Entscheidungsvorlage - FB 20/0010/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses 2012 zur Kenntnis und beschließt den Entwurf des Jahresabschlusses 2012 zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter zu leiten.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 95 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.

Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-, und Finanzlage der Stadt vermitteln.

 

Der Jahresabschluss besteht aus

 

-          der Bilanz zum 31.12

-          der Ergebnisrechnung

-          der Finanzrechnung

-          den Teilrechnungen

-          dem Anhang

-          und dem Lagebericht.

 

Zusätzlich wurden dem Anhang gemäß § 44 GemHVO NRW ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel, ein Verbindlichkeitenspiegel, ein Rückstellungsspiegel und ein Rechnungsab-

grenzungsspiegel beigefügt.

 

Der Jahresabschluss wurde durch die Stadtkämmerin aufgestellt und durch den Oberbürgermeister nach § 95 Abs. 3 GO NRW bestätigt.

 

 

Der vorliegende Jahresabschluss 2012 der Stadt Aachen schließt mit folgenden Eckwerten ab:

 

  1. Gesamtergebnisrechnung:

 

Insgesamt weist die Ergebnisrechnung für 2012 einen Fehlbetrag in Höhe von 31,2 Mio. € aus.

Im Vergleich zum Fehlbedarf aus dem fortgeschriebenen Ansatz 2012 in Höhe von 56,4 Mio. € ergibt sich insgesamt eine Verbesserung von 25,2 Mio. €.

Im Haushaltsplan 2012 ging man von einem Fehlbedarf in Höhe von 39,9 Mio. € aus, so dass sich im Vergleich zur Ergebnisrechnung des Jahresabschlusses 2012 eine Verbesserung von 8,7 Mio. € ergibt.

 

 

Der Jahresabschluss des Jahres 2011 wurde mit einem Fehlbetrag in Höhe von 30,4 Mio. € abgeschlossen. Der Prüfbericht des Fachbereiches Rechnungsprüfung wird dem Rat der Stadt in seiner Sitzung im November 2014 vorgelegt. Der Fehlbedarf aus dem Jahresabschluss 2011 wird in kompletter Höhe aus der Ausgleichsrücklage gedeckt werden.

Der Restbestand der Ausgleichsrücklage beträgt nach Verrechnung des Jahresfehlbedarfs 2011 noch 22,6 Mio. €.

 

Der vorgenannte Fehlbetrag des Jahresabschlusses 2012 wird – vorbehaltlich der erforderlichen Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Aachen- bis zu einer Höhe von 22,6 Mio. € mit der verbleibenden Ausgleichsrücklage verrechnet. Die Ausgleichsrücklage reduziert sich dadurch von einem Wert zum 01.01.2008 von 135.426.975,82  € auf einen Wert von Null Euro zum 31.12.2012.

Die restlichen 8,6 Mio. € des gesamten Fehlbetrages 2012 in Höhe von 31,2 Mio. € würden erstmalig – ebenfalls vorbehaltlich der erforderlichen Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Aachen - durch die Allgemeine Rücklage gedeckt werden.

 

 

  1. Gesamtfinanzrechnung:

 

Die Gesamtfinanzrechnung weist zum 31. Dezember 2012 einen negativen Finanzmittelbestand von 175.481.149,15 € aus, der sich aus „Liquiden Mitteln“ von 42.944.710,95 €, den „Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung“ von 217.500.000,00 € und teilweise aus Positionen der „Sonstigen Verbindlichkeiten“ in Höhe von 925.860,10 € zusammensetzt.

 

 

Folgende weitere Verfahrensweise ist vorgesehen:

 

Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss mit einem entsprechenden Beschlussvorschlag für den Stadtrat  (in der Ratssitzung im Januar 2015).

 

Feststellung des Jahresabschlusses durch Beschluss des Rates verbunden mit dem Beschluss über die Behandlung des Jahresfehlbetrages und die Entlastung des Oberbürgermeisters.

 

Anzeige des vom Rat festgestellten Jahresabschlusses bei der Bezirksregierung.

 

Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses.

 

Bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2013 ist der Jahresabschluss zur Einsichtnahme verfügbar zu machen.

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