Entscheidungsvorlage - FB 61/0052/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Sandhäuschen, Erschließung - Ausführungsbeschluss Straßenbau
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/72
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Anhörung/Empfehlung
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05.11.2014
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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13.11.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg empfiehlt dem Mobilitätsausschusses den Ausführungsbeschluss für die Erstellung der Baustraßen und den späteren Endausbau im Neubaugebiet Sandhäuschen, B Plan 940 auf der Grundlage der Pläne 2011_024_LB1/ 2011_024_RQB1 und. 2011_024_L1/2011_024_RQ1 zu fassen.
Der Mobilitätsausschuss fasst den Ausführungsbeschluss für die Erstellung der Baustraßen und den späteren Endausbau im Neubaugebiet Sandhäuschen auf der Grundlage der Pläne 2011_024_LB1/ 2011_024_RQB1 und 2011_024_L1/2011_024_RQ1.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Allgemeines
Für die Erschließung der neuen Bebauung auf dem Gebiet des Bebauungsplans Nr. 940 soll zunächst eine Baustraße angelegt werden, die die Erreichbarkeit der Grundstücke sichert und damit die angrenzenden Wohngebiete möglichst wenig mit Baustellenverkehr zur Errichtung der neuen Häuser beeinträchtigt.
Grundlage der vorliegenden Ausbauplanung ist o.g. Bebauungsplan.
Straßenraumgestaltung
Der Straßenraum soll wie in Wohngebieten üblich niveaugleich ausgebaut werden. Dabei wird auf separate Flächen für Gehwege und Fahrbahn verzichtet. Die öffentliche Fläche wird von allen gleichberechtigt und mit gegenseitiger Rücksicht genutzt.
Ausbauelemente
BaustraßeEndausbau
2cm Asphaltbeton (Deckschicht Baustraße) 14cm Drainasphalt 30cm Frostschutz 0/45 46 cm Gesamtstärke | 10 cm Betonsteinpflaster 3-5 cm Brechsand/Splitt 0/5 14 cm Drainasphalt 30 cm Frostschutz 0/45 58 cm Gesamtstärke |
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Bauliche Umsetzung
Wie bei der Erschließung neuer Baugebiete üblich, werden zunächst Kanalisation und alle erforderlichen Versorgungsleitungen verlegt und die Baustraße auf der Grundlage der Ausführungsplanung für die endgültige Anlage erstellt. Beabsichtigt ist, diese Arbeiten ab dem 2. Quartal 2015 auszuführen.
Baukosten
Die Baukosten für die gesamte verkehrliche Erschließung betragen nach der aktuellen Kostenberechnung 567.000 €.
Entwässerung
Als Regelquerneigung wurde für alle Teileinrichtungen 2,5 % angenommen. Geringe Abweichungen (+/- 1 %) sind aus topographischen Gründen möglich. Die Randeinfassung erfolgt mit Betonbordsteinen. Die Oberflächenentwässerung erfolgt über Straßenabläufe in zu erstellende Kanäle.
Beleuchtung
Die Beleuchtung wird im Zuge der Baumaßnahme eingerichtet.
Beitragsrechtliche Beurteilung
Die Baumaßnahme ist eine Ersterschließung und insofern gem. Baugesetzbuch beitragspflichtig.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Umsetzung der Baumaßnahme wird mit Gesamtkosten i. H. v. 567.000 € gerechnet.
Von den Gesamtkosten werden 225.000,- € für die Baustraße und 380.000,- € für den Endausbau benötigt.
Mit dem Bau der Baustraße soll im zweiten Quartal des Haushaltsjahres 2015 begonnen werden.
Die Mittel sind im Haushaltsjahr 2014 unter dem investiven PSP-Element 5-120102-500-00600-300-1 „Sandhäuschen, Erschließung“ i. H. v. 226.503,94 € und unter den konsumtiven PSP-Element 4-120102-502-6 „Sandhäuschen, Erschließung“ i. H. v. 21.600,- € eingeplant.
Da mit der Baustraße im Haushaltsjahr 2014 nicht mehr begonnen wird, und die finanziellen Mittel nicht verausgabt werden, sollen diese per Ermächtigungsübertragung ins Haushaltsjahr 2015 übertragen werden, so dass diese dort für den Bau der Baustraße zur Verfügung stehen.
Mit dem Endausbau der Maßnahme soll im Haushaltsjahr 2017 begonnen werden.
Dort sind im Rahmen der mittelfristigen Haushaltsplanung unter dem investiven PSP-Element 5-120102-500-00600-300-1 „Sandhäuschen, Erschließung“ i. H. v. 364.800,- € und unter den konsumtiven PSP-Element 4-120102-502-6 „Sandhäuschen, Erschließung“ i. H. v. 34.200,- € eingeplant. Die Anpassung erfolgt haushaltsneutral im Rahmen der Veränderungsnachweisung.
Die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 940 löst eine Beitragspflicht nach §§ 127 ff Baugesetzbuch aus.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2014 | Fortgeschriebener Ansatz 2014 | Ansatz 2017 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 226.503,94 | 226.503,94 | 364.800,00 | 364.800,00 | 595.200,00 | 595.200,00 |
Ergebnis | 226.503,94 | 226.503,94 | 364.800,00 | 364.800,00 | 595.200,00 | 595.200,00 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2014 | Fortgeschriebener Ansatz 2014 | Ansatz 2017 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekosten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 9.600,00 | 9.600,00 | 15.200,00 | 15.200,00 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 12.000,00 | 12.000,00 | 19.000,00 | 19.000,00 | 0 | 0 |
Ergebnis | 21.600,00 | 21.600,00 | 34.200,00 | 34.200,00 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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474,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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409,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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174,4 kB
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4
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(wie Dokument)
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164 kB
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