Entscheidungsvorlage - FB 61/0047/WP17
Grunddaten
- Betreff:
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Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen/ Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2014hier Alt-Haarener-Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/01
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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30.09.2014
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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02.10.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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22.10.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, seine Zustimmung zur Genehmigung von außerplanmäßigen Auszahlungen im investiven Bereich in Höhe von 288.000,- € beim PSP- Element 5-120102-300-01800-300-1 „Alt-Haarener Straße“, sowie im konsumtiven Bereich in Höhe von 27.000 € beim PSP-Element 4-120102-306-5 „Alt-Haarener Straße“ zu erteilen.
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, seine Zustimmung zur Genehmigung von außerplanmäßigen Auszahlungen im investiven Bereich in Höhe von 288.000,- € beim PSP- Element 5-120102-300-01800-300-1 “Alt-Haarener Straße“, sowie im konsumtiven Bereich in Höhe von 27.000 € beim PSP-Element 4-120102-306-5 „Alt-Haarener Straße“ zu erteilen.
Der Rat der Stadt Aachen erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung von außerplanmäßigen Auszahlungen im investiven Bereich in Höhe von 288.000,- € beim PSP- Element 5-120102-300-01800-300-1 „Alt-Haarener Straße“ sowie im konsumtiven Bereich in Höhe von 27.000 € beim PSP-Element 4-120102-306-5 „Alt-Haarener Straße“.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Alt-Haarener Straße weist funktionale Mängel auf. Eine Neuaufteilung des Verkehrsraumes ist erforderlich, um Verbesserungen der baulichen, gestalterischen und verkehrlichen Bedingungen für alle Verkehrsteilnehmer zu erreichen. Die Stadtverwaltung hält es daher für sinnvoll, eine Umgestaltung der Alt-Haarener Straße im Zuge der derzeit stattfindenden STAWAG-Maßnahme (von Friedenstraße bis BAB 4) zu planen und umzusetzen und die verkehrlichen (kürzere Sperrzeiten) und ökonomischen (geringere Baukosten für die Stadt) Synergien eines zeitlich aufeinander abgestimmten Projektes zu nutzen.
Eine genaue Beschreibung der Baumaßnahme erfolgt in der Vorlage „Alt-Haarener Straße, Umgestaltung nach STAWAG-Baumaßnahme“, die in der Bezirksvertretung Aachen-Haaren am 10.09.2014 und im Mobilitätsausschuss am 02.10.2014 beraten werden soll.
Finanzielle Auswirkungen
Für die Umsetzung der Maßnahme gemäß Gestaltungsvariante 2 wird mit Gesamtkosten i. H. v. 1.070.000 € gerechnet.
Die Baumaßnahme soll im Haushaltsjahr 2014 begonnen und im Haushaltsjahr 2016 beendet werden.
Im Haushaltsjahr 2014 werden unter dem investiven PSP-Element 5-120102-300-01800-300-1 „Alt-Haarener Straße“ für die Umsetzung der Baumaßnahme investive Mittel i. H. v. 288.000,- € benötigt. Unter dem konsumtiven PSP- Element 4-120102-306-5 „Alt-Haarener Straße“ werden Mittel i. H. v. 27.000,- € benötigt.
Da diese im Haushalt 2014 nicht eingeplant sind, ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO NW notwendig.
Die Deckung erfolgt durch das investive PSP-Element 5-120102-000-07300-300-1 „Salierallee“ sowie das konsumtive PSP-Element 4-12010240-7 „Salierallee“. Die Umsetzung der Maßnahme wurde ins Haushaltsjahr 2015 verlegt; im Haushaltsjahr 2014 werden lediglich Planungskosten benötigt. Dort werden die Mittel entsprechend gesperrt und für die Baumaßnahme „Alt-Haarener Straße“ zur Verfügung gestellt. Eine Aufstockung der Deckungsposition wird haushaltsneutral über die Veränderungsnachweisung eingeplant.
Die restlichen Baukosten i. H. v. 770.000 € die für die Fertigstellung der Baumaßnahme benötigt werden, werden über die Veränderungsnachweise haushaltsneutral in den Haushalt 2015 ff. eingeplant.
Die Deckung soll im Jahr 2015 aus der investiven Maßnahme Büchel PSP- Element 5-120102-900-00700-300-1 in Höhe von 200.000 € und der konsumtiven Maßnahme Kleinmaßnahmen im Straßenraum –J– 4-120102-947-2 in Höhe von 28.000 € erfolgen. Darüber hinaus erfolgt die Deckung im Jahr 2015 aus der investiven Maßnahme Albert-Einstein-Straße PSP- Element 5-120102-400-00100-300-1 in Höhe von 100.000 € und dem konsumtiven Gegenkonto 4-120102-400-9 in Höhe von 9.000 €. Weitere investive Mittel werden im Jahr 2015 aus der investiven Maßnahme Campus West, Infrastruktur PSP- Element 5-120102-800-01700-300-1 in Höhe von 79.200 € zur Verfügung gestellt.
Die Deckung für das Jahr 2016 soll aus der investiven Maßnahme Campus West, Infrastruktur PSP- Element 5-120102-800-01700-300-1 in Höhe von 360.000 € und dem konsumtiven Gegenkonto 4-120102-805-3 in Höhe von 32.300 € erfolgen.
Darüber hinaus ist in den Jahren 2015 oder 2016 (je nach Aktivierungszeitpunkt der STAWAG) mit einer Einzahlung in Höhe von insgesamt 110.000 € zu rechnen. Die Einzahlung durch die STAWAG ergibt sich aus deren Einsparungen, die sich für die STAWAG gegenüber der reinen Wiederherstellung laut Konzessionsvertrag ergeben.
Für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 entstehen somit keine Mehrbelastungen.
Die Inanspruchnahme der Mittel aus dem Haushalt 2015 ff. erfolgt vorbehaltlich des Ratsbeschlusses sowie der Genehmigung der Bezirksregierung.
Ob diese Maßnahme eine Beitragspflicht nach § 8 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) auslöst, wird derzeit durch die Bauverwaltung geprüft.
Da durch die außerplanmäßige Mittelbereitstellung die Erheblichkeitsgrenze überschritten wird, ist die Zustimmung des Rates erforderlich.
Auswirkungen
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