Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 11/0010/WP17-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Befristete Einrichtung einer Sachbearbeiterstelle im Fachbereich Immobilienmanagement (FB 23) für das Projekt "Aachen-Nord"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beteiligt:
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Verfasst von:
- Fr. Oldenburg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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22.10.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen für den Stellenplan 2015 die Einrichtung einer, für den Projektzeitraum vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2019 befristeten, Sachbearbeiterstelle für das Projekt „Aachen-Nord“, ausgewiesen nach Besoldungsgruppe A 11 ÜBesG, zu beschließen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In den Jahren 2008 und 2009 erarbeitete die Stadt Aachen gemeinsam mit Akteuren aus dem Stadtteil, unterstützt durch die Planungsbüros BASTA und die Planungsgruppe Stadtbüro, das Integrierte Handlungskonzept (IHK) für Aachen-Nord.
Das Handlungskonzept bildete die Grundlage für den Antrag zur Aufnahme in das Bund-Länder-Programm Soziale Stadt, dem die zuständige ressortübergreifende Arbeitsgruppe des Landes Nordrhein-Westfalen gefolgt ist: im Dezember 2009 wurde der Stadtteil Aachen-Nord in das Programm Soziale Stadt aufgenommen. Für die Bearbeitung des Programms ist eine Laufzeit von 10 Jahren vorgesehen, aufgeteilt in zwei Förderabschnitte 2010 bis 2014 und 2015 bis 2019.
Das Projekt steht grundsätzlich unter der federführenden Projektleitung des Dezernates III und der Wirtschaftsförderung (FB 02). Für den ersten der beiden Förderabschnitte wurden überwiegend städtebauliche Themen in den Vordergrund gestellt.
Die Projekte der ersten Förderphase bis Ende 2014 befinden sich derzeit in der Umsetzung. Die Arbeits- und Beteiligungsstrukturen sind aufgebaut, das Stadtteilbüro und die Beratungsangebote etabliert und erste Projekte umgesetzt. Viele der baulichen und städtebaulichen Projekte sind in einer umsetzungsreifen Planungsphase und werden bis zum Abschluss der ersten Förderphase innerhalb der Bewilligungszeiträume abgeschlossen sein.
Für die zweite Förderphase wurden in einer Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes auf Basis des Erstkonzeptes die konkreten Ziele und Projekte benannt. In seiner Sitzung am 12.03.2014 hat der Hauptausschuss diese Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes für die Jahre 2015 bis 2019 beschlossen.
Für diesen zweiten Förderabschnitt wurden nun wohnungswirtschaftliche Schwerpunkte gebildet. In Abstimmung mit Dezernat III ist die Wahrnehmung der wohnungswirtschaftlichen Schwerpunkte im Dezernat VI angesiedelt. Aufgrund dessen fallen im Fachbereich Immobilienmanagement folgende zusätzliche und umfangreiche Aufgaben für die Dauer der zweiten Projekthälfte an:
- Umsetzung der Förderanträge für den 2. Förderabschnitt
- Erarbeitung von Handlungskonzepten für die Entwicklung des städtischen Wohnungsbestandes sowie des Wohnungsbestandes der gewoge
- Quartiersbezogene Vernetzung der Wohnungswirtschaft, des Immobilienmanagements, der Stadtentwicklung und der Sozialstruktur
- Zusammenarbeit mit Altbau Plus e.V. bezüglich der Umsetzung des Arbeitsprogramms zur Mobilisierung der Kleineigentümer im Wohnungsbestand unter Berücksichtigung entsprechender Städtebau- und Wohnraumförderprogramme
- Berücksichtigung der in der Aachen-Strategie-Wohnen festgelegten Handlungsschwerpunkte unter Würdigung der Wohnungsmarktsituation und der sozialstrukturellen Belange des Quartiers
- Entwicklung der großen im Eigentum der gewoge befindlichen Freifläche zwischen Burggrafenstraße und Jülicher Straße im Zusammenhang mit der Sanierung der gewoge-Gebäude an der Jülicher Straße (vorbereitende Tätigkeiten zur Gründung einer Entwicklungsgesellschaft).
Da die Steuerung und Entwicklung der in der Aachen-Strategie-Wohnen festgelegten Ziele der Abteilung FB 23/01 - Strategisches Immobilienmanagement obliegt, entsteht für die Bewältigung der o.a. Aufgaben hier ein zusätzlicher personeller Mehrbedarf. Mangels anderer Kompensationsmöglichkeiten ist die Einrichtung einer Planstelle erforderlich.
Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung die, für den Projektzeitraum vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2019 befristete, Einrichtung einer Planstelle vor. Aufgrund einer ersten Bewertungseinschätzung wird die Stelle nach Besoldungsgruppe A 11 ÜBesG ausgewiesen. Eine abschließende Stellenbewertung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Der Antrag wird seitens Dezernat V ausdrücklich unterstützt.
Der Personalrat der Allgemeinen Verwaltung wird gemäß § 65 LPVG durch Übersendung einer Durchschrift dieser Vorlage parallel unterrichtet.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2015 | Fortgeschriebener Ansatz 2015 | Ansatz 2016 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
Personal-/ Sachaufwand | 0 € | 72.000 € | 0 € | 216.000 € | 0 € | 0 € |
Abschreibungen | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
Ergebnis | 0 € | 72.000 € | 0 € | 216.000 € | 0 € | 0 € |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -72.000 € | -216.000 € |
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| Keine Deckung vorhanden | Keine Deckung vorhanden |
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe der Personalkosten für die Einrichtung einer neuen
A 11 - Stelle. Gemäß KGSt-Materialien 2013/2014 sind hierfür jährlich 72.000 € anzusetzen.