Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 58/0001/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

a) Der Umweltausschuss,

b) der Personal- und Verwaltungsausschuss

nehmen die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfehlen dem Rat der Stadt Aachen den Beitritt der Stadt Aachen zum Verbund der chemischen Untersuchungsämter der Städte Köln, Bonn und Leverkusen zu beschließen.

c) Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Umweltausschusses und des Personal- und Verwaltungsausschusses den Beitritt der Stadt Aachen zum Verbund der chemischen Untersuchungsämter der Städte Köln, Bonn und Leverkusen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die Städte Bonn, Köln, Leverkusen haben gemäß §§ 23 ff. des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) 1986 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über einen Verbund der Chemischen Lebensmitteluntersuchungsämter zur Untersuchung und Begutachtung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen abgeschlossen. Die Vereinbarung wurde am 17.12 1986 durch die Bezirksregierung Köln genehmigt (Anlage 1). In der Folgezeit wurden diese befristeten Genehmigungen mehrfach verlängert.

 

Beabsichtigt ist nunmehr der Beitritt der Stadt Aachen zu dieser öffentlich rechtlichen Vereinbarung ( Anlage 2).

 

Wesentliches Merkmal der Zusammenarbeit ist die Aufteilung der zu untersuchenden Warengruppen. Jedes Untersuchungsamt ist für bestimmte Warengruppen und die damit erforderliche Analytik zuständig. Durch diese zielgerichtete Spezialisierung kann eine hohe Untersuchungsqualität bei möglichst geringem Ressourceneinsatz erzielt werden. Diese Form der Zusammenarbeit hat sich nach übereinstimmender Auffassung der anderen Verbundpartner bewährt.

Durch den Eintritt der Stadt Aachen in den Verbund kann den immer umfassender werdenden Anforderungen des Lebensmittelrechts und der damit verbundenen Analytik, auch aufgrund von EU-Vorgaben, durch die Aufteilung der Untersuchungszuständigkeiten fachlich Rechnung getragen werden. Aufwendungen für sehr kostenintensive Untersuchungen müssen von den vier Untersuchungseinrichtungen nur je ein Mal erbracht werden.

 

Die Stadt Aachen wird aus organisatorischen Gründen sukzessive in den Probenaustausch eingebunden bis die vollwertige Verbundmitgliedschaft erreicht ist.

 

Neben den bereits oben genannten Gesichtspunkten stellt der erweiterte Verbund für den Regierungsbezirk Köln den Abschluss einer umfassenden interkommunalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der amtlichen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeuntersuchungen dar. Die vier Untersuchungsämter des Regierungsbezirks Köln werden somit in einer Kooperation zusammengeschlossen.

 

Nach rechtlicher Prüfung und im Einvernehmen mit der Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde bedarf es zur Aufnahme der Stadt Aachen in den Verbund des Abschlusses einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, die als Erweiterung zu der sich bisher bewährten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung abgeschlossen werden soll.

 

Parallel zum Beschlussverfahren in Aachen werden den Räten der Städte Bonn, Köln und Leverkusen entsprechende Beschlussvorlagen zugeleitet.

 

 

A 30 hat gegen den Abschluss der Beitrittsvereinbarung keine Einwände (Anlage 3).

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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