Entscheidungsvorlage - FB 36/0016/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
EU-Initiative zur Anpassung von Städten an denKlimawandel - Verpflichtungserklärung der Bürgermeister imRahmen des Konvents der Bürgermeister
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- S 69, Frau Dr. Vankann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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21.10.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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22.10.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat, der EU-Initiative der Bürgermeister zur Anpassung an den Klimawandel beizutreten und 2. die Verwaltung zu beauftragen, geeignete Maßnahmen zur Einhaltung der Verpflichtungen zu ergreifen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt, dass die Stadt Aachen die freiwillige Selbstverpflichtung
europäischer Städte zur Anpassung an den Klimawandel („Mayors Adapt“) im
Rahmen des Konvents der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister unterzeichnet. Mit der
Unterzeichnung wird der Oberbürgermeister beauftragt.
Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zur Einhaltung der Verpflichtungen zu ergreifen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass:
In einer EU-Initiative ruft die Generaldirektion Klimapolitik (DG CLIMA) der Europäischen Kommission die europäischen Städte auf, sich - neben den bestehenden Aktivitäten im Klimaschutz - an den Klimawandel anzupassen (http://mayors-adapt.eu). Im Rahmen dieser Initiative wurde eine freiwillige Selbstverpflichtung entwickelt, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der europäischen Städte im Rahmen des Bürgermeister-Konvents unterschreiben können, um damit die Notwendigkeit der Anpassung an den Klimawandel auch für ihre Kommunen zu unterstreichen.
Hintergrund:
Die Stadt Aachen gilt durch ihr langjähriges Engagement im Bereich des kommunalen Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung als Vorzeigestadt. Sie ist bereits 1992 dem Klima-Bündnis europäischer Städte beigetreten und hat ambitionierte Klimaschutzziele verabschiedet. Die Aktivitäten der Stadt Aachen schlagen sich nieder z. B. in Kennzahlen wie einem sinkenden Endenergieverbrauch, seit 1990 um 11%, und CO2-Emissionen, die seither um 18% zurückgingen. Die Pro-Kopf-Emissionen liegen mit 8,37 Tonnen CO2/E unter dem Bundesdurchschnitt. Aachen nimmt am kommunalen Managementsystem European Energy Award teil und ist mit dem Gold-Award zertifiziert. Die Stadt ist Mitglied in der europäischen Klimaschutzinitiative Covenant of Mayors (CoM, Bürgermeisterkonvent).
Bürgermeisterkonvent
Im Zuge des 2008 vorgelegten integrierten Energie- und Klimapakets der EU rief die Europäische Kommission 2008 den Konvent der Bürgermeister ins Leben, um Kommunen bei der Umsetzung einer nachhaltigen Energiepolitik zu unterstützen. Selbst auferlegtes Ziel der Unterzeichner des Konvents ist es, die energiepolitischen Vorgaben der Europäischen Union zur Reduzierung der CO2-Emissionen - um 20 % bis zum Jahr 2020 - noch zu übertreffen. Die beteiligten Städte und Gemeinden verpflichten sich freiwillig zur Steigerung der Energieeffizienz und Nutzung nachhaltiger Energiequellen.
Damit aus politischen Verpflichtungen konkrete Maßnahmen und Projekte entstehen, fertigen die Unterzeichner des Konvents eine Basis-Emissionsbilanz an und legen innerhalb eines Jahres einen Aktionsplan für nachhaltige Energie mit den wichtigsten geplanten Maßnahmen vor.
Im Januar 2009 trat die Stadt Aachen dem Konvent der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister (CoM) mit der Unterzeichnung der freiwilligen Selbstverpflichtung zum Klimaschutz bei. Sie stellte dem CoM-Büro in einem entsprechenden Internet-Tool ihre Emissionsdaten zur Verfügung. (Dies erforderte keinen zusätzlichen Aufwand, da die Stadt seit 2010 jährlich eine CO2-Bilanzierung durchführt.) Ein Energieaktionsplan wurde eingereicht, ebenso „Benchmarks of Excellence“ (Beispiele für relevante lokale Initiativen, die Unterzeichner des Konvents umgesetzt haben und die sie anderen Kommunen zur Nachahmung empfehlen). Der eingereichte (und vom CoM offiziell akzeptierte) Energieaktionsplan basierte auf dem energiepolitischen Arbeitsprogramm, das im Zuge des kommunalen Energie- und Klimaschutzmanagements (European Energy Award) aufgestellt und im Herbst 2010 von den drei zuständigen Ausschüssen verabschiedet wurde. S. a. www.covenantofmayors.eu.
Klimafolgenanpassung
Die Zunahme von Extremwetterereignissen ist immer häufiger für jeden erkennbar, die Auswirkungen, die sich in Milliarden-Euro-Schadenssummen zeigen, unübersehbar. Der Weltklimarat (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC) weist auf die Verwundbarkeit (Vulnerabilität) durch die nachteiligen Auswirkungen der Klimaänderung hin. Die Verwundbarkeit hängt von der Art und Intensität der Klimaänderungen wie Temperatur- oder Niederschlagsänderungen ab (Exposition) sowie von dem Ausmaß, mit dem ein System/Akteur durch die Klimaänderungen beeinflusst wird bzw. darauf reagiert (Sensitivität), z. B. gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Hitze. Die Verwundbarkeit ändert sich mit der Anpassungsfähigkeit, d. h. mit den Fähigkeiten, Ressourcen oder institutionellen Kapazitäten von Systemen, Organisationen oder (einzelnen) Akteuren, sich an die sich verändernden Klimabedingungen und deren mögliche Folgen anzupassen.
Zur Anpassung an den Klimawandel führt die Stadt Aachen seit Jahren diverse Maßnahmen durch. Diese berücksichtigen einerseits den Aspekt der Aufheizung, vor allem in der Kernstadt. So wird auf eine ausgewogene Grünbilanz geachtet, wurden neue Grünflächen angelegt (Moltkebahnhof, Südstr./Reumontstr., Justizzentrum), und Bäume gepflanzt. Die Bedeutung der Kaltluftentstehungsgebiete ist spätestens seit dem gesamtstädtischen Klimagutachten (2000) bekannt: Kaltluftschneisen zur Frischluftzufuhr werden frei gehalten (z.B. Grünzug Haaren). Andererseits erfolgen Maßnahmen zur Anpassung an Starkniederschläge, z. B. durch Neufestsetzung von Überschwemmungsgebieten (Inde, Itter, Wurm, Wildbach) und Bauwerken zur Regenrückhaltung (Oberforstbach). Den Windbruchschäden durch Starkwind wird durch Waldumbau, d. h. Aufforstung mit Laubbäumen, deren Wurzelaufbau dem Winddruck besser standhält als der von Fichten, entgegengewirkt.
Die Berücksichtigung der Folgen des Klimawandels stellt einen wichtigen Baustein bei der Erstellung des neuen Flächennutzungsplanes dar. Bereits im Leitkonzept 2004 wurden Ziele zur Durchlüftungssituation festgeschrieben, im Masterplan Aachen* 2030 wurde das Thema in einem separaten Handlungsfeld (Klimaschutz, Klimaanpassung) beleuchtet. An diese Zielsetzungen knüpft der FNP an. Dazu wurde wiederum - unter Einbindung relevanter sozialer, gesundheitsbezogener und stadtplanerischer Aspekte - eigens ein Anpassungskonzept erarbeitet, in dem die aktuelle stadtklimatische und lufthygienische Situation beschrieben wird und die klimawandelbedingten Kenngrößen für thermische Belastung, Luftaustausch und Wasser charakterisiert werden.
Für die Klimaänderungen (Exposition) wurden beispielsweise festgestellt:
• baubedingte Erwärmung tagsüber und abends:
< 0,1C (flächig) bis 0,3C (Teilräume), nachts bis mehrere C
• Klimawandelbedingte Erwärmung: + 0,5 bis 0,6C bis 2030
• Verdopplung der Sommertage, Vervierfachung der Hitzetage, Halbierung der Frosttage
• Vergrößerung der Fläche thermisch belasteter Bereiche (abends)
• Vergrößerung der Fläche mit deutlich reduzierter nächtlicher Abkühlung
Zur Beurteilung der Sensitivität der Bevölkerung hinsichtlich einer Hitzebelastung wurde u. a. der Anteil von Kindern und Senioren analysiert und stadträumlich dargestellt.
Die Strukturen, die auf klimawandelbedingte Veränderungen sensibel reagieren (Hotspots, Überflutungsgefahr) wurden identifiziert und daraus Handlungserfordernisse im Sinne von Anpassungsmaßnahmen (Grünvolumen, Luftleitbahnen, Waldwirtschaft, Regenbewirtschaftung, Versiegelungs-/Bebauungsgrad) abgeleitet.
Im Vorentwurf des Flächennutzungsplanes, der Gegenstand der frühzeitigen Bürgerbeteiligung war, ist die vorläufige Darstellung eines „Schutzbereiches Stadtklima“ enthalten. Derzeit wird das Klimafolgenanpassungskonzept vertieft, um diese Darstellung für den künftigen Entwurf des Flächennutzungsplanes räumlich und inhaltlich zu konkretisieren. Da der Flächennutzungsplan in seinem Regelungsumfang auf die Umsetzbarkeit durch Bebauungspläne beschränkt ist, bedarf es ergänzender Instrumente zur Realisierung konkreter Maßnahmen.
Initiative Mayors Adapt:
Die zu beschließende freiwillige Selbstverpflichtung zur Anpassung an den Klimawandel wurde vom Bürgermeisterkonvent initiiert, damit Städte mit gutem Vorbild vorangehen und sich auf bereits eingetretene und zu erwartende Veränderungen des Klimas anpassen.
Am 19. März wurde die Initiative zur Anpassung von europäischen Städten an den Klimawandel in einer Pressekonferenz der Projektpartner mit der Kommissarin für Klimaschutz, Connie Hedegaard, und den Bürgermeistern von Neapel (Italien) und Hasselt (Belgien) offiziell gestartet. Eine Übersicht der Städte und Gemeinden, die sich Mayors Adapt bereits angeschlossen oder ihr Interesse bekundet haben (u. a. München, Worms, Hannover) finden sie hier: http://mayors-adapt.eu/taking-action/participating-cities/
Die Selbstverpflichtung:
Die offizielle deutsche Übersetzung der freiwilligen Selbstverpflichtung wurde auf die Stadt Aachen angepasst und ist als Anlage beigefügt. In der Folge wird eine kurze Zusammenfassung der Erklärung aufgeführt.
Die unterzeichnenden Städte verpflichten sich, eine lokale Strategie zur Anpassung an den Klimawandel zu erarbeiten bzw. Anpassung an den Klimawandel in existierende maßgebliche Pläne zu integrieren und dabei folgende Schritte einzuhalten (der Bezug zum Sachstand in Aachen wird jeweils in Klammern aufgeführt):
• Bewertung der potenziellen Risiken und Vulnerabilität (liegt im Klimaanpassungskonzept vor)
• Identifizierung, Bewertung und Priorisierung von Anpassungsmaßnahmen - innerhalb
von 2 Jahren nach Unterzeichnung des Dokuments (Beschluss PLA, AUK zum Anpassungskonzept 6.3.2014 mit Auftrag „Erarbeitung eines Konzeptes sonstiger Maßnahmen, die der Anpassung an den Klimawandel dienen“)
• Umsetzung der Anpassungsmaßnahmen Schritt für Schritt (Anpassungsmaßnahmen erfolgen bereits in verschiedenen Bereichen, Erarbeitung eines Konzeptes sonstiger Maßnahmen beschlossen, s.o., Umsetzung anschließend vorgesehen)
• Monitoring und Evaluierung des Anpassungserfolgs (im Rahmen der Umsetzung des Konzepts zur Anpassung an den Klimawandel vorgesehen, Controlling auch i.R. European Energy Award)
• Bericht an den Konvent der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister alle 2 Jahre (leistbar, da Controllling)
• Fortschreibung der Anpassungsstrategie (im laufenden Prozess vorgesehen)
• Die unterzeichnenden Städte sollen die dafür notwendigen Ressourcen bereitstellen. (In
der Stadt Aachen entsteht für die Verwaltung kein relevanter Mehraufwand, s.u.).
Auswirkungen:
Die hier geforderten Arbeitsschritte entsprechen dem, was in der Stadt Aachen gängige Praxis ist bzw. im Konzept erarbeitet wurde. Die für die Entwicklung des Anpassungskonzepts weiteren erforderlichen Schritte, wie z.B. die Einrichtung einer fachbereichsübergreifenden Projektgruppe / thematischen Arbeitsgruppe wurden bereits im Zuge der Erstellung des Konzeptes eingeleitet und ist zudem Teil des Controllingprozesses, der durch die Stabsstelle Klimaschutz u. a. im Rahmen des European Energy Award erfolgt.
Die Unterzeichnung ist eine gute Möglichkeit, die in der Stadt Aachen gängige Praxis sowie verfolgte Strategie auch im europäischen Rahmen zu bestätigen und die Stadt Aachen als für die notwendige Anpassung an den Klimawandel vorsorgende und innovative Stadt in Europa darzustellen. Zudem stellt die Generaldirektion Klimapolitik (DG CLIMA) der europäischen Kommission den engagierten Städten höhere Chancen bei der Berücksichtigung von Fördermittelzusagen in Aussicht (zum Beispiel im Life Programm oder auch bei INTERREG).
Fazit:
Die Verwaltung schlägt vor, dass der Oberbürgermeister im Auftrag des Stadtrates die freiwillige Selbstverpflichtung für die Stadt Aachen unterschreibt.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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786,6 kB
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