Kenntnisnahme - FB 61/0051/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Anlass

Am 06.11.2013 stellte die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich einen Antrag, die nördliche Anbindung des Küppershofwegs an die Roermonder Straße in Mittelürsfeld durch eine Sig-nalanlage verkehrssicherer zu gestalten und über den Sachstand der Planungen bezüglich der Fuß-gängersicherheit des Knotens Roermonder Straße / Kohlscheider Straße / Küppershofweg zu berich-ten. Bereits in der Sitzung am 10.03.2010 wurde die Situation an diesem Knoten beraten. Durch die Ansiedlung verschiedener Gewerbebetriebe hat sich laut Antrag die Situation verschärft, insbesondere an der Einmündung des  Küppershofwegs in die Roermonder Straße in Mittelürsfeld, wo vor allem das Linksabbiegen auf die stark befahrene Roermonder Straße schwierig sei.

 

2. Sachstand

Einmündung des Küppershofwegs in die Roermonder Straße in Mittelürsfeld

Nördlich der Einmündung befindet sich eine Lichtsignalanlage des Landesbetriebs Straßen.NRW, die sich auf Aachener Stadtgebiet befindet. Es handelt sich um eine aus zwei Teilknoten bestehende Sig-nalanlage mit signalisierter Fußgängerfurt über die Roermonder Straße und signalisierter Einmündung von Uersfeld. Die Einmündung des Küppershofwegs auf die Roermonder Straße in Mittelürsfeld liegt ebenfalls auf Aachener Stadtgebiet. Bei gegebenem Bedarf und sichergestellter Finanzierung wäre es möglich, eine bedarfsgesteuerte Lichtsignalanlage mit Anforderungsschleife in der Ausfahrt aus dem nördlichen Küppershofweg einzurichten und auch die heute vorhandene signalisierte Fußgängerfurt dorthin zu verlegen.

 

Große Teile des nördlichen Küppershofwegs befinden sich auf Herzogenrather Stadtgebiet. Anfang 2014 wendeten sich Anwohner des Küppershofwegs an die Stadtverwaltung Herzogenrath. Wegen der nach ihrer Ansicht zunehmenden Verkehrsbelastung nach Eröffnung eines Gartenbaubetriebes wurde vorgeschlagen, den nördlichen Küppershofweg in eine Einbahnstraße mit Fahrtrichtung L 232 umzuwandeln. Der Landesbetrieb Straßen.NRW hat in seiner Stellungnahme Bedenken geäußert, da die geplante Maßnahme den Linksabbiegeranteil an der südlichen Anbindung des Küppershofwegs zwangsläufig erhöhen würde und noch keine ausreichende Leistungsfähigkeit für den Linksabbiege-strom am Knoten Roermonder Straße / Kohlscheider Straße / Küppershofweg nachgewiesen wurde.

 

Sobald die Thematik der Einrichtung geklärt und die zukünftige Verkehrsführung auf dem nördlichen Küppershofweg festgelegt und umgesetzt wird, wird eine Verkehrserhebung an der Einmündung durchgeführt und als Grundlage für weitere Überlegungen genutzt. Da die Roermonder Straße in die-sem Bereich in der Baulast des Landesbetriebs liegt und sich der Knotenarm des Küppershofwegs auf Herzogenrather Stadtgebiet befindet, werden darüber hinaus der Landesbetrieb Straßen.NRW und die Stadt Herzogenrath gehört.

 

 

 

 

Fußgängersicherheit im Bereich des Knotens Roermonder Straße / Kohlscheider Straße / Küpper-shofweg

Im Bereich des Knotens Roermonder Straße / Kohlscheider Straße / Küppershofweg, der sich eben-falls in der Baulast des Landesbetriebs befindet, sind keine straßenbegleitende Geh- und Radwege vorhanden. Die bestehende Signalanlage hat aufgrund nicht vorhandener Fuß- und Radwegeverbin-dungen keine signalisierten Fußgänger- oder Radfahrerfurten.

 

Im November 2010 wurde eine Verkehrserhebung am Knoten durchgeführt. Die gezählte Verkehrsbe-lastung im Zuge der L 232 zeigt, dass an der Signalanlage Leistungsdefizite in den Hauptrichtungen existieren. Die Berücksichtigung einer signalisierten Fußgängerfurt über die L 232 kann diese Defizite weiter verschärfen.

 

Im Rahmen des Maßnahmenplan Radverkehr werden Radverkehrsanlagen in der Roermonder Straße sowie im Küppershofweg angestrebt und diskutiert. Die Planung und Umsetzung für die Roermonder Straße ist für 2016 vorgesehen. Zu einer möglichen Radverkehrsanlage bis zur Kohlscheider Straße gab es bereits einen Ortstermin mit Straßen.NRW.

 

3. Fazit

Beide oben aufgeführten Maßnahmen verursachen hohe Kosten: einerseits durch die Verlegung und Erweiterung des signalisierten Teilknotens an der nördlichen Einmündung des Küppershofwegs, an-derseits durch die zusätzliche Anlage eines Gehwegs / einer Radverkehrsführung in der Roermonder Straße mit der Erweiterung der Signalisierung am Knoten Kohlscheider Straße / Küppershofweg.

 

Da die Umgestaltung des Einmündungsbereichs der Roermonder Straße in die Kohlscheider Straße auch von der aktuellen Planung der Haupterschließung Richtericher Dell (ehemalige L 231n) tangiert wird, empfiehlt die Verwaltung, die fuß- und radverkehrliche Anbindung des Küppershofwegs in die-sem Zug mit zu betrachten.

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Anlagen

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