholz).
Unter „Auf-Stock-Verkauf“ versteht man einen Holzverkauf, bei dem der Holzkäufer die Kosten für die Unternehmerleistung im Bereich der Holzernte übernimmt. Diese Kosten reduzieren entsprechend den ansonsten zu erzielenden Holzerlös. Dieser sich ergebende Differenzbetrag wird dem Käufer in Rechnung gestellt.
Beispiel: Erlös = 100 €/m³ und Kosten = 20€/m³ Holzverkaufsrechnung über 80 €/m³
Der Verzicht auf diese Art der Verkaufsabwicklung hat künftig zwei Buchungen zur Folge:
- die Abrechnung der Holzerntekosten 1. Rechnung über 20 €/m³
- den Holzverkauf 2. Rechnung über 100 €/m³
Die Rechnungen für die Holzernte (Kosten) und den Holzverkauf (Erlöse) werden somit künftig getrennt verbucht.
Dies hat zur Folge, dass die Aufwandsermächtigung aus dem Sachkonto für die Holzerntekosten (SK 52420000 im PSP Element 1-130104-900-6), entsprechend erhöht werden muss. Im Gegenzug werden die Kosten nicht mehr von den Erträgen abgezogen, so dass der Ansatz des entsprechenden Ertragskontos für die Erlöse aus dem Holzverkauf (PSP Element 1-130104-900-6, Kostenart 44210000) in gleicher Höhe angehoben wird. Der Saldo in der Gewinn- und Verlustrechnung ändert sich somit nicht.
Die geschilderte Umstellung erfolgte erst nach Abschluss der Haushaltsplanung für das Jahr 2014, so dass deren finanzielle Auswirkungen im Ansatz des o.g. Aufwandskontos nicht berücksichtigt werden konnte. Zusammen mit den unter Nr. 1 genannten Gründen ergibt sich der Bedarf für eine überplanmäßige Aufwandsermächtigung von insgesamt 65.000 € für in 2014 bereits erfolgte und noch ausstehenden Arbeiten.
Eine Deckung des überplanmäßigen Mehraufwandes ist wie folgt gegeben:
8.000 € durch eine Reduktion des Sachkontos 54290000 (Sonst. Aufwendungen f. d. Inanspruchnahme v. Rechten u. Dienstleistungen) im Produkt Umweltschutz (140101), PSP-Element 4-140101-912-9 (Gutachten und Untersuchungen)
57.000 € durch Mehrerträge bei Ertragskonto 44210000 (Erträge aus Verkauf) im Produkt Wald und Forstwirtschaft (130104), PSP-Element 1-130104-900-6 (Wald und Forstwirtschaft)
Hinweis: Aufgrund der bereits im Frühjahr erzielten Verkaufserlöse und bereits geschlossener Verträge für die Erntezeit ab Herbst geht die Fachabteilung Gemeindeforstamt von überplanmäßigen Mehrerträgen in 2014 in Höhe von mindestens 200.000 € aus.
Für die Folgejahre wird dieser Entwicklung in der laufenden Haushaltsplanung durch Anpassung der Haushaltsansätze Rechnung getragen.
Auswirkungen
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Die Deckung über 8.000 € ist durch entsprechende Reduktion im Produkt 140101 (Umweltschutz), PSP-Element 4-140101-912-9 (Gutachten und Untersuchungen), SK 5429000 gegeben. Im Übrigen wird der überplanmäßige Aufwand durch Mehrerträge in gleicher Höhe gedeckt (jeweils 57.000 €).
Die Tabellenangaben für die Haushaltsjahre 2015 ff sind der aktuellen Haushaltsplanung 2015 entnommen.