Entscheidungsvorlage - FB 45/0016/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
U 3 Ausbau - Maßnahmen aus Mitteln 2014Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen/ Verpflichtungsermächtigungen -Haushaltsjahr 2014 - 5-0600101-900-00100-990-8 - 78650000 U 3 Ausbaumaßnahmen und 5-060101-900-00100-990-9 - 78650000 Erweiterung Raumprogramm Kitas
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beteiligt:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule; E 26 - Gebäudemanagement; FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- 45/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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16.09.2014
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30.09.2014
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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30.09.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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22.10.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss
- empfiehlt dem Rat die Realisierung der in dieser Vorlage benannten U3 Ausbaumaßnahmen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu beschließen und die Verwaltung mit einer möglichst zeitnahen Umsetzung zu beauftragen
- empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen seine Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 1.670.000 € bei PSP-Element 5-060101-900-00100-990-8; 78650000 und in Höhe von 188.000 € bei 5-060101-900-00100-990-9; 78650000 zu geben. Die überplanmäßigen Auszahlungen sind durch Kreditermächtigungen gedeckt.
Der Finanzausschuss
- empfiehlt dem Rat die Realisierung der in dieser Vorlage benannten U3 Ausbaumaßnahmen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu beschließen und die Verwaltung mit einer möglichst zeitnahen Umsetzung zu beauftragen
- empfiehlt dem Rat seine Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 1.670.000 € bei PSP-Element 5-060101-900-00100-990-8; 78650000 und in Höhe von 188.000 € bei 5-060101-900-00100-990-9; 78650000 zu geben. Die überplanmäßigen Auszahlungen sind durch Kreditermächtigungen gedeckt.
Der Rat der Stadt Aachen
- beschließt die Realisierung der in dieser Vorlage benannten U3 Ausbaumaßnahmen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und beauftragt die Verwaltung mit einer möglichst zeitnahen Umsetzung
- beschließt seine Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 1.670.000 € bei PSP-Element 5-060101-900-00100-990-8; 78650000 und in Höhe von 188.000 € bei 5-060101-900-00100-990-9; 78650000 zu erteilen. Die überplanmäßigen Auszahlungen sind durch Kreditermächtigungen gedeckt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
Mit Beschluss vom 04.06.2013 hat der Kinder- und Jugendausschuss eine Zielversorgungsquote im U3 Bereich von 50% beschlossen und die Verwaltung mit der Erarbeitung von Vorschlägen zur Realisierung beauftragt.
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wurden durch den Rat sowie den Finanzausschuss der Ausbau um 500 U3 Plätze bis 2017 berücksichtigt.
Mit den gemeldeten Platzzahlen für das KiTa-Jahr 2014/2015 werden folgende Versorgungsquoten in der Stadt Aachen erreicht:
Ü3: 95,55 %
U3: 41,87 %
Auf das Stadtgebiet bezogen besteht damit ein Ausbaubedarf von rund 500 U3 Plätzen.
- Verfügbare Haushaltsmittel
Auf der Position 4-060101-980-6; 52410000 beträgt der Haushaltsansatz in 2014 2.057.500 €. Weitere Mittel iHv 755.462,94 € wurden als Ermächtigungsübertragung aus dem Vorjahr bereitgestellt. Ein Teil der Mittel ist bereits für die Realisierung von beauftragten U3 Projekten gebunden.
Unter Berücksichtigung der bereits erfolgten Beauftragungen stehen im Haushalt 2014 auf dieser Position noch Mittel in Höhe von ca. 2,1 Mio Euro für die Realisierung von weiteren Maßnahmen zum Ausbau der Plätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung. Die Mittel werden von der haushaltswirtschaftlichen Sperre ausgenommen.
Mittel für die Ausstattung der neuen U3 Plätze sind in der mittelfristigen Finanzplanung etatisiert.
- U3 Maßnahmen an städtischen Gebäuden aus der Machbarkeitsstudie 2012
In 2012 hat FB 45 bei E 26 eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, bei der die städtischen KiTa-Gebäude auf ihre Erweiterungsmöglichkeit zur Schaffung von U3 Plätzen überprüft wurden.
Bei einem Teil der Gebäude ist die Schaffung von U3 Plätzen über kleinere Um-/Erweiterungsbauten möglich, so dass hier eine Realisierung im Rahmen der verfügbaren Mittel möglich wäre.
Die in Frage kommenden Maßnahmen wurden gemeinsam mit E 26 mit Blick auf die Bedarfslage im jeweiligen Sozialraum sowie die Wirtschaftlichkeit der Kosten für die Schaffung von U3 Plätzen und die Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln ausgewählt.
Die vorgeschlagenen Einrichtungen sind
- Städt. KiTa Königsberger Straße 100
- Städt. KiTa Mataréstraße 9
- Städt. Integrative KiTa Reutershagweg 19
- Städt. KiTa An der Rahemühle 6
- AWO KiTa Sigmundstraße 8 (städt. Gebäude)
Eine Übersicht mit einer kurzen Erläuterung der Maßnahmen ist als Anlage beigefügt.
Bei Realisierung der Maßnahmen aus der Anlage können bis zu 74 U3 Plätze geschaffen werden.
Die Versorgungsquote würde sich damit im U3 Bereich von 41,87 % auf 43,12 % verbessern.
- Bereitstellung/Sperrung der Mittel
4.1 U3 Maßnahmen
In den Haushaltsberatungen für 2014 wurden Mittel für den U3 Ausbau auf einem konsumtiven PSP 4-060101-980-6; 52410000 „U3 Ausbau städt. KiTas (Baumaßnahmen)“ eingestellt, da zu diesem Zeitpunkt noch unklar war, welche Maßnahmen aus dem Budget finanziert werden sollen und ob diese investiv oder konsumtiv sein werden.
Da es sich bei den unter Punkt 3 aufgeführten Maßnahmen, die aus diesem Budget finanziert werden sollen, mit Ausnahme des Umbaus der KiTa Sigmundstraße, um Erweiterungsbauten handelt, sind diese Maßnahmen nach Einschätzung des E 26 investiv zu werten.
Um die Mittel aus dem dafür vorgesehenen PSP-Element daher zweckentsprechend verausgaben zu können, ist eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1.67 Mio € auf PSP-Element 5-060101-900-00100-990-8; 78650000 „U3 Ausbaumaßnahmen“ erforderlich.
Die auf diesem PSP bereits verfügbaren Mittel werden vollständig zur Finanzierung der bereits laufenden U3-Ausbaumaßnahmen benötigt
Auf dem konsumtiven PSP 4-060101-980-6;52410000 „U3 Ausbau städt. KiTas (Baumaßnahmen)“ werden Mittel in entsprechender Höhe (1.67 Mio €) gesperrt.
Aus den verbleibenden Mitteln auf dieser Position in Höhe von 430.000 € wird die konsumtive Baumaßnahme KiTa Sigmundstraße finanziert.
Da die Bereitstellung der Mittel die Erheblichkeitsgrenze gem. § 83 GO NW überschreitet, ist vor der Genehmigung die Zustimmung des Rates erforderlich.
4.2 Integrative KiTa Kronenberg 132
Bereits in 2013 wurden anteilig Mittel für die Baumaßnahme an der KiTa Kronenberg 132 bereitgestellt, um diese Einrichtung auch für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren mit Behinderung zu ertüchtigen.
Es handelt sich um einen Erweiterungsbau an der KiTa und um die zwingend erforderliche Anpassung der Anforderungen an den Brandschutz und die damit verbundenen Rettungswege.
Für die vollständige Finanzierung der Maßnahme sind weitere investive Mittel in Höhe von 212.000 € bereitzustellen.
Bei PSP-Element 4-060101-981-4; 52410000 Erweiterung integrative Gruppen sind Mittel in Höhe von 236.400 € in 2014 etatisiert. Unter Berücksichtigung der Haushaltssperre und der damit verbundenen Kürzung des Ansatzes um 20% sowie nach Abzug der bereits verausgabten Mittel stehen auf der Position noch Mittel in Höhe von 188.000 € zur Verfügung.
Da die Gelder aus diesem PSP-Element für die o.g. Maßnahme zweckentsprechend verausgabt werden sollen, jedoch nicht genutzt werden können, da die Maßnahme investiv zu bewerten ist, ist eine überplanmäßige Mittelbereitstellung iHv 188.000 € auf PSP-Element 5-060101-900-00100-990-9; 78650000 „Erweiterung Raumprogramm KiTas“ notwendig.
Aus dem bereits etatisierten Ansatz auf dieser Position wird die erforderliche Baumaßnahme an der städtischen KiTa Richtericher Straße finanziert, um in dieser Einrichtung das Raumprogramm zu ertüchtigen, so dass die noch fehlenden 24.000 € zur vollen Finanzierung der Maßnahme aus dem Ansatz finanziert werden können, darüber hinaus aber keine Mittel für weitere Maßnahmen verfügbar sind.
Da die Bereitstellung der Mittel die Erheblichkeitsgrenze gem. § 83 GO NW überschreitet, ist vor der Genehmigung die Zustimmung des Rates erforderlich.
- Vorschlag der Verwaltung
Die Verwaltung spricht sich dafür aus, dass
- die Realisierung der in der Anlage zu dieser Vorlage benannten U3 Ausbaumaßnahmen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel beschlossen und die Verwaltung mit einer möglichst zeitnahen Umsetzung beauftragt wird
- die Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 1.6700.000 € bei PSP-Element 5-060101-900-00100-990-8; 78650000 und iHv 188.000 € bei 5-060101-900-00100-990-9; 78650000 erteilt wird. Die überplanmäßigen Auszahlungen sind durch Kreditermächtigungen gedeckt.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
5-060101-900-00100-990-8; 78650000 U3-Ausbaumaßnahmen (1) 5-060101-900-00100-990-9; 78650000 Erweiterung Raumprogramm KiTas (2)
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2014 | Fortgeschriebener Ansatz 2014 | Ansatz 2015 ff. | Fortge-schriebener Ansatz 2015 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||
Auszahlungen | (1) 6.361.400 (2) 300.000 | 8.031.400 488.000 | 1.807.800 300.000 | 1.807.800 300.000 | 0 | 0 | ||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -1.858.000 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||
Mittel in Höhe der überplanmäßigen Auszahlungen werden gesperrt bei:
4-060101-980-6; 52410000 U3 Ausbau städt. KiTas (Baumaßnahmen) (1) 4-060101-981-4; 52410000 Erweiterung integrative Gruppen (2)
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2014 | Fortgeschriebener Ansatz 2014 | Ansatz 2015 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekosten (neu) *** | ||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||
Personal-/ Sachaufwand | (1) 2.812.963** (2) 189.120* | 1.142.963** 1.120 | 415.500 708.000 | 415.500 708.000 | 0 | 271.600 | ||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 131.400 | ||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||
+ Verbesserung/ Verschlechterung | + 1.858.000 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||
*gekürzter Ansatz um 20% aufgrund der erlassenen Haushaltssperre
**inkl. Ermächtigungsübertragung aus 2013 iHv 755.463 € (ungekürzt aufgrund des vorliegenden Antrags des FB 45 auf Ausnahmegenehmigung von der Kürzung)
***Folgekosten ab 2016 (voraussichtliche Fertigstellung der Maßnahmen)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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38,9 kB
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