Entscheidungsvorlage - FB 45/0014/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Finanzausschuss und dem Rat der Stadt,

 

a)      beim PSP-Element 4-060301-916-5 „Hilfen für jugendliche Flüchtlinge“ KA 53320000 „Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen“ gemäß § 9 Abs. 1 der Haushaltssatzung der Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von 8 Mio. Euro zuzustimmen,

 

b)      der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel bei Finanzstelle 060301900 „Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“ Finanzposition 73320000 „Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen“ in Höhe von 8 Mio. Euro zuzustimmen.

 

 

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt,

 

a)      beim PSP-Element 4-060301-916-5 „Hilfen für jugendliche Flüchtlinge“ KA 53320000 „Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen“ gemäß § 9 Abs. 1 der Haushaltssatzung der Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von 8 Mio. Euro zuzustimmen,

 

b)      der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel bei Finanzstelle 060301900 „Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“ Finanzposition 73320000 „Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen“ in Höhe von 8 Mio. Euro zuzustimmen.

 

 

 

Der Rat der Stadt stimmt zu,

 

a)      beim PSP-Element 4-060301-916-5 „Hilfen für jugendliche Flüchtlinge“ KA 53320000 „Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen“ gemäß § 9 Abs. 1 der Haushaltssatzung zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 8 Mio. Euro bereitzustellen,

 

b)      bei Finanzstelle 060301900 „Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“ Finanzposition 73320000 „Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen“ in Höhe von 8 Mio. Euro bereitzustellen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Verwaltung hat die beigefügten dezidierten Anlagen zu der Fallzahlen- und Kostenentwicklung im Bereich der Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe gemäß § 35 a SGB VIII erstellt.

 

Vor dem Hintergrund der Entwicklung im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sind gesonderte Anlagen sowohl in der Finanz- als auch in der Fallzahlenentwicklung beigefügt.

 

1. Ausgabenentwicklung

 

Der aktuelle (aktualisiert am 29.08.2014) Daten- und Erkenntnisstand weist für 2014 eine Gesamtvormerkungssumme von nahezu 47,6 Mio. Euro aus.

 

Von dem Betrag entfallen auf den „klassischen“ HzE-Bereich einschl. Eingliederungshilfen nach § 35a  SGB VIII rund 35,1 Mio. Euro. Dies ergibt bei einer Realisierungsquote von 94 % einen Ist-Aufwand von rd. 33 Mio. Euro. Hier stehen Haushaltsmittel in Höhe von 33,819 Mio. Euro zur Verfügung.

 

An Erträgen sind aktuell knapp 1,7 Mio. Euro angeordnet. Dies lässt erwarten, dass die vorgesehenen Ansätze von 3,5 Mio. Euro erreicht werden.

 

Nach jetzigen Erkenntnissen fallen für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge Vormerkungen von rund 12 Mio. Euro an.

 

Anzumerken ist hierbei, dass es sich um die hochgerechnete Jahressumme handelt, die sich durch die nachstehend näher erläuterten Veränderungen weiter erheblich bewegen kann.

 

Der Ist-Aufwand zum 30.06.2014 beläuft sich auf rd. 5 Mio. Euro. Daraus ergibt sich ein voraussichtlicher Jahresbedarf von rd. 10 Mio. Euro. Zur Verfügung stehen jedoch 2,020 Mio. Euro, so dass eine Summe von rd. 8 Mio. Euro fehlen wird.

 

Die Kosten für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge werden durch überörtliche Träger erstattet. Diese Erstattung/Deckung erfolgt jedoch zeitlich versetzt, d. h. frühestens zum Ende 2015. Die unterschiedliche Erstattungsmentalität der überörtlichen Träger ist jedoch nicht beeinflussbar.

 

Dieser Mehrertrag ist die zeitlich versetzte Deckung für den o. g. Mehraufwand. Die haushaltswirtschaftliche Sperre dient u.a. der Liquiditätssicherung und auch um überplanmäßigen, unabweisbaren Belastungen -wie prognostiziert- entgegenzuwirken. Die Deckung erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses.

 

2. Fallzahlentwicklung

 

2.1 Allgemein

 

  • In der Zeit vom 01.01.2014 bis zum 30.06.2014 wurden insgesamt 3.015 Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen durch die Sozialraumteams bearbeitet (zum 26.08.2014: 3.338 Fälle).
     
  • Es waren 649 absolute Zugänge und 525 absolute Abgänge zu verzeichnen (zum 26.08.2014: 900 absolute Zugänge und 714 absolute Abgänge).

 

  • Zum 30.06.2014 wurden 2.295 Hilfen betreut (zum 26.08.2014: 2.357 Hilfen).
     

2.2 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

 

  • In der Zeit vom 01.01.2014 bis 30.06.2014 wurden insgesamt 539 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge betreut (zum 26.08.2014: 670 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge).
     
  • Im ersten Halbjahr 2014 erfolgten 230 absolute Zugänge und 157 absolute Abgänge (zum 26.08.2014: 327 absolute Zugänge und 208 absolute Abgänge).
     
  • Zum 30.06.2014 wurden 291 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge betreut (zum 26.08.2014: 337 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge).

 

3. Ursachen der Ausgaben- und Fallzahlenentwicklung

 

Seitens der Fachverwaltung wird weiter festgestellt, dass sowohl die Fallzahlen- als auch die Kostenentwicklung im Bereich der Aachener Familien weiterhin stabil bleibt.

 

Die enorme Steigerung im Kosten- und Fallzahlenverlauf ist ausschließlich auf den weiter steigenden Zustrom der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zurückzuführen.

 

Nach Aussage der Bundespolizei ist mit einer Reduzierung des Zustroms nicht zu rechnen.

 

4. Konsequenzen für das Jugendhilfeangebot

 

Wie in den Quartalsberichten 2013 und 2014 dargelegt, wird in enger Kooperation mit den Aachener Jugendhilfeträgern innerhalb und außerhalb der Stadt, aber auch mit den beiden freien Trägern aus Eschweiler und Stolberg engagiert an weiteren Jugendhilfeangeboten gearbeitet. Neben den bisher 130 eingerichteten neuen stationären Plätzen sowohl in klassischer Regelgruppenform bis hin zu modernen Wohngemeinschaften und Unterbringungen in Hotels inkl. ambulanter Betreuung, werden weitere Plätze gemäß Jugendhilferichtlinien initiiert.

 

Ebenso ist es gelungen, den bis vor den Sommerferien 2014 angekommenen jungen Menschen einen Schulplatz über das kommunale Integrationszentrum anzubieten.

 

Eine erhebliche Entlastung für alle Flüchtlinge und Fachkräfte konnte durch die Einrichtung eines Welcome-Cafés im Kinder- und Jugendhilfezentrum Burtscheid erreicht werden. Nach Überstellung der jungen Menschen durch die Bundespolizei in den Abend- und Nachtstunden an die Jugendhilfe werden die Jugendlichen im Café durch Ehrenamtler betreut, während parallel die Mitarbeiter des Sozialraumteams die Erstbefragung, -versorgung und -unterbringung regeln.

 

Darüber hinaus werden nach den Sommerferien erste Projekte im Rahmen von Beschäftigungsangeboten durch Träger der Jugendberufshilfe beginnen.

 

5. Personalsituation

 

Seit dem 01.07.2014 ist das für die minderjährigen Flüchtlinge zuständige SRT VIII in den Verwaltungsräumen Habsburgerallee verortet. Ab dem 01.08.2014 sind alle genehmigten Sozialarbeiter- und Verwaltungsstellen in diesem Team besetzt.

 

Im Bereich der Vormundschaften wurde neben der Schaffung einer Vollzeitstelle bei den freien Trägern eine weitere Vollzeitstelle in der Fachabteilung eingerichtet. Der neue Stelleninhaber wird ab dem 15.09.2014 seinen Dienst antreten.

 

6. Ausblick

 

Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Sollten sich bis zur Sitzung des KJA noch Veränderungen im Finanzbereich ergeben, wird dem Ausschuss ein veränderter Beschlussentwurf vorgelegt.

 

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Auswirkungen

                                                                     Finanzielle Auswirkungen

 

investive Auswirkungen

Ansatz

2014

fortgeschriebener Ansatz 2014

Ansatz

20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2014

fortgeschriebener Ansatz 2014

Ansatz

2015 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2015 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag*

5.569.100

13.569.100

 

16.828.300

 

31.828.300

0

0

Personal-/Sachaufwand**

35.829.000

43.829.000

 

106.658.000

 

121.658.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

30.259.900

30.259.900

89.829.700

89.829.700

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben /

Deckung ist gegeben

 

* Ergebnis aus Ertrag 1-060301- 900-6 und 4-060301-916-5

** Ergebnis aus 1-060301-900-6 KS 53310000, 53320000, 53390000

    plus 4-060301-916-5 KA 53320000

 

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Anlagen

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