Entscheidungsvorlage - FB 61/0033/WP17-1
Grunddaten
- Betreff:
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Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 4 der ehem. Gemeinde Laurensberg für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg im Bereich zwischen Orsbacher Straße/ Herzogsweg, Rathausstraße, Brunnenstraße, Im Weingarten und Am Weyenberghier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/01 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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22.10.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 4 der ehemaligen Gemeinde Laurensberg zustimmend zur Kenntnis.
Er weist nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden zur Offenlage, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurück.
Darüber hinaus beschließt er die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 4 der ehemaligen Gemeinde Laurensberg gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlage FB61/0033/WP17 – Bericht über das Ergebnis der Offenlage sowie der Behördenbeteiligung – einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.02.2013 auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg das Aufhebungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 4 der ehemaligen Gemeinde Laurensberg eingeleitet. Er hat festgestellt, dass auf die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB verzichtet werden kann und beschlossen, den Bebauungsplan gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 13.05.2013 bis 14.06.2013 statt. Parallel hierzu wurde die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Der Planungsausschuss hat sich am 25.09.2014 mit dem Ergebnis dieser Beteiligung befasst und folgenden Beschluss gefasst:
„Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden zur Offenlage, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 4 Laurensberg gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.“
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg hat hierzu am 17.09.2014 beraten und aus bezirklicher Sicht einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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416,9 kB
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