Kenntnisnahme - BA 4/0007/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1.              Künftiger Beginn der Sitzungen der Bezirksvertretungen

Derzeit läuft die Abstimmungsphase für die Sitzungen des Jahres 2015. Auf Wunsch des
Herrn Oberbürgermeisters werden die künftigen Ratssitzungen und die Hauptausschusssitzungen, die nicht einer Ratssitzung vorgelagert sind, nicht mehr wie bisher um 17:00 Uhr, sondern um 18:00 Uhr beginnen. Dies soll insbesondere für die berufstätigen Mitglieder der Gremien eine Erleichterung darstellen. Ein zweiter Grund soll die dadurch erzielbare Kosteneinsparung sein. Herr Oberbürgermeister bittet um Prüfung, ob dies auch für die Bezirksvertretungen gelten kann. Eine einheitliche Regelung der Anfangszeiten wäre aus seiner Sicht wünschenswert.

 

Nachfragen bei den anderen Bezirksämtern haben ergeben, dass die BV Aachen-Brand bei ihrem Sitzungstermin von 17:00 Uhr bleibt, die BV Aachen-Eilendorf bereits seit längerem um 18:00 Uhr beginnt, und zwar dienstags, die BV Aachen-Haaren bleibt bei ihrem Beginn von 17:00 Uhr, die BV Aachen-Laurensberg wird ab 2015 um 18:00 Uhr beginnen (vorher 17:30 Uhr) und die BV Aachen-Richterich beginnt ebenfalls bereits seit längerem um 18:00 Uhr.

 

2.              Pflegekonzepte der bezirklichen Friedhöfe

 

              Der Aachener Stadtbetrieb hat mit der Erarbeitung von Pflegekonzeptentwürfen zu allen von ihm zu pflegenden Flächen begonnen. Im Bereich der Parks und Grünzüge wurden diese Planungen mit Zeit- und Kostenermittlungen als Grundlage für den fachlichen und politischen Abstimmungsprozess bereits aufgenommen. Die Bezirksamtsleiter/innen sind aktuell an den Aachener Stadtbetrieb mit der Erwartung herangetreten, vor allem die Friedhofswege intensiver zu pflegen als dies aktuell der Stand ist. Aus fachlicher Sicht wird eine undifferenzierte pauschale Betrachtung aller Wege für nicht sinnvoll und aus Kostengründen für nicht realisierbar gehalten. Neben einer möglichst standardisierten Pflege sind jeweils die individuellen Begebenheiten vor Ort zu berücksichtigen. Aus diesem Grund wird jetzt mit der Erstellung der Pflegekonzeptentwürfe für die Hauptfriedhöfe der Bezirke begonnen. Ziel ist, mit den Bezirksvertretungen bis zum nächsten Frühjahr zu allen Hauptfriedhöfen einen Entwurf auszuarbeiten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.              Informationsveranstaltung Planungsrecht

 

              Der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen informiert anlässlich der neuen Legislaturperiode über drei Veranstaltungen zur Thematik des Planungsrechts.

 

              Vorgesehen ist jeweils

              ein gemeinsamer Vortrag in Aachen-Mitte für die Bezirksvertretungen Aachen-Mitte, Haaren und Eilendorf am Dienstag dem 21.10.2014, 18:00 Uhr, Verwaltungsgebäude Am Marschiertor, Lagerhausstraße 20, Aachen, Sitzungssaal 170, Referentin: Edith Prenger Berninghoff,

 

              ein gemeinsamer Vortrag in Aachen-Brand für die Bezirksvertretungen Brand und Kornelimünster/Walheim am Dienstag, dem 11.11.2014, 18:00 Uhr, Bezirksamt Brand, Paul-Küpper-Platz 1, Aachen, Sitzungssaal, 1. Etage, Referentin: Silja Bulla, Harald Kriesel,

 

              ein gemeinsamer Vortrag in Aachen-Laurensberg für die Bezirksvertretungen Laurensberg und Richterich am Mittwoch, dem 12.11.2014, 18:00 Uhr, Bürgersaal im Familienzentrum Laurensberg, Laurentiusstraße 90, Aachen, Referentin: Mechthild Wieneke.

 

              Es besteht natürlich auch die Möglichkeit an einem Vortrag eines anderen Bezirks teilzunehmen. Es wird darum gebeten, die Teilnahme an der gewünschten Veranstaltung mitzuteilen.

 

4.              Querungshilfe auf der Schleckheimer Straße, Bushaltestelle Meischenfeld

 

              Die SPD-BF erinnerte in der letzten Sitzung an die noch ausstehende Beantwortung der Frage von Frau Keller am 30.04.2014, ob die zusätzliche Finanzierung zur Verbreiterung des Gehweges gesichert ist.

 

Der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen teilt hierzu folgendes mit.

 

              Nach wiederholter Rücksprache mit der Bauabteilung wurden alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Umbau der Haltestelle Meischenfeld anfallen, d. h. auch die Querungshilfe und die Gehwegverbreiterung, zur Finanzierung beantragt, da die baulichen Maßnahmen zur sicheren Erreichbarkeit der Bushaltestellen notwendig sind. Der Bewilligungsbescheid über den Finanzierungsantrag liegt noch immer nicht vor.

 

 

 

 

 

5.              Schleidener Straße

              Antrag der CDU-Fraktion vom 27.08.2014

 

              Aufgrund des von der CDU-Fraktion beantragten Sachstandsberichts teilt der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen folgendes mit:

             

1. Bauabschnitt

hier: Frage nach dem Fortgang der Bauarbeiten

              Der 1. Bauabschnitt ist zurzeit ca. 2 Wochen hinter dem Bauzeitenplan, da es Probleme durch geplatzte Wasserleitungen gab. Wenn das Wetter hält, hofft man mit dem reinen Straßenbau Ende Januar 2015 fertig zu sein. Für die Markierungsarbeiten wird jedoch eine Temperatur von mind. 10° C und sicheres Wetter benötigt, d.h. Ausführungszeitraum März – Mai 2015.

 

 

2. Bauabschnitt

hier: Erteilung einer konkreten Aussage zur Frage, ob Planänderungen bzw. Änderungen bei den zeitlichen Abläufen zu erwarten sind

Der zweite Bauabschnitt der Schleidener Straße ist in Vorbereitung. Dabei sind zwei Aspekte im Detail zu bearbeiten.

 

Ausführungsplanung Straßenbau

Der für die Umsetzung des Vorentwurfes Kreisverkehr Schleidener Straße/Prämienstraße erforderliche Grunderwerb kann nicht wie mit den Eigentümern vorbesprochen durchgeführt werden, da die Auflagen bzgl. Sicherheitsabstände zu Tanks auf dem Tankstellengelände selbst mit einem verkleinerten Kreisverkehr nicht erfüllbar wären. Es wurden mehrere Varianten entwickelt, die alle zu keiner einvernehmlichen Lösung führten.

 

Es zeichnet sich nunmehr eine Lösung ab, bei der vom Grundstück der Tankstelle keine Teilfläche benötigt wird. Die detaillierte Planung wird zurzeit erstellt und könnte in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt werden. Sinnvoller wäre allerdings eine Beratung der gesamten Planung nach Abschluss der noch notwendigen anderen Abstimmungen.

 

Für die Aufstellung eines Kunstwerkes ist die Mittelinsel des Kreisverkehres Schleidener Straße/Hahner Straße/ Montebourgstraße vorgesehen, entsprechende Abstimmungen mit Vereinen können nach Vorlage der Entwurfsplanung aufgenommen werden. Für den Kreisverkehr Schleidener Straße/Prämienstraße stehen die Abmessungen noch nicht fest, im Rahmen der Ausführungsplanung wird noch geprüft, ob dort eine Aufstellung möglich ist.

 

 

 

 

Ertüchtigung des Bahnübergangs (BÜ)

Für den Bahnübergang der Schleidener Straße über die Gleise der Vennbahntrasse ist die Sicherungstechnik zu erneuern und im Rahmen der eisenbahntechnischen Planung zu prüfen, ob die Weiche neben dem Bahnübergang verschoben werden muss. Für die Querung des Vennbahnradweges über die Gleise der Vennbahn ist ein zusätzlicher Bahnübergang erforderlich, der den Vennbahnradweg neben dem Kreisverkehr Schleidener Straße/Prämienstraße auf die Schleidener Straße führt, dieser neue Bahnübergang muss evtl. auch mit einer Schrankenanlage ausgerüstet werden. Die bisherige Querungsmittelinsel neben dem Bahnübergang muss entfallen, da sie die erforderlichen Abstände gem. Eisenbahn-betriebsordnung nicht einhält. Die erforderlichen Ingenieurleistungen und Abstimmungen mit dem Bahnbetreiber EVS werden zurzeit durchgeführt.

 

Weiteres Vorgehen

Auf Basis der noch abzuschließenden Entwurfsplanung des 2. BA Schleidener Straße ist ein Finanzierungsantrag zu stellen. Für den Bahnübergang muss zusätzlich noch ein Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahren gem. Eisenbahnkreuzungsgesetz durchgeführt werden. Beide Elemente sind aus Sicht der Bezirksregierung als Zuwendungs- und Genehmigungsbehörde nicht zu trennen, sodass die Dauer des Verfahrens für den BÜ das gesamte Projekt verzögert. Mit dem Beginn der Bauarbeiten ist deshalb erst ab 2016 zu rechnen.

 

              Der Antrag gilt damit als behandelt.

 

 

 

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Anlagen

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